actionbrowser.com
Das Gleiche gilt, wenn Leistungen nach Nr. 100a oder 100b neben Leistungen nach Nrn. 100c bis f erbracht werden. Die Unterfütterung mit Randgestaltung ist Leistungsinhalt der Bema-Nr. 100e für den Oberkiefer und ab einem Restzahnbestand von drei Zähnen im Kiefer Regelversorgung. In der Privatliquidation gibt es die Möglichkeit, Auslagen für zahntechnische Leistungen nach § 9 GOZ zusätzlich zur GOZ-Nr. 5170 (Anatomische Abformung des Kiefers mit individuellem Löffel bei ungünstigen Zahnbogen- und Kieferformen und/oder tief ansetzenden Bändern oder spezielle Abformung zur Remontage, je Kiefer) zu berechnen, wenn die Prothese als individueller Löffel umgearbeitet werden muss. Die individuelle Abformung berechtigt zur zusätzlichen Abrechnung der GOZ-Nr. 5170. Erläuterungen zum 6. Juni Bei der Eingliederung nach der Unterfütterung kann das Honorar nach GOZ-Nr. Vier Abrechnungsfälle nach BEL II und BEB ‘97 | Abrechnung | ZTM-aktuell.de. 5290 (Vollständige Unterfütterung einer Prothese einschließlich funktioneller Randgestaltung, im Oberkiefer) berechnet werden. Erläuterungen zum 7. Juni Bei der Beiseitigung von Prothesendruckstellen ergibt sich in der Privatliquidation der Vorteil, dass hier nicht wie im Bema eine dreimonatige Frist nach Eingliederung einer neuen oder reparierten Prothese verstrichen sein muss, ehe dies abgerechnet werden kann.
Die Metallverbindung ist nicht abrechenbar für die Retentionen (da schon inklusive), sondern wie in Tabelle 4 für das Anlöten der Klammern: Tab. 3: Erweiterung an Kunststoffprothese um 2 Frontzähne und zwei einarmigen gebogenen Klammern. Tab. 4: Erweiterung an Modellgussprothese um 2 Frontzähne. Tab. Unterfütterung prothese abrechnung de. 5: Synopyse BEL II Position 806 0 gegossenes Basisteil. Entscheidend ist es, die Regeln des BEL II genau zu kennen. Wann kann ich die Lötung berechnen und wann eben nicht? (nicht möglich bei 803 0, 804 0 und 806 0). Allerdings ist es durchaus umsetzbar, bei einem gegossenen Basisteil nunmehr für die neu angebrachten Zähne zusätzlich Retention abzurechnen, da die Beschreibung des gegossenen Basisteils sich geändert hat und die Retention nicht mehr Teil der Leistungsbeschreibung eines Basisteils nach 806 0 ist (Tabelle 5). Beispiel 3: Unterfütterungen Im Falle von Unterfütterungen von Teil- und totalen Prothesen gilt zunächst: Berechenbar sind jeweils 2 Modelle und der Fixator. Danach wird unterschieden zwischen Teil- und vollständiger Unterfütterung sowie der Art der Unterfütterung (mit funktioneller Randgestaltung) oder quasi Komplett-Austausch des gesamten Kunststoffes inkl. Neugestaltung der Funktionsränder sowie der Wiederherstellung in Weichkunststoff oder "normalem" Kunststoff.
Tab. 2: UK Bügelbruch. Bei einem Metallbruch einer Prothese (Beispiel: UK Bügelbruch) sind vor der Wiederherstellung der Prothese Vorbereitungen zum Löten zu treffen. Dazu gehört auch das Entfernen von Kunststoffsätteln an der Metallbasis, um fehler- und verlustfrei löten zu können. Die BEL-II-Position 802 7 "LE Kunststoffsattel lösen und wiederbefestigen" ist hierfür geeignet. Sie ist gleichzeitig der Indikator für die Zahnarztpraxis, dass es sich bei dieser Art der Arbeit um eine Leistung handelt, die mit den Festzuschüssen im Metallbereich abgebildet wird. Denn nur wo der Techniker lötet, kann auch Metall vorhanden sein. Im Übrigen ist seit dem BEL II 2014 nunmehr das Lotmaterial zu 75% der tatsächlich entstandenen Kosten abrechenbar. Dafür kann der Techniker die Lotrolle vor und nach dem Löten wiegen (zur exakten Ermittlung des Verbrauchs) oder er nimmt eine Pauschale in Höhe von 0, 3 g pro Lotstelle. Direkte unterfütterung prothese abrechnung. Beispiel 2: Erweiterungen mit und ohne Retentionen Erweiterungen stellen grundsätzlich eine Befundveränderung dar.
Auch eine Gewichtsabnahme von mehreren Kilo kann die Prothesenauflage verändern. So entstehen zwischen der Prothese und dem Alveolarfortsatz Hohlräume, die den Halt der Prothese beeinträchtigen und zu Brüchen des herausnehmbaren Zahnersatzes führen können. DZW-Artikel – Erweiterung, Unterfütterung und/oder Rebasierung von Prothesen?. Aus diesem Grund sind regelmäßige Kontrollen der Kiefer und des Sitzes der Prothesen im Abstand von wenigstens einem halben Jahr zweckmäßig. Unterfütterungen werden in der Regel von Dentallaboratorien innerhalb eines halben Tages erledigt. Die abrechenbaren Positionen in der BEB '97 und im BEL II sind für folgende Fälle errechnet: Die Abrechnungshinweise sind von dem Autor Uwe Koch nach ausführlicher Recherche erstellt worden. Gegebenenfalls können weitere Leistungen hinzukommen. Eine Haftung und Gewähr wird jedoch ausgeschlossen.
Für die Einstufung einer Wiederherstellung als Regel-, gleich- oder andersartige Versorgung ist nicht die Art der wiederherzustellenden Versorgung maßgeblich. Liegen die Voraussetzungen einer Befundbeschreibung nach 6. 0 – 6. 10 vor und ist die jeweilige Wiederherstellungsmaßnahme als Regelversorgung abgebildet, handelt es sich um eine Wiederherstellung innerhalb der Regelversorgung. Das bedeutet, dass eine ehemals andersartige Arbeit, die nun einfach unterfüttert wird, durchaus nach BEL II innerhalb der Regelversorgung abgerechnet werden darf. Im 3. Teil (siehe unten) finden Sie Abrechnungsbeispiele für Verblendreparaturen an Teleskopen und Brücken. Unterfütterung prothese abrechnung. Bis dahin: viel Erfolg und allzeit richtig kontrolliert abrechnen! Bilder soweit nicht anders deklariert: ZT Uwe Koch
Der Vollständigkeit halber muss dargelegt werden, dass bei Rebasierung von Vollprothesen, auch von totalen Deckprothesen ("Coverdenture") die Rebasierung zwar vollständigen Basisaustausch darstellt, zur diesbezüglichen 5220, 5230 logischerweise jedoch keine 5070 GOZ "Schaltsattel/Prothesenspanne" etc. hinzutreten kann - das wäre ausdehnungsüberlappende Doppelberechnung von Sattel und Basis. Eine "Coverdenture" ähnliche Konstruktion mit Prothesenspannen bliebe eine Teilprothese und würde diese abrechnungstechnisch mit den GOZ-Nrn. 5200 bzw. 5210 plus 1- bis 8x 5070 GOZ darstellen. Bema 100d Vollständige Unterfütterung der Prothese, indirekt | abrechnung-zahnmedizin.de | . Schrittweiser Austausch bei Voll- oder Deckprothesen Wiederum weitergehenden Sachverhalt stellt ein sukzessiver, schrittweiser Totalaustausch aller Prothesenteile bei Voll- oder Deckprothesen dar. Es handelt sich in derartigen Fällen nicht um ausschließlich Rebasierung, sondern neben der identischen Dublierung der Prothesenbasis auch um Austausch der "Ersatzzähne", letztere insoweit verändert, dass z. der "Biss" in kleinen Schritten geändert und/oder erhöht wurde (wie 7050, 7060 GOZ).