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Die Aufenthaltserlaubnis zur Ausübung einer selbständigen Tätigkeit Selbständige Unternehmer erhalten eine Aufenthaltserlaubnis in der Regel dann, wenn vom Investitionsprojekt positive wirtschaftliche Auswirkungen zu erwarten sind und die Finanzierung gesichert ist. Hierzu muss das Investitionsprojekt folgende Voraussetzungen erfüllen: Es muss ein wirtschaftliches und/oder regionales Interesse bestehen. Das Investitionsprojekt muss positive Auswirkungen auf die Wirtschaft erwarten lassen. Die Finanzierung muss gesichert sein. Die örtliche Ausländerbehörde überprüft individuell je Investitionsprojekt, ob diese Voraussetzungen gegeben sind. Aufenthaltserlaubnis in Deutschland durch Erwerb einer Immobilie. Dabei beurteilt sie insbesondere: die Tragfähigkeit der Geschäftsidee die unternehmerischen Erfahrungen des Investors den Kapitaleinsatz die Auswirkungen des Investitionsprojektes auf die (regionale) Beschäftigungs- und Ausbildungssituation den zu erwartenden Beitrag für Innovation, Forschung und Entwicklung in Deutschland. Die Ausländerbehörde bezieht bei der Beurteilung des Investitionsprojektes örtliche Gewerbebehörden, die Industrie- und Handelskammern sowie die Handwerkskammern ein.
Erfreulicherweise hat der deutsche Gesetzgeber jetzt erkannt, dass ausländische Existenzgründer und Investoren in Deutschland oft mit großem Erfolg arbeiten und damit einen erheblichen Anteil zum wirtschaftlichen Erfolg Deutschlands beitragen, selbst wenn sie nicht von Anfang an in großem Umfang investieren und sofort mehrerer Arbeitsplätze schaffen. Nach der ab dem 01. Aufenthaltserlaubnis für ausländische Geschäftsleute 2019. 2012 geltenden Fassung des § 21 AufenthG kann eine Aufenthaltserlaubnis zum Zweck einer selbständigen Tätigkeit bereits erteilt werden, wenn ein (einfaches) wirtschaftliches Interesse oder ein (einfaches) regionales Bedürfnis besteht. Eine bestimmte Mindestinvestitionssumme und eine Mindestanzahl zu schaffender Arbeitsplätzen enthält das Gesetz nicht mehr. Daneben wurden für Absolventen deutscher Hochschulen, die sich nach dem Studium selbständig machen wollen, weitere Erleichterungen eingeführt. Mit dem neuen Gesetz haben ausländische Investoren und Existenzgründer also deutlich bessere Chancen, innovative Ideen in Deutschland zu realisieren.
Neben der Vereinfachung der Zuwanderung qualifizierter Arbeitnehmer durch die Einführung der neuen Blue Card hat der deutsche Gesetzgeber mit den am 01. 08. 2012 in Kraft tretenden Änderungen des deutschen Aufenthaltsgesetzes auch deutliche Erleichterungen für ausländische Investoren und Existenzgründer geschaffen. Bisher sah das deutsche Aufenthaltsgesetz vor, dass einem Ausländer eine Aufenthaltserlaubnis zum Zweck einer selbständigen Tätigkeit für eine Geschäftsgründung nur erteilt werden konnte, wenn neben der gesicherten Finanzierung und dem Erwartung positiver Auswirkungen auf die Wirtschaft ein übergeordnetes wirtschaftliches Interesse und ein besonderes regionalen Bedürfnis besteht. In der Regel sollten diese Voraussetzungen bei der Investition von 250. 000 € und der Schaffung von 5 Arbeitsplätzen angenommen werden. Investieren in deutschland aufenthalt die. In der Praxis hat sich herausgestellt, dass die damit aufgestellten Hürden zu hoch waren. Die bisherigen gesetzlichen Anforderungen wurden von den beteiligten Behörden oft sehr restriktiv gehandhabt, so dass viele interessante Geschäftsideen ausländischer Existenzgründer in anderen Ländern mit einem freundlicherem Investitionsklima realisiert werden mussten.