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Ausbildung Zeugnisse und Beurteilungen Auszubildende haben nach Beendigung der Ausbildung einen Anspruch auf Erstellung eines schriftlichen Zeugnisses. Ein einfaches Zeugnis muss mindestens Angaben zu Art und Dauer der Tätigkeit einhalten. Auszubildende können jedoch vom Arbeitgeber/Ausbildungsbetrieb ein qualifiziertes Zeugnis mit weiteren Details verlangen. Muster eines einfachen Zeugnisses (PDF-Datei · 38 KB) Muster eines qualifizierten Zeugnisses (PDF-Datei · 40 KB) Muster der Beurteilung einer befriedigenden Leistung (PDF-Datei · 31 KB) Muster der Beurteilung einer guten Leistung (PDF-Datei · 30 KB) Abmahnungen und Kündigungen Verstößt ein Auszubildender wiederholt und schwer gegen seine Pflichten, so sollte das Fehlverhalten in Form einer Abmahnung geahndet werden. Muster einer Abmahnung (PDF-Datei · 38 KB) Erfolgt im Rahmen der Probezeit eine Kündigung, so muss diese innerhalb der Probezeit aber ohne Angabe von Gründen erfolgen. Musterformulierungen - IHK Potsdam. Muster einer Probezeitkündigung von Minderjährigen (PDF-Datei · 34 KB).
Dürfen Auszubildende in Kurzarbeit geschickt werden? Für Auszubildende kommt nach den gesetzlichen Bestimmungen Kurzarbeit grundsätzlich nicht in Betracht. Die Hauptleistungspflicht eines Ausbildungsbetriebes gegenüber dem Auszubildenden ist die Vermittlung der beruflichen Handlungsfähigkeit. Daher ist der Ausbildungsbetrieb zunächst verpflichtet, alle Mittel auszuschöpfen, um die Ausbildung weiter zu gewährleisten. Lösungsansätze hierzu sind: die Umstellung des betrieblichen Ausbildungsplans der Einsatz in anderen betrieblichen Bereichen Online-Schulungen sonstige Ausbildungsveranstaltungen Teilzeitausbildung nach § 7 a BBiG (bei der Teilzeitausbildung kann die tägliche bzw. wöchentliche Ausbildungszeit um maximal 50 Prozent gekürzt werden, dabei kann die Ausbildungsvergütung entsprechend der Verkürzung reduziert werden. Die Ausbildungsdauer verlängert sich entsprechend. ) Erst wenn alle Möglichkeiten ausgeschöpft sind, kann Kurzarbeit auch für Auszubildende in Frage kommen. Sollte Auszubildenden gegenüber Kurzarbeit angeordnet werden, haben sie Anspruch auf Zahlung der vollen Ausbildungsvergütung für bis zu sechs Wochen (§ 19 Abs. Kann der Auszubildende in den Urlaub geschickt werden?
Nach § 8 Abs. 2 BBiG kann die zuständige Stelle auf Antrag des Auszubildenden in Ausnahmefällen die Ausbildungsdauer verlängern, wenn die Verlängerung erforderlich ist, um das Ausbildungsziel zu erreichen. Das kann bei einer längeren (z. auch Corona-bedingten) Ausfallzeit der Berufsausbildung im Betrieb und/oder der Berufsschule durchaus der Fall sein. Vor der Entscheidung sind die Ausbildenden zu hören.