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halte ich persönlich für angemessen. Ack Post by ***@Netz Man muss das nur eben ankündigen, ordentlich Fristen setzen usw., damit der VM sich da nicht herauswindet und man auf den Kosten sitzen bleibt. zumindest letztere würde natürlich für diesen Fall nicht eintreten, wenn sie jetzt erst abgeschlossen wird. Gruß Thomas Hallo, Post by Thomas Hertel Post by Alexander Goetzenstein Post by ***@Netz - Muß ich eine Mietkürzung nochmal ankündigen? auf jeden Fall, und zwar begründet und natürlich auch beweisbar zugestellt. aber nicht über die Minderung. Kündigt man sie nicht an, kann der VM davon ausgehen, dass man die Miete zu unrecht nicht zahlt. Hohe Stromschulden, Stromzähler entfernt, Statdwerke verweigert Ratenzahlung. Dem sollte man auf jeden Fall vorbeugen, und da man ihm ohnehin eine Frist setzen will, ist es noch nicht einmal ein nennenswerter Aufwand. Post by Thomas Hertel Die Frist ist ja bereits gesetzt und abgelaufen. Wenn dem so ist, sollte man dennoch die Instandsetzung ablehnen und Ersatzvornahme ankündigen. Sonst schafft man einen unnötigen Angriffspunkt.
Discussion: Was: Stromzähler ausgebaut wg. Nichtbezahlen vom Vermieter (zu alt für eine Antwort) Hallo, ich melde mich noch mal wegen meines Problems mit dem Vermieter. Folgend die Zusammenfassung des Standes: - Stromversorger (DREWAG) baut Stromzähler für Gemeinschaftsräume am 23. 5 aus - Vermieter hat den Vertrag mit DREWAG, Strom wurde über NK an VM bezahlt - Lt. Verwalter hat VM Rechnung nicht bekommen, lt. DREWAG hat er wohl schon länger nicht bezahlt (wg. Stromzähler abgebaut Mietrecht. Datenschutz nicht genau rauszubekommen) - Vermieter besitzt ganzes Haus, Verwalter will damit nichts zu tun haben Folgendes ist dadurch nicht betriebsbereit: - Treppenlicht, Aussenlicht, Klingel einschl. Gegensprechanlage - Verstärker der TV-Kabelanlage(! ) - Licht im Nebengebäude - Wäschetrockner im Nebengebäude Meine Maßnahmen: - Mängelanzeige mit Frist bis gestern (30. 5. ) Ich habe jetzt erstmal meinen Dauerauftrag für die Miete ausgesetzt. Meine Fragen: - Muß ich eine Mietkürzung nochmal ankündigen? - Welche Mietkürzung wäre angemessen, von Kaltmiete oder Warmmiete?
Seiten: [ 1] Nach unten Thema: Stromzähler ausgebaut! (Gelesen 8954 mal) 0 Mitglieder und 1 Gast betrachten dieses Thema. Hallo Ich habe bei der ELE noch eine offene forderung, beziehe aber seit 01. 08. meinen Strom von einem anderen Anbieter. Jetzt meine Frage, die ELE hat mir den Zähler ausgebaut, wodurch ich den Strom des anderen Anbieters jetzt nicht nutzen kann. Ist die ELE trotz offener Forderung verpflichtet mir den Zähler wenigstens wieder einzubauen? Damit ich den Strom vom anderen Anbieter nutzen kann? Für eine Antwort wäre ich sehr dankbar! Gespeichert Hallo, um was für \"offene Forderungen\" handelt es sich? wenn es sich um Wiederspruchsforderungen handelt dann ist der Zählerausbau nicht erlaubt! wenn es sich um andere Forderungen handelt, muß eine Mahnung mit Zahlungstermin existieren! bitte mehr Fakten! Stromzaehler wurde ausgebaut . Es handelt sich um Forderungen aus der Jahresendabrechnung. Bauen die mir bevor ich die Forderung komplett beglichen habe meinen Zähler wieder ein, denn der strom kommt ja von einem anderen Anbieter seit 01.
08 und ich kann schlecht ohne strom dasitzen, bis ich die forderung komplett beglichen habe! @Manu2602, bjo hatte gefragt, ob die Forderungen, egal aus Jahresrechnung oder Abschlägen, aus einem - Widerspruch gemäß § 315 bestehen oder - aus anderen Gründen, z. B. Nichtzahlungsfähigkeit. Im ersteren Fall ist der Ausbau rechtswidrig, im zweiten Fall rechtens. Im zweiten Fall müssen sodann erst die Forderungen beglichen werden, ehe der örtliche Netzbetrieber den Zähler wieder einbaut. MFG Gerd Cremer BIFEP e. V. Original von Manu2602 Es handelt sich um Forderungen aus der Jahresendabrechnung. 08 und ich kann schlecht ohne strom dasitzen, bis ich die forderung komplett beglichen habe! nochmal hast du Einspruch eingelegt gemäß BGB 315 und hast weniger gezahlt? Stromzähler wurde ausgebaut – ukw abschaltplan. wenn dem so ist, zum Anwalt gehen und den alten Anbieter zum Einbau zwingen! wenn du einfach die Jahresendabrechnung nicht gezahlt hast und die erfolgten Mahnungen ignoriert hast bekommst du den Zähler erst wieder wenn eine Zahlungsvereinbarung, eventuell Rate.
Im EWE Gebiet ist die EWE Netz GmbH zuständig für Sie. Bitte halten Sie die Zählernummer und Ihre Anschrift bereit – Sie erreichen die EWE-Netz-Hotline unter 0800 3936389.
Freue mich über jede Antwort und bedanke mich schon mal im Voraus herzlich dafür. # 1 Antwort vom 28. 2008 | 16:03 Von Status: Schüler (204 Beiträge, 15x hilfreich) # 2 Antwort vom 28. 2008 | 18:37 Hallo Blockwart Ich denke mal, dass unser toller; zum Glück, ehemalige Mieter bei EON seine Stromkosten nicht bezahlt hat. Was: Stromzähler ausgebaut wg. Nichtbezahlen vom Vermieter. Wenn das lang genug so geht, dann reagiert EON irgendwann auch mal und sperrt den Stromzähler. Aber dass der Zähler komplett ausgebaut wird, hab ich noch nie gehört. Der Mann von EON meint, es könnte sein, dass das Inkassobüro den Zähler mitgenommen hat, damit der Strom nicht einfach wieder angeklemmt werden kann. Vielleicht hat unser sauberer Exmieter das schon versucht, was weiß ich. Jedenfalls war der Typ schon weg, als der Zähler ausgebaut wurde. Und bzgl der Lampen waren wir so naiv und haben nach der letzten Renovierung einen Spiegel und Lampen angebracht in der Hoffnung, dass dann nicht wieder sinnlos in den Fliesen rumgebohrt wird. Wir glauben halt noch immer an das Gute in unseren Mitmenschen.