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Sehr geehrter Fragesteller, gerne beantworte ich Ihre Anfrage auf der Grundlage des von Ihnen mitgeteilten Sachverhalts wie folgt: I. Zunächst einmal ist es kein Wunder, dass Sie im Internet nicht fündig geworden sind. Einen strafgesetzlichen Tatbestand namens "Betrug mittels rechstwidrig erlangter Daten von Zahlungskarten" gibt es im Strafgesetzbuch (StGB)nicht. Lassen Sie sich von der Bezeichnung der Polizei nicht beirren. Es ist eine Eigenart der Polizei, bestimmte Straftatbestände anders zu formulieren. Je nach Gestaltung des Falles wird es sich wohl um den betrug nach § 263 StGB oder Computerbetrug nach § 263 a StGB handeln. "Geht es dabei darum, das jemand an Geldautomaten Pins usw... Vorwurf des Betrugs mittels rechtswidrig erlangter Daten von Zahlungskarten. ausgespäht hat und dann Geld abgehoben hat? Geht es darum, dass jemand mit meiner Kreditkarte einkaufen war? Oder das ich einen Kreditkartenbetrug vorgenommen habe? " Die von Ihnen genannten Konstellationen sind entsprechend der Überschrift möglich. Oder z. B. auch, dass jemand unbefugt die Daten eines anderen angegeben hat und auf diesem Wege im Internet etwas bestellt hat.
Der telefonische Support ist 24 Stunden – auch an Sonn- und Feiertagen – erreichbar. Auf Wunsch mit Rückruf! Aber es kommt noch schlimmer: Sie befinden sich auf (Auslands-)Reise und Ihre Bank- oder Kreditkarte wird nicht mehr akzeptiert. Sie rufen bei der Bank an, um das Problem zu klären, und stellen fest, dass Sie Opfer von Kriminellen geworden sind. Was nun? Karte gesperrt, die Bargeldreserven fast aufgebraucht. Die Wahrheit ist: Die meisten Leute sorgen nicht vor, obwohl es so einfach wäre! Online-Betrug: Warum Sie unbedingt ein 2. Girokonto brauchen!. Manche denken sogar: "Halb so schlimm, man bekommt ja in den meisten Fällen den Schaden erstattet. " Ja, das ist richtig! Aber hilft Ihnen dieser Umstand, wenn Sie plötzlich konto-, karten- und bargeldlos dastehen und eigentlich andere Dinge geplant haben, als sich um die Eröffnung eines neues Bankkontos zu kümmern, und nicht die Zeit haben, um zu warten, bis Sie eine neue Karte zugesendet bekommen … Ganz zu schweigen von den Folgen, die eintreten können, wenn Lastschriften platzen – beispielsweise die Sperrung von Mobilfunk und Internet!
Symbolfoto: Calado - Fotolia Am 12. 06. 2018, um 13. 22 Uhr, erhielt der Geschädigte einen Telefonanruf von einem angeblichen Mitarbeiter von Microsoft. Polizeimeldungen für Schwerin, 19.05.2022: Land will Digitalisierung und IT in neuem Landesamt zentralisieren | news.de. Dieser teilte ihm mit, dass Sicherheitslücken auf seinem PC bestehen würden, welche durch ein notwendiges Sicherheits-Update behoben werden können. In der Folge entwickelte sich ein mehrstündiges Gespräch zwischen den beiden Männern, bei welchem der Unbekannte letztendlich Zugriff auf die Online-Konten des Geschädigten erlangte und unbefugt 1. 800 Euro abbuchte.
Die Fragen sind: Nutzen sie Leistungen von Sony Playstation Network? Haben sie dort einen Account? (bereits zugegeben) Sind sie Inhaber der E-Mail-Adressen Adresse1 und Adresse2? (bereits zugegeben, das war die Adresse meines Paypal Accounts und PSN Accounts) Lösen sie generell PSN-Codes auf ihr virtuelles PSN Konto ein? (indirekt telefonisch zugegeben) Haben sie am gegen Uhr einen PSN Code eingelöst? Wenn ja, wo/ wie haben sie genau diesen PSN-Code erworben (Kontaktdaten etc. )? Wieviel hat dieser PSN-Code gekostet? Sind sie davon ausgegangen, dass sie den PSN-Code legal erwerben? Selbstverständlich bin ich davon ausgegangen, dass der Code legal ist. Ich habe es ja extra nicht auf ebay gekauft, sondern extra von einem Händler. Ich fühle mich 100% unschuldig und ich wüsste auch nicht, was ich hätte anders machen können. Der Preis wirkt auch nicht so, als ob er unrealistisch wäre. Wie gehe ich am besten vor? Da ich mich wirklich unschuldig fühle und helfen möchte das aufzuklären würde ich einfach bei der Wahrheit bleiben und diesen Brief abschicken.
Diesen kannst du nämlich jederzeit beauftragen. Ein Rechtsanwalt kann im Gegensatz zu dir Akteneinsicht beantragen und die Beweislage mit seiner Berufserfahrung bewerten. Aber dafür, wie oben bereits erwähnt, bezahlst du eben Geld. # 2 Antwort vom 21. 2015 | 17:16 Von Status: Unbeschreiblich (30407 Beiträge, 16399x hilfreich) Wie rechnet man aus, ob man diese Berechtigung erfolgreich beantragen kann? Mit 600 Euro muß man da nicht rechnen - das steht einem zu. Übrigens ist neben der Erstberatung sogar die Akteneinsicht davon abgedeckt - man sollte aber klar machen, daß man eben nur das wünscht und keine darüber hinausgehende Vertretung. Der Eigenanteil ist, nebenbei bemerkt, inzwischen auf 15 Euro erhöht worden. Und jetzt? Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut. Anwalt online fragen Ab 30 € Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden Keine Terminabsprache Antwort vom Anwalt Rückfragen möglich Serviceorientierter Support Anwalt vor Ort Persönlichen Anwalt kontaktieren.
Die geschädigte Firma befüllte daraufhin am 26. 2012 die Eingabemaske der inkriminierten Internetseite mit Dummy- Kreditkartendaten. Daraufhin wurde zeitnah, mit den eingegebenen Daten durch unbekannte Täter rechtswidrig im Internet über 24, 95 Euro verfügt. Erste Ermittlungen ergaben, dass es sich bei der tangierten Domain um einen russischen Dienstanbieter handelt. Nachdem davon auszugehen ist, dass es sich um einen Serienbrief handelt, hat bereits ein unbestimmter Personenkreis ein Schreiben dieser Art erhalten. Es ist mit einem weiteren Auftreten in dieser oder abgewandelter Form zu rechnen. Aufgrund der bisherigen Sensibilisierung der Kreditkartenkunden bzw. der Bürger im Allgemeinen, dass Anfragen via Email Betrugsversuche darstellen und wichtige Mitteilungen ausschließlich per Post versendet werden, ist von einer neuen Qualität und Gefährdungslage im Bereich Phishing auszugehen. Wegen des Zustellweges und insbesondere der Gestaltung des Schreibens wird bei einem Großteil der Empfänger kein Misstrauen geweckt, so dass diese den Anweisungen im Schreiben vermutlich zeitnah folgen werden.