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Bild: MEV-Verlag, Germany Ein einzelner Wohnungseigentümer kann gegen eine Baugenehmigung des Nachbarn nicht einwenden, diese beeinträchtige das Gemeinschaftseigentum. Einen solchen Verstoß kann nur die WEG insgesamt abwehren. Hintergrund Eine Wohnungseigentümerin wendet sich gegen eine Baugenehmigung für das Nachbargrundstück. Diese gestattet es, auf dem Grundstück ein Mehrfamilienhaus mit Garagen zu errichten. Wann hat die Klage eines Nachbarn gegen eine Baugenehmigung Erfolg.. Gegen die Baugenehmigung hat die Wohnungseigentümerin Klage vor dem Verwaltungsgericht erhoben. Sie rügt, die in der Landesbauordnung vorgeschriebenen Abstandsflächen seien nicht eingehalten. Nach den Feststellungen des Verwaltungsgerichts sind die vorgeschriebenen Abstandsflächen tatsächlich unterschritten, allerdings betrifft dies nur das Gemeinschaftseigentum. Die Wohnungseigentümerin beantragt, die aufschiebende Wirkung ihrer Klage gegen die Baugenehmigung anzuordnen. Entscheidung Der Antrag hat keinen Erfolg. Die Wohnungseigentümerin kann sich nicht darauf berufen, dass ihr Miteigentumsanteil durch das Bauvorhaben rechtswidrig beeinträchtigt werde.
Holen Sie sich deshalb besser vor der Unterschrift einen fachkundigen Rat. Der Einstieg in die Überprüfung der Baugenehmigung für den Nachbarn ist also zunächst die Verweigerung der Unterschrift auf den Bauunterlagen. Widerspruch und aufschiebende Wirkung Ergeht sodann eine Baugenehmigung, sollte gegen diese zunächst ein Widerspruch eingelegt werden. Eine fachliche Begründung des Widerspruchs ist zwar nicht zwingend erforderlich, jedoch ratsam, weil ein Widerspruch gegen die Baugenehmigung nach Maßgabe des § 212 A Abs. 1 BauGB keine aufschiebende Wirkung entfaltet. Zusätzlich muss also ein Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung des Widerspruchs gegen die Baugenehmigung gestellt werden. In der Regel wird die Behörde auch bei einem gut begründeten Widerspruch dem Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung des Widerspruchs gegen die Baugenehmigung nicht stattgeben. Nachbar will gegen Baugenehmigung klagen Baurecht. Einstweiliger Rechtsschutz vor dem Verwaltungsgericht Sobald die Behörde die Herstellung der aufschiebenden Wirkung des Widerspruchs abgelehnt hat, ist der Gang vor das Verwaltungsgericht zulässig.
Nachbar klagt gegen geplantes Behindertenwohnheim In der Nachbarschaft der Klägerin sollte eine von behinderten Menschen selbstbestimmte Wohngemeinschaft angesiedelt werden, welche von einem privaten Unternehmen betrieben werden sollte. Auf Antrag dieses Unternehmens erteilte der Landkreis Mayen-Koblenz im vereinfachten Genehmigungsverfahren drei Baugenehmigungen zur Errichtung von jeweils einem Wohnhaus zu diesem Zweck. Darüber hinaus genehmigte der Landkreis ein Servicegebäude mit Bistro, Räumen für ambulante Angebote, Ergotherapie, Kurzzeitpflege und Verwaltung. Klage gegen baugenehmigung des nachbarn de. Gegen sämtliche erteilte Baugenehmigungen erhob die Klägerin Widerspruch und nach der erfolglosen Durchführung verschiedener vorläufiger Rechtsschutzverfahren, Untätigkeitsklage. Urteil des Verwaltungsgerichts Koblenz Das Verwaltungsgericht Koblenz wies die Klage mit der Begründung ab, dass die Baugenehmigungen keine subjektiven Rechte der Klägerin verletzten würden. Weder seien Vorschriften über die Gebietsart missachtet worden, noch seien die drei Wohnhäuser und das Bistrogebäude rücksichtslos.