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Schweizer Bank Greensill-Affäre dürfte Credit Suisse noch Jahre beschäftigen Fünf Jahre könnte es noch dauern, bis die Ansprüche gegenüber Schuldnern im Zusammenhang der Greensill-Affäre vor Gericht geklärt sind. Die Anleger könnten auf hohen Verlusten sitzen bleiben. Die Greensill-Affäre dürfte die Credit Suisse noch Jahre in Atem halten. "Es ist davon auszugehen, dass zur Durchsetzung von Forderungen gegenüber einzelnen Schuldnern und den Versicherungen Prozesse notwendig werden, die rund fünf Jahre dauern können", hieß es in einer am Montag veröffentlichten Stellungnahme der Bank zu einem Vorstoß des Aktionärs Ethos. Greensill-Affäre: Gerichtsverfahren könnte fünf Jahre dauern. Die Schweizer Großbank warnte zudem, dass die Anleger in zwei der in Zusammenarbeit mit Greensill betriebenen Fonds mit Verlusten rechnen müssen. "Trotz aller Bemühungen, die Forderungen gegen Schuldner und Versicherungen geltend zu machen, ist davon auszugehen, dass die Investoren beim Virtuoso Fund und beim High Income Fund einen Verlust erleiden werden", hieß es. Dessen Höhe lasse sich zur Zeit nicht beziffern.
Ursprünglich hatte Credit Suisse eine Veröffentlichung des Berichts in Aussicht gestellt. Ethos und sieben Schweizer Pensionskassen fordern, dass der Fall Greensill einer Sonderprüfung unterzogen wird. Ein entsprechender Antrag wurde eingereicht. Credit Suisse empfiehlt den Eignern indes, den Antrag auf der Generalversammlung vom 29. April abzulehnen. In der Sonderprüfung sollen nach dem Willen von Ethos auch Medienberichte über angebliche Kundenbeziehungen zu umstrittenen Machthabern und Kriminellen, die sogenannten "Suisse Secrets", unter die Lupe genommen werden. Wie mit Ghosting nach 5 Jahren Beziehung umgehen? | ElitePartner-Forum. Credit Suisse erklärte dazu, ein großer Teil der betreffenden Konten sei innerhalb der vergangenen 38 Jahre bereits geschlossen worden. Gegenwärtig sei die Bank dabei, die übrigen betroffenen Konten zu analysieren. Bisher seien aber keine neue problematischen Fälle entdeckt worden. Die Kundenbeziehungen hätten den zum jeweiligen Zeitpunkt geltenden Vorschriften entsprochen. Lesen Sie auch: Juristische Aufarbeitung des Greensill-Skandals nimmt Fahrt auf © Handelsblatt GmbH – Alle Rechte vorbehalten.