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Nun meine Fragen dazu. In seinen angeblichen Schreiben wurde nie ein Termin genannt, bis wann ich den Betrag üerweisen sollte, sondern nur um Bitte den Betrag zu überweisen. Wie kann ich in Verzug sein ohne von ihm ein Schreiben zu erhalten, noch dass er mir einen Termin nennt bis zu dem ich überweisen sollte. Also, selbst wenn ich die Schreiben erhalten hätte, wäre ich dann im Verzug? Zusätzlich stelle ich jetzt erst gerade fest, dass der Mahnbescheid als auch alle seine Schreiben, nicht an meinen richtigen Namen adressiert sind. Sondern an meinen Vornamen in Kurzform. Nur zur Info, ist das den formal richtig? Oder habe ich durch Überweisung schon einen kleinen "Fehler" begangen? Viele Dank schon mal für eure Antwortern # 1 Antwort vom 5. 2005 | 09:27 Von Status: Praktikant (784 Beiträge, 155x hilfreich) prinzipiell haben Sie richtig gehandelt. ▷ Muss ich Mahngebühren zahlen, obwohl mir keine Rechnung zugegangen ist? - CaptainGeld.de. Nachdem Ihnen die Forderung bekannt wurde, haben Sie umgehend den Betrag überwiesen. Ich denke, der Anwalt wird den Zugang von Rechnung und Mahnung nicht beweisen können.
Oft setzt er ihm dazu eine Frist. Gemahnt wird i. d. R. schriftlich; es kann aber auch mündlich oder durch schlüssiges Verhalten erfolgen. Bevor der Gläubiger mahnen darf, muss die Leistung allerdings fällig sein, vorher ist die Mahnung unzulässig. Wann Fälligkeit eintritt ergibt sich zumeist aus dem vertraglich Vereinbarten bzw. Beweislast | Schuldnerverzug ohne Mahnung?. den geltenden AGB; beim Kauf sind es oft 14 Tage. Ist die Zeit bestimmt, so ist im Zweifel anzunehmen, dass der Gläubiger die Leistung nicht vor dieser Zeit verlangen, der Schuldner aber sie vorher bewirken kann. Wurde dagegen kein Zahlungsziel vereinbart, so bestimmt § 271 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB), dass Fälligkeit im Zweifel sofort eintritt. Hat der Gläubiger wirksam gemahnt und zahlt bzw. leistet der Schuldner weiterhin nicht, so gerät dieser in Schuldnerverzug (§ 286 BGB). Der Gläubiger kann ab dann ggf. Zinsforderungen und so genannte Verzugsschäden geltend machen (§ 288 BGB). Wichtig zu wissen: Es gibt Fälle, in denen Sie als Schuldner auch ohne Mahnung in Verzug geraten können.
Dabei kommt es maßgeblich auf die jeweiligen Umstände des Einzelfalls, insbesondere das Verhalten der Parteien bei Vertragsschluss an. Mahnung und Mahnbescheid: Was Schuldner wissen sollten - Insolvenzrecht - KRAUS GHENDLER RUVINSKIJ. In bestimmten Fällen kann es allerdings auch ausreichen, dass dem Käufer vor oder bei Vertragsschluss der Eindruck vermittelt wird, er erwerbe die Kaufsache von einem Unternehmer. [10] Auch wenn bei einem Vertragsschluss einer natürlichen Person grundsätzlich von Verbraucherhandeln auszugehen ist, trägt die natürliche Person, welche verbraucherschützende Vorschriften für sich in Anspruch nimmt, für ihre Eigenschaft als Verbraucher die volle Darlegungs- und Beweislast. [11] Zahlungsfristen im Geschäftsverkehr: Verschärfte Bedingungen für Unternehmer [12] und öffentliche Auftraggeber [13] als Schuldner der Geldzahlungen Eine Vereinbarung, nach der der Gläubiger die Erfüllung einer Entgeltforderung erst nach mehr als 60 Tagen nach Empfang der Gegenleistung verlangen kann, ist nur wirksam, wenn sie ausdrücklich getroffen und im Hinblick auf die Belange des Gläubigers nicht grob unbillig ist.
Hier schuldet der Mieter die Miete in der Regel monatlich. Die Miete wird damit am dritten Werktag des jeweiligen Monats zur Zahlung fällig. [1] Die Forderung muss des Weiteren einredefrei sein. Mahnbescheid ohne vorherige mahnung. Das ist dann der Fall, wenn dem Schuldner kein Recht zusteht, seine Leistung zurückzuhalten. Solche Einreden können sein (nicht abschließend): Einrede des nicht erfüllten Vertrages Enthält ein gegenseitiger Vertrag keine Klausel über eine Vorleistungspflicht, dann sind Leistung und Gegenleistung gemäß § 320 BGB "Zug um Zug" zu erbringen, das heißt gleichzeitig. Verlangt also der Gläubiger vom Schuldner Leistung, ohne seinerseits die ihm obliegende Gegenleistung anzubieten, dann steht dem Schuldner die Einrede des nicht erfüllten Vertrages zu. Dadurch erhält der Schuldner das Recht, die ihm obliegende Leistung so lange zurückzuhalten, bis der Gläubiger seinerseits und gleichzeitig leistet. Diese Einrede führt dazu, dass Verzug nicht eintritt. Die Einrede des nicht erfüllten Vertrages muss nicht geltend gemacht werden, allein das Bestehen hindert den Verzugseintritt.
damit dann also auch die ersatzfoderung für die mahnbescheidskosten. sind denn die adressen auf der ihnen zugeschickten mahnung und rechnung korrekt? bei strittigem zugang durch die post sind gerichtsverfahren immer ein risiko (für beide seiten), daher würde ich wenn sich mit den adressen nichts machen lässt den anwalt anrufen und anbieten ihm vergleichsweise die gerichtskosten von 18eur und 5eur porto und vordruck zu erstatten, wenn dafür ruhe ist. # 4 Antwort vom 5. 2005 | 15:59 @LuDA: Nochmals ich habe keine Schreiben von ihm erhalten, keine Rechnung, noch ein Mahnschreiben. Erst über den Mahnbescheid erhielt ich Kenntnis seiner Forderung, die auch umgehend überwies. Er hat mir nach dem Mahnbescheid, wo ich mich dann telefonsich bei ihm gemeldet habe eine Kopie seiner Rechnung/Mahnung zugesandt. Hier ist kein bestimmtes Datum zu finden bis ich seine Forderung begleichen sollte. Liege ich da falsch, da keine Rechnung/Mahnung bei mir einging, bin ich auch nicht im Verzug. Nach Kenntnis des Mahnbescheids und damit seiner Forderung, habe ich ja den Betrag gleich überwiesen.