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Die Übernahme kann somit steuerfrei erfolgen. Ist hingegen der Arbeitnehmer Schuldner der Studiengebühren, wird ein ganz überwiegend eigenbetriebliches Interesse des Arbeitgebers unterstellt, wenn sich der Arbeitgeber arbeitsvertraglich zur Übernahme der Studiengebühren verpflichtet hat und er die Studiengebühren arbeitsvertraglich oder wegen einer anderen arbeitsrechtlichen Rechtsgrundlage (zeitanteilig) zurückfordern kann, sofern der Arbeitnehmer das Unternehmen auf eigenen Wunsch innerhalb von zwei Jahren nach dem Studienabschluss verlässt. Berufliche Fort- und Weiterbildungen Ein berufsbegleitendes Studium kann als berufliche Fort- und Weiterbildungsleistung des Arbeitgebers anzusehen sein, wenn es die Einsatzfähigkeit des Arbeitnehmers im Betrieb erhöhen soll. Ist dies der Fall, führt die Übernahme von Studiengebühren für dieses Studium nicht zu Arbeitslohn. Für die Annahme eines ganz überwiegend eigenbetrieblichen Arbeitgeberinteresses ist es nicht erforderlich, dass der Arbeitgeber die Studiengebühren vom Arbeitnehmer zurückfordern kann.
Juni 2012: Arbeitgeber Lohnsteuer: Übernahme der Gebühren für ein berufsbegleitendes Studium Sofern Arbeitgeber Studiengebühren für ein berufsbegleitendes Studium übernehmen, stellt sich die Frage, unter welchen Voraussetzungen die Leistungen steuerfrei gewährt werden können. Das Bundesfinanzministerium hat diese Frage nunmehr in einem aktuellen Schreiben beantwortet. Studiengebühren, die der Arbeitgeber für ein berufsbegleitendes Studium des Arbeitnehmers übernimmt, sind grundsätzlich lohnsteuerpflichtig. Steuerfrei ist die Übernahme allerdings dann, wenn sie im ganz überwiegenden eigenbetrieblichen Interesse des Arbeitgebers erfolgt. Dabei unterscheidet das Bundesfinanzministerium zwischen Ausbildungsdienstverhältnissen sowie beruflichen Fort- und Weiterbildungen. Ausbildungsdienstverhältnisse Ein berufsbegleitendes Studium findet im Rahmen eines Ausbildungsdienstverhältnisses statt, wenn die Ausbildungsmaßnahme Gegenstand des Dienstverhältnisses ist. Gehört die Teilnahme an dem berufsbegleitenden Studium demnach zu den Pflichten des Arbeitnehmers aus dem Dienstverhältnis, ist entscheidet, wer die Studiengebühren schuldet: Ist der Arbeitgeber Schuldner der Studiengebühren, wird ein ganz überwiegend eigenbetriebliches Interesse des Arbeitgebers unterstellt.
Je strukturierter und fachkundiger Sie auftreten, desto größer sind Ihre Chancen. Gute Vorbereitung ist dabei die Basis für Ihren Erfolg. Bereitschaft zum Verzicht: Zeigen Sie sich damit einverstanden, auf einen Anteil Ihres Gehalts zu verzichten, verleihen Sie Ihrem Willen und Ihrer Motivation Nachdruck. Sind Sie bereit, Kompromisse einzugehen, steigert das die Bereitschaft Ihres Vorgesetzten Win-Win Situation Nicht Sie allein profitieren von Ihrem Fernstudium. Besonders fachverwandte Studiengänge erhöhen Ihre Kompetenzen im Unternehmen selbst. Formale Hemmschwellen für die Übernahme höherrangiger Positionen gehören der Vergangenheit an. Ihr Arbeitgeber profitiert von einer Fachkraft, welche er bereits längere Zeit kennt.
Wer auf finanzielle Hilfe angewiesen ist oder die richtigen Argumente hat, kann im besten Fall einen Zuschuss erhalten. Einige Möglichkeiten haben wir Ihnen hier aufgeführt. Bildungsgutschein Der Bildungsgutschein ist das wichtigste Instrument der Bundesagentur für Arbeit bei der Förderung beruflicher Weiterbildung. Mit diesem Gutschein werden vom Arbeitsamt die Kosten für die Teilnahme an einer beruflichen Weiterbildung übernommen, wenn diese entsprechend zugelassen ist und derjenige, der den Bildungsgutschein beantragt, beweisen kann, dass er die Weiterbildung oder ein Fernstudium unbedingt braucht, um wieder einen Job zu finden oder um einer drohenden Arbeitslosigkeit vorzubeugen. Und da sind wir beim Knackpunkt: Es gibt keinen Anspruch auf einen Bildungsgutschein, weder für eine Weiterbildung noch für ein Fernstudium. Dass Sie einen Bildungsgutschein für ein Fernstudium erhalten, ist theoretisch zwar möglich, aber in der Praxis ist eine Förderung tendenziell schwierig. Warum ist das so?
Neben der enormen psychischen Belastung eines Fernstudiums entsteht durch dieses eine finanzielle Hürde mit Summen im vier bis fünfstelligen Bereich. Entscheiden Sie sich für ein Fernstudium, von dessen Inhalten Sie unmittelbar im Berufsalltag profitieren, ist Ihr Arbeitgeber unter Umständen dazu gewillt, Sie in Ihrem Vorhaben zu unterstützen. Diese Unterstützung ist auf vielseitige Art und Weise möglich. Beispielsweise erhalten Sie für die Dauer des Studiums besondere Flexibilität hinsichtlich Ihrer Arbeitszeiten, Sonderurlaub während Prüfungsphasen oder gar finanzielle Entlastung. Erfahren Sie hier, wie die Finanzierung Ihres Fernstudiums durch den Arbeitgeber, in Ihrem konkreten Fall, aussehen könnte: Mit welchen Argumenten überzeugen Sie Ihren Chef? Damit Sie Ihr Vorgesetzter überhaupt finanziell unterstützen kann, sollten Sie diesen zunächst über Ihre Studienabsichten in Kenntnis setzen. Da ein Fernstudium neben zahlreichen Vorteilen auch ein gewisses unternehmerisches Risiko birgt, ist es durchaus möglich, dass Sie zunächst auf Skepsis von Seiten Ihres Chefs stoßen.