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Wenn eine Veranstaltung auf einer öffentlichen Straße durchgeführt werden soll, wird hierfür eine Ausnahmegenehmigung benötigt. Dies gilt zum Beispiel für Haltverbote, die wegen eines Umzugs gestellt werden sollen.
Welche Beschilderung zur Sicherung einer Baustelle notwendig ist, bestimmt sich anhand der besonderen örtlichen und verkehrlichen Umstände im Einzelfall. Von besonderer Bedeutung ist dabei die fehlerfreie Ermessensausübung durch die Gemeinde Poing bzw. das Landratsamt Ebersberg. Ihre Anordnungen bezüglich der Einrichtung und Sicherung der Baustellen mittels Beschilderung müssen sich vor allem am Grundsatz der Verhältnismäßigkeit messen lassen. Dies gilt für die Sicherungsmaßnahmen ebenso wie die durch die Baustelle hervorgerufene (verkehrliche) Belastung Dritter. Unter anderem sind die Belange von Anliegern, die im besonderen Maße auf die Nutzung der Straße angewiesen sind, in die Abwägung einzubeziehen. Das gilt vor allem dann, wenn Gewerbebetriebe betroffen sind. Verkehrsrechtliche Anordnung - Stadt Brandenburg an der Havel. Arbeitsstellen sind deshalb vom Unternehmer so zu planen, dass ihre Dauer und räumliche Ausdehnung die Verkehrsabwicklung möglichst wenig erschweren. Ist der Straßenraum vorübergehend für die Baustelle nicht notwendig oder lassen die Umstände zeitweise Erleichterungen für den Verkehr zu, dann muss dies berücksichtigt werden.
Gebühren Die Gebühr für die verkehrsrechtliche Anordnung wird nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt) erhoben. Für erlaubnispflichtige Sondernutzungen werden Gebühren nach der geltenden Satzung über Sondernutzung an öffentlichen Straßen der Stadt Brandenburg an der Havel erhoben. Rechtsgrundlagen §§ 44, 45, 46 Straßenverkehrsordnung (StVO) § 18 Brandenburgisches Straßengesetz (BbgStrG) Formulare Antrag auf Anordnung verkehrs- regelnder Maßnahmen gemäß § 45 Straßenverkehrsordnung (StVO) Einrichtung einer Baustelle Ansprechpartner Anke Pauluth Telefon: (03381) 58 32 25 Fax: (03381) 58 32 33 Kathrin Leo Telefon: (03381) 58 32 51 Fax: (03381) 58 32 33 Zurück zur Übersicht
Weiterhin wird ein Gebührenaufschlag für kurzfristige Antragstellung verlangt. Bei Rückfragen stehen Ihnen Frau Schwimmbeck oder Frau Neumeier unter Tel. 08731/3900-21 oder 08731/3900-27 oder per Email: gerne zur Verfügung.