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Ein Unternehmen darf also nicht willkürlich Angestellte von Bonuszahlungen ausschließen. Das ist nur möglich, wenn die Leistung an einen sachlichen Grund geknüpft ist. Wichtige Urteile und ihre Folgen Als sachlichen Grund akzeptiert die Rechtsprechung beispielsweise, wenn Arbeitgeber den Bonus an die Dauer der Betriebszugehörigkeit koppeln und somit Betriebstreue belohnen. Aber auch die Arbeitsmarktsituation kann als sachlicher Grund gelten, und zwar dann, wenn bestimmte Mitarbeiter mit ihrem besonderen Know-how schwer auf dem Arbeitsmarkt zu finden sind und mit dem Bonus an das Unternehmen gebunden werden sollen. Das entschied das Landesarbeitsgericht Düsseldorf in einem Verfahren um die Zahlung von Weihnachtsgeld an Festangestellte und Aushilfen (Urteil vom 26. Dürfen Betriebe ihren Mitarbeitern Impf-Prämien versprechen? | Haustec. August 2010, Aktenzeichen 15 Sa 668/10). Ferner ist eine unterschiedliche Behandlung erlaubt, wenn bestimmte Mitarbeiter aufgrund ihrer besonderen Leistung einen Bonus erhalten. Arbeitgeber können sogar so weit gehen, dass sie den Bonus nicht nur an eine vergangene Leistung knüpfen, sondern ihn zugleich als Motivation für die Zukunft verstehen.
Auch über den Zweck der Leistung sowie die Eingrenzung des begünstigten Personenkreises entscheidet Ihr Arbeitgeber mitbestimmungsfrei. Achtung: Eine Ausnahme hinsichtlich der Lohnhöhe besteht bei sogenannten leistungsbezogenen Entgelten im Sinne des § 87 Abs. 11 BetrVG. Danach können Sie bei der Festlegung von Akkord- und Prämiensätzen und vergleichbaren leistungsbezogenen Entgelten mitbestimmen. So reagieren Sie als Betriebsrat richtig, wenn Ihr Arbeitgeber Sie übergeht Haben Sie als Betriebsrat ein Mitbestimmungsrecht und ignoriert Ihr Arbeitgeber dieses bzw. scheitern die Verhandlungen, dann können Sie die Einigungsstelle anrufen. Achtung: Teilen Sie Ihrem Arbeitgeber mit, dass Sie die Einigungsstelle einschalten, kann es passieren, dass er Ihnen androht, die Zulage völlig, also mitbestimmungsfrei, zu streichen. Arbeitgeber zahlt versprochene prime nicht de. Mit diesem Risiko müssen Sie leben. Lassen Sie sich jedoch nicht davon abhalten, die Verteilungskriterien Ihres Arbeitgebers sorgfältig zu prüfen, eigene Kriterien zu erarbeiten und diese in ein Einigungsstellenverfahren einzubringen.
Ob und in welchem Umfang künftige Prämien gezahlt werden müssen, ist in diesen Fällen häufig schwer zu beurteilen, weil schriftliche Regelungen nicht existieren. Der Inhalt des Anspruchs muss dann aus den mündlichen Äußerungen des Arbeitgebers bei der Gewährung früherer Zahlungen und aus der Höhe der bisherigen Zahlungen abgeleitet werden. Der in der Praxis häufigste Fall ist aber eine schriftliche Regelung über die Bonuszahlung im Arbeitsvertrag oder einer gesonderten Vereinbarung, die Bestimmungen zu den Voraussetzungen und zur Höhe von Bonuszahlungen enthält. Derartige Regelungen erleichtern zwar die Beurteilung, ob und mit welchem Inhalt ein Bonusanspruch besteht. Jedoch sind auch häufig unwirksame und damit nicht maßgebliche Klauseln in den Regelungswerken enthalten. Gehaltserhöhung abgelehnt - So reagieren Sie richtig | Robert Half. Fehleranfällig sind etwa Regelungen, die die Bonuszahlung vom Bestand des Arbeitsverhältnisses zu einem bestimmten Zeitpunkt abhängig machen. Regelmäßig handelt es sich nämlich bei solchen Regelungen um Allgemeine Geschäftsbedingungen des Arbeitgebers, und diese können nach § 307 BGB unwirksam sein, wenn sie den Arbeitnehmer unangemessen benachteiligen.