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Unabhängige Berater Die Beratungsgespräche werden von ausgewählten Zahnärztinnen und Zahnärzten mit großer Berufserfahrung geführt. So können Sie sicher sein, eine fachlich qualifizierte Meinung zu erhalten. Die Beratungszahnärzte dürfen Patienten, die sie beraten haben, anschließend nicht selbst behandeln. Damit ist gewährleistet, dass die Beratung neutral, das heißt unabhängig von etwaigen wirtschaftlichen Interessen des Beraters erfolgt. Zweitmeinung.: KZVB. Die Beratung beinhaltet eine seriöse Zweitmeinung zu einem konkreten Heil- und Kostenplan für Zahnersatz. Der Zahnarzt erläutert die vorgesehene Behandlung, die Leistungen der Krankenkasse und die dem Versicherten in Form des Eigenanteils entstehenden Kosten. Er beantwortet die Fragen des Patienten und zeigt gegebenenfalls alternative Behandlungsmöglichkeiten auf. Beratung über Zahnersatz hinaus Die zahnärztlichen Beratungsstellen stehen Ihnen natürlich ebenso zur Verfügung, wenn Sie Fragen haben, die sich nicht konkret auf Zahnersatz beziehen. Sie erhalten dort auch allgemeine Informationen über neue Behandlungsmethoden und Therapiealternativen oder Auskünfte zur Kostenübernahme durch die Krankenkasse sowie zu zahnärztlichen Privatrechnungen.
Wir stehen Ihnen montags bis donnerstags zwischen 08:00 und 20:00 Uhr und freitags zwischen 08:00 und 16:00 Uhr jederzeit gern zur Verfügung.
Hier gibt es oft erhebliche qualitative Abstriche in einzelnen Behandlungsbereichen oder bei der Vor- und Nachsorge. Genauso muss gute Qualität aber nicht immer sehr viel kosten. Besprechen Sie Ihr Vorgehen am besten zunächst mit Ihrer Krankenkasse. Zweite Zahnarztmeinung | KKH. So haben Sie Gewissheit über die Kostenübernahme oder bekommen bereits erste Adressen von spezialisierten Zahnärzten oder Patientenberatungsstellen in Ihrer Nähe. Dort vereinbaren Sie einen Termin und bringen dann den vom ersten Zahnarzt ausgestellten Heil- und Kostenplan sowie weitere Unterlagen - zum Beispiel Röntgenbilder - mit. Sie haben immer ein Recht, Einsicht in Ihre Patientenakte zu nehmen und dürfen auch kostenlose Kopien der Befunde verlangen. Das erspart unnötige Doppeluntersuchungen. Dem zweiten Zahnarzt dienen die Unterlagen zunächst als Orientierung. Zusammen mit einem eigenen Befund bespricht er dann mit Ihnen die geplante Behandlung, klärt Fragen, informiert, zeigt Alternativen und erstellt für Sie auf Wunsch seinen eigenen unverbindlichen Heil- und Kostenplan.