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#1 Lisa soll evtl. eine feste Zahnspange bekommen und nun muß erst mal bei der Krankenkasse angefragt werden ob sie überhaupt die Kosten für die Spange übernehmen, da sie wohl ein Grenzfall ist. Ihre Zähne stehen noch nicht so weit ab das die Krankenkasse dafür aufkommen müssen. Nun meine Frage, wenn die Krankenkasse nicht übernimmt, was würden denn dann für Kosten auf mich zukommen? Und wenn die Krankenkasse die Kosten übernimmt, muß Lisa Quartalsmäßig zum Kieferorthopäde und was kommen denn da für Kosten auf mich zu???? Es war gestern so brechend voll beim Zahnartz das die Ärztin keine Zeit mehr für uns hatte da ja auch erstmal die Frage der Kostenübernahme geklärt werden muß. Danke yuppi Gehört zum Inventar #2 AW: Feste Zahnspange Also nachdem Natasha jetzt seit ein paar Monaten eine feste Spange hat, will ich mal versuchen dir zu erklären:-D Ich hab mich damals mit dem Thema intensivst auseinander gesetzt. Kassenmodel oder doch lieber das teurere Privatmodel? | Zahnspangen.cc Forum. Es stimmt daß die Zähne einen bestimmten Grad von Fehlstellung haben müssen, daß die KK eine Zahnspange für notwendig hält und übernimmt.
Das Thema müsse auf jeden Fall weiter verfolgt werden. Die größte finanzielle Last für kieferorthopädische Behandlungen aber tragen wahrscheinlich nicht die Kassen, sondern Eltern. Denn sehr viel Geld wird mit nicht von der Kasse bezahlten Leistungen verdient. Dazu gehören als besser angepriesene neuere oder ästhetischere Spangen sowie spezielle "Brackets" – also die kleinen Schlösschen, die auf die Zähne geklebt werden. Genaue Zahlen dazu gibt es nicht, denn diese privatwirtschaftlichen Geschäfte prüft kein Bundesrechnungshof. Eltern, die sich bei der Unabhängigen Patientenberatung Deutschland (UPD) melden, berichten nicht selten davon, sich zu solchen teuren Alternativen gedrängt zu fühlen. Ironischerweise scheint das Folge von Richtlinien zu sein, die 2002 seitens der gesetzlichen Kassen eingeführt wurden. Zuzahlung bei Zahnspangen - Zahnarztpraxis A. Kanev. Diese definieren Grenzen, wie stark eine Fehlstellung sein muss, damit eine Therapie bezahlt wird. Dadurch brachen die Kassen als Zahler zum Teil weg, und Kieferorthopäden mussten sich nach neuen Einnahmequellen umsehen.
Die entscheidende Frage ist meiner Meinung nach ob die Minibrackets selbstlegierend sind oder nicht. Wenn ja - unbedingt nehmen - das gibt nen Vorteil in der Behandlung - angeblich bezüglich Dauer und jedenfalls bezüglich Schmerzen. Wenn nein - handelt es sich ja nur um eine optische Entscheidung - dann find ichs nicht notwendig - weil sehen tut mans ohnehin - und andre können nicht unterscheiden ob Kassengestell oder Sondermodell. LG Hallo Gabi, die professionelle Zahnreinigung kannst Du auch beim Zahnarzt machen lassen, aber viel billiger wird das wohl auch nicht. Lokale Flouridiserung ist auch nicht so schlecht. Versiegelung des Bracketumfeldes: Das kommt darauf an, ob Du Deiner Tochter zutraust, dass sie sich gewissenhaft die Zähne putzt. Wenn nicht, macht die Versiegelung durchaus Sinn. Zahnspange für erwachsene Kostenübernahme? (Gesundheit und Medizin, Zähne, Kieferorthopäde). Aber sie hat auch den Nachteil, dass sie manchmal einreißt und somit Minirisse entstehen in denen sich Belag ablagern kann. Superelastische Bögen sollen die Schmerzen vermindern und schneller die gewünschten Bewegungen ausführen.
Ist das nicht der Fall, zählt es als Schönheitskorrektur und wird nicht übernommen. Natasha hat einen heftigen Kreuzbiss, daher wurde es bei uns übernommen. Gaaaaanz wichtig!! Lass dich vom KFO nicht übers Ohr hauen. Wenn die KK zustimmt mußt du NUR 20% von den Kosten selbst tragen! Bei uns wird das 1/4jährlich jetzt waren es einmal 28€ einmal 30irgendwas € Bevor die Behandlung losging, bekam ich eine Rechnungsübersicht, in der stand wieviel meine 20% für den gesamten Behandlungszeitraum ca. ausmachen... glaub das waren etwas über 400€ Der KFO bei dem wir vorher wollte 100€!!!! pro Monat von mir!!!! Weil er meinte daß das Kassenmodell nicht ausreichend sei.. Meiner Ansicht nach nur Geldmacherei. Deswegen sind wir auch zu einem anderen. #3 Hallo Yuppi, unsere KFO sprach auch von 20% die wir alle drei Monate zahlen müßten, es kommt darauf an was gemacht werden muß. Wenn Lisa die Klammer bekommt, was fallen denn dann an Kosten auf uns zu, für das einsetzen und die Brekkies ( oder wie die heißen) usw, weißt du das noch?
Ich möchte hier mal einige Dinge zum Thema Zuzahlung bei Zahnspangen bzw. kieferorthopädischen Behandlungen darlegen, weil gerade wieder einige Berichte durch die Presse schwirren, die doch sehr nach "Auftragsarbeiten" aussehen, weil sie mir meist etwas sehr weit hergeholt, oberflächlich recherchiert und einseitig tendenziös erscheinen, auch wenn ich davon überzeugt bin, dass es auch in unserer Branche schwarze Schafe gibt. Ein Bericht erschien in der FAZ, von dem einen oder anderen Medium wurde er aufgegriffen und ausgebaut ( "Kieferorthopäden zocken ab"). Dennoch muss das Thema inhaltlich und fachlich ausdifferenziert werden, und gerade für letzteres sind Krankenkassen und Journalisten mangels Fachkompetenz nicht gerade geeignet. Nichts desto trotz ist mir klar, dass das Thema viele Eltern beschäftigt und zu Recht möchten sie beraten und aufgeklärt werden, warum und weshalb etwas getan wird und ob dies notwendig ist. Generell werden kieferorthopädische Leistungen, solange sie in die KIG-Bewertung fallen, von den gesetzlichen Krankenkassen bezuschusst.
Der seinerseits gab daraufhin die Weisung aus, dass jeder Fachartikel von Mitarbeitern ab sofort über seinen Schreibtisch gehen müsse. Spassov hat heute eine Praxis in der Boddenstadt. Er spricht von einer "nach wie vor extremen Überversorgung". Die sei nicht nur problematisch, weil sie die Solidargemeinschaft belaste. Die Diagnostik sei ebenfalls fragwürdig, mittelfristige Schäden durch sie nicht auszuschließen: "Es werden im Schnitt vier Röntgenbilder gemacht, obwohl das nirgends formal so gefordert ist". Er selbst hat sein Gerät abgeschafft und schickt Fälle, bei denen er Aufnahmen für nötig hält, zu Kollegen. "Ich bekomme dann Briefe von der Kasse, in denen steht, dass ohne Röntgenbild der Behandlungsplan nicht genehmigt werden kann. " Zur Überversorgung gehöre aber auch, dass viele Kinder zunächst eine herausnehmbare und danach eine feste Spange bekämen, obwohl "das doppelte Kosten verursacht und die Wirksamkeit der herausnehmbaren viel geringer ist. " Christine Göpner vom AOK-Bundesverband sagt, die Kassen könnten die Kritik des Rechnungshofes teilweise nachvollziehen.