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Kommandeure usw. kommen fr eine Verleihung nur in Frage, wenn sie die unter 2. und 3. genannten Bedingungen erfllt haben. " 2 Am 28. Januar 1943 entschied der Reichsmarschall, dass das Erdkampfabzeichen der Luftwaffe auch an Sanittsoffiziere und Sanittsunterpersonal verliehen werden konnte, sofern sie die Bedingungen erfllt hatten. Ab 22. Februar 1943 gefallenen Soldaten post mortem verliehen werden konnte. Nach dem 30. Juli 1943 konnte das Erdkampfabzeichen der Luftwaffe, aufgrund einer Entscheidung des Reichsmarschalls auch an Angehrige der Luftwaffen-Nachrichtendienste verliehen werden, sofern sie die Bedingungen erfllen konnten. Bestimmung des Oberkommandos der Luftwaffe vom 6. September 1944: "Allen Angehrigen der Sturmgeschtzeinheiten der Luftwaffe, insbesondere im Bereich der Fallschirmtruppe, kann in Ergnzung und teilweiser Abnderung der Verleihungsbestimmungen das ''Erdkampfabzeichen der Luftwaffe'' verliehen werden, wenn sie sich ohne Rcksicht auf ihre Verwendung innerhalb der Sturmgeschtzeinheit bei mindestens dreimaligem Einsatz im Gefecht an drei verschiedenen Tagen bewhrt haben, wobei sich die Besatzungen der Panzerfahrzeuge aktiv am Kampf beteiligt haben mssen. "
8. 1944 in Rumänien vermisst wurde und am 27. 1945 im Kriegsgefangenenlager Nr. 215 in Uljanowsk verstorben ist. Besitzzeugnis für das Sturmabzeichen, als Gefreiter der 6. 43, ausgestellt am 20. 1941 durch Generalmajor Johannes Streich - Kommandeur der 16. Inf. -Div. ( mot. ) ( Ritterkreuz am 31. 1941); Verleihungsurkunde für das Kampfabzeichen der Flakartillerie, als Obergefreiter, ausgestellt am 6. 1941 durch Generalleutnant Otto Deßloch - Kommandierender General des II. Flakkorps ( Ritterkreuz am 24. 1940 und das 470. Eichenlaub am 10. 1944); Besitzzeugnis für die Goldkordel zum Ärmelabzeichen des Kraftfahrpersonals der Luftwaffe, ausgestellt am 21. 1942; Verleihungsurkunde zur Ostmedaille, ausgestellt am 1. 9. 1942; Besitzzeugnis zum Verwundetenabzeichen in Schwarz, für seine Verwundung am 15. 1943, ausgestellt im Osten am 30. 1943; Verleihungsurkunde für das Erdkampfabzeichen der Luftwaffe ( Im Umtausch gegen das am 20. 1941 von der 16. I. D. verliehene Heeres-Sturmabzeichen. ), ausgestellt am 8.
Die bloe Teilnahme an erfolgreichen Kampfhandlungen, insbesondere mit schweren artilleristischen Waffen gegen Erd-, (Panzer, Bunker usw. ) und Seeziele, ohne da eine unmittelbare Beteiligung an einem Sturmangriff oder Nahkampf vorliegt, gengt nicht zur Verleihung des Erdkampfabzeichens, Fr Kmpfe gegen Luftziele kommt nicht die Verleihung des Erdkampfabzeichens der Luftwaffe, sondern die des Flakkampfabzeichens in Betracht. 3. Kampfhandlungen gegen Erd- und Seeziele, die in Verbindung mit Kampfhandlungen gegen Luftziele (Abschsse) bereits zur Verleihung des Flakkampfabzeichens gefhrt haben, knnen nicht nochmals fr eine Verleihung des Erdkampfabzeichens der Luftwaffe in Anrechnung gebracht werden. Dagegen kann ein ausschlielich aufgrund von Kampfhandlungen gegen Erd- und Seeziele verliehenes Flakkampfabzeichen in das Erdkampfabzeichen der Luftwaffe umgetauscht werden, sofern die Kampfhandlungen den vorgenannten Bedingungen entsprechen. 4. Eine Verleihung des Erdkampfabzeichens der Luftwaffe fr Verdienste in der Truppenfhrung ist nicht vorgesehen.
Als Nahkampf galten Kämpfe, bei denen der Kämpfer "das Weiße im Auge des Feindes" sehen konnte, d. h. mit Nahkampfwaffen mit dem Gegner Mann gegen Mann im Kampf gestanden zu haben. Die bloße Teilnahme an erfolgreichen Kampfhandlungen oder Verdienste in der Truppenführung genügten nicht zur Verleihung des Erdkampfabzeichens. Ein Sonderfall war die Verleihung an Sanitätspersonal der Luftwaffe. Hier wurde ebenfalls die Teilnahme an drei Kampftagen gefordert. Wobei sich der Beliehene bei der Versorgung und Bergung Verwundeter und Verletzter, auch unter feindlichen Beschuss, besonders bewährt haben musste. Eine postume Verleihung war ab den 22. Februar 1943 möglich, eine Verleihung ehrenhalber war ausdrücklich ausgeschlossen. Am 10. November 1944 wurden die Verleihungsbedingungen letztmalig erweitert. Für die wiederholte Erfüllung der Verleihungsvoraussetzungen, also die Teilnahme an mehr als den geforderten drei Kampftagen, wurden höhere Stufen des Abzeichens mit Einsatzzahlen eingeführt. Die 2.