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Ausländeramt / Ausländerbehörde in Düsseldorf – Adresse und Anschrift für Besucher Adresse: Landeshauptstadt Düsseldorf Kommunale Ausländerbehörde, Willi-Becker-Allee 10, 40227 Düsseldorf Telefon: 0211 89-21020 Fax: 0211 89-29036 Email: Webseite: Öffnungszeiten: siehe Webseite Termin bei der Ausländerbehörde in Düsseldorf In den meisten Fällen können Sie telefonisch, per Kontaktformular oder über das Service-Portal der jeweiligen Stadt einen Termin vereinbaren. Bitte vergewissern Sie sich, dass Sie alle notwendigen Dokumente vollständig haben, bevor Sie das Ausländeramt besuchen. Mit einer Verpflichtungserklärung können Sie Besuchern aus dem Ausland die Einreise nach Deutschland ermöglichen. Erwarten Sie Besuch aus dem Ausland? Mit einer Reise-Krankenversicherung für ausländische Gäste * sind Sie in Deutschland und Europa rundum geschützt. Ausländerbehörde Düsseldorf. Weitere Ausländerbehörden Ausländerämter in Nordrhein-Westphalen Ausländerämter in Deutschland
Folgende Voraussetzungen müssen vorliegen: Ihre Identität und Staatsangehörigkeit sind geklärt. Ihre Einordnung in die deutschen Lebensverhältnisse ist gewährleistet. Sie leben mindestens acht Jahre rechtmäßig im Bundesgebiet. Sie sind freizügigkeitsberechtigt, im Besitz einer anrechnungsfähigen Aufenthaltserlaubnis oder einer Niederlassungserlaubnis. Sie sind bereit, Ihre bisherige Staatsangehörigkeit aufzugeben. Sie sind nicht vorbestraft. Sie bekennen sich zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung. Ausländerbehörde Düsseldorf - Öffnungszeiten, Telefonnummer, Termin, Adresse. Sie verfügen über ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache. Sie verfügen über Kenntnisse der Rechts- und Gesellschaftsordnung und der Lebensverhältnisse in Deutschland (Einbürgerungstest). Sie bestreiten den Lebensunterhalt für sich und Ihre unterhaltsberechtigten Familienangehörigen aus eigenen Mitteln oder haben die Inanspruchnahme öffentlicher Leistungen nicht zu vertreten. Hinweis zur Miteinbürgerung: Haben Sie einen Ehegatten oder Lebenspartner, der noch nicht so lange im Bundesgebiet lebt und/oder haben Sie minderjährige Kinder, wenden Sie sich bitte bezüglich einer möglichen Miteinbürgerung an die zuständigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.
Doch in Deutschland angekommen fühlt sie sich nicht. "Ich bin immer noch da, wo ich vor Jahren war", sagt sie. "Es hat sich nichts geändert. " Grund dafür ist vor allem, dass sie noch immer nicht arbeiten kann. Während der ersten Zeit in einer Unterkunft haben Geflüchtete ein Beschäftigungsverbot. Möglich sind nur rein schulische Ausbildungen, Praktika, Studium und "Arbeitsgelegenheiten". Für Geflüchtete, die in Deutschland geduldet werden, kann dieses Verbot auch länger dauern. Sahar Heydari benötigt eine Ausbildungsduldung, um in Deutschland arbeiten zu können. Mit dieser könnte sie nicht abgeschoben werden und schneller eine Aufenthaltserlaubnis bekommen. Nun hat sie eine neue Ausbildungsstelle in Aussicht. Von der IHK ist das bereits genehmigt, seit Januar aber wartet sie auf die Bestätigung des Amts für Migration und Integration. Auf E-Mails werde nicht reagiert, teilweise gehe niemand ans Telefon, einmal habe man ihr sogar falsche Informationen geliefert. Bei Terminen vor Ort beschreibt sie die Behandlung zum Teil als abfällig.
Formular-Paket Ausländerbehörde UPDATE: Das Amt für Migration und Integration hat eine neue Hotline für Kund*innen mit individuellen Themen und Terminwünschen eingerichtet: 0211-8921020 Sprechstunden: DI von 16:00 bis 19:00 Uhr DO, von 16:00 bis 19:00 Uhr FR, von 13:00 bis 16:00 Uhr. Dokumente und Dienste von A - Z: Das Erlangen von Dokumenten ist oft nur in Verbindung mit einem TERMIN bei der Ausländerbehörde möglich - eine telefonische Antragstellung gibt es nicht. Wir führen hier nur Formulare, Anträge, Merkblätter und Dienste auf. Welche ergänzenden Unterlagen Sie ggf. noch brauchen, sehen Sie unter dem jeweiligen Link "Allgemeine Erklärung und Antragsweg". Bei vielen Anträgen fallen Gebühren an. Bei Vorlage eines Düsselpasses können die Gebühren entfallen, alternativ auch bei Vorlage eines JobCenter-Bewilligungsbescheides oder eines Bewilligungsbescheides zur Grundsicherung.