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Das Reisegewerbe ist eine berufliche Tätigkeit, die keine Geschäftsräume erfordert und außerhalb der Räume einer gewerblichen Niederlassung stattfindet. Ein Reisegewerbe betreibt, wer gewerbsmäßig ohne vorhergehende Bestellung außerhalb seiner gewerblichen Niederlassung oder ohne eine solche zu haben selbständig oder unselbständig in eigener Person Waren anbietet oder Bestellungen aufsucht (vertreibt) oder ankauft, Leistungen anbietet oder Bestellungen auf Leistungen aufsucht oder selbständig unterhaltende Tätigkeiten als Schausteller oder nach Schaustellerart ausübt. Wenn Sie im Reisegewerbe selbständig tätig werden möchten, benötigen Sie eine Reisegewerbekarte (= Erlaubnis). Die Reisegewerbekarte ist personengebunden, nicht übertragbar und kann sowohl an natürliche als auch an juristische Personen (z. Stadt warstein fuehrungszeugnis . B. eine GmbH) erteilt werden. Wenn Sie eine unselbständige Reisegewerbetätigkeit ausüben möchten, benötigen Sie eine Zweitschrift oder eine beglaubigte Kopie der Reisegewerbekarte des Firmeninhabers.
Einen Sonderfall bildet aktuell die Rückzüchtung der Rasse Old English Bulldog (ein Hund dieser Rasse kann entweder unter die Regelung des § 10 LHundG NRW oder – bei deutlichem Hervortreten des Phänotyps des Pittbull Terriers – ggfls. unter die Regelung des § 3 Abs. 2 LHundG NRW fallen). Tanja Hense: Stadt Warstein. Wichtig: Für diese Hunde gelten besondere Einschränkungen, nämlich die Erteilung einer Erlaubnis des Ordnungsamtes bereits vor der Anschaffung und solange keine Verhaltensprüfung absolviert wurde, nahezu immer die Verpflichtung das Führen eines solchen Hundes in der Öffentlichkeit mit Maulkorb und kurzer, reißfester Leine. 1. Haltungserlaubnis beantragen Vor der Anschaffung eines gefährlichen Hundes bzw. eines Hundes bestimmter Rasse (§ 10 Absatz 1 Landeshundegesetz) ist beim zuständigen Ordnungsamt die Haltungserlaubnis zu beantragen. Hierfür sind folgende Unterlagen notwendig: Personalausweis Polizeiliches Führungszeugnis (nicht älter als 3 Monate) 2. Sachkundeprüfung Ist die Zuverlässigkeit des zukünftigen Halters anhand des Führungszeugnisses nachgewiesen, muss für gefährliche Hunde die Sachkundeprüfung beim Veterinäramt abgelegt werden.
Das ist als "Empfehlung" formuliert und lässt daher Spielräume offen: Der Träger der freien Jugendhilfe beurteilt in eigener Zuständigkeit und Verantwortung, ob ein Führungszeugnis erforderlich ist. Dies kann nach Art, Dauer und Intensität der ehrenamtlichen Mitarbeit entschieden werden. Für die Jugendfeuerwehr ist das Thema bereits erledigt: Alle 17 Betreuer haben ihr Führungszeugnis bereits erhalten. Wie Christian Büenfeld, Stadtjugendwart der Feuerwehr, berichtet, hat jeder eine unterschriebene Kopie seines Personalausweises abgegeben. Gefährliche Hunde: Stadt Warstein. Der Leiter der Feuerwehr, Michael Döben, hat diese dann als Gesamtbestellung bei der Stadt eingereicht. "Wir haben die Zeugnisse zurück, sie sind allesamt sind sie ohne Beanstandungen", so Büenfeld. Darauf ist auch Jutta Heinert, Jugendamt, sehr stolz. "Das wird auch bei 99, ich möchte sagen sogar 100 Prozent der Ehrenamtlichen auch so sein", hofft sie auf Verständnis, wenn ein solches Führungszeugnis angefordert werden soll. Die Vereine können sich damit absichern und stehen in engem Kontakt zum Jugendamt.
Dieser Vorgang muss dokumentiert werden (s. Anlage 2: Dokumentation der Einsichtnahme unter "Links und Downloads"). Infos für neben- oder ehrenamtliche Tätige In der Kinder- und Jugendhilfe arbeiten viele neben- oder ehrenamtlich Tätige, die Kinder und Jugendliche beaufsichtigen, betreuen, erziehen und ausbilden. Mit der neuen Pflicht, ein erweitertes Führungszeugnis vorzulegen, sollen diese keinesfalls in ein schlechtes Licht gerückt werden. Ziel des Bundeskinderschutzgesetzes ist ausschließlich, Kindern und Jugendlichen einen größtmöglichen Schutz zu bieten. Ob ein erweitertes Zeugnis erforderlich ist, entscheidet der Träger, bei dem die Ehrenamtlichen tätig sind. Ein erweitertes Führungszeugnis kann beim Einwohnermeldeamt am Wohnsitz (für ehrenamtlich Tätige kostenfrei mit Anlage 3 unter "Links und Downloads") beantragt wird. Margot Kühnen: Stadt Warstein. Weitere Schutzmaßnahmen Das Bundeskinderschutzgesetz sieht neben dem Vorlegen von erweiterten Führungszeugnissen außerdem vor: Ausbau der frühen Hilfen für Familien (siehe auch unter "Links") Personen, die in beruflichem Kontakt mit Kindern und Jugendlichen stehen, haben bei der Einschätzung einer möglichen Gefährdungssituation Anspruch auf eine anonyme Beratung durch eine Fachkraft.
Dieses Angebot steht auch neben- und ehrenamtlich Tätigen zur Verfügung (siehe auch unter "Links") Beratungsstelle gegen sexuelle Gewalt Die "Fachberatungsstelle gegen sexuelle Gewalt an Kindern und Jugendlichen" bietet schnelle, kompetente und unbürokratische Hilfe für Betroffene von erlebter sowie vermuteter sexueller Gewalt und deren Angehörigen oder Vertrauenspersonen an. Notwendige Unterlagen • Für neben- und ehrenamtliche Tätige: Erweitertes Führungszeugnis. Es kann beim Einwohnermeldeamt am Wohnsitz (für ehrenamtlich Tätige kostenfrei mit Anlage 3, siehe "Links und Downloads") beantragt werden. Bearbeitungszeit Hängt vom Einzelfall ab. Rechtsgrundlagen § 72a Achtes Sozialgesetzbuch -Kinder- und Jugendhilfe (SGB VIII) Bundeskinderschutzgesetz (BKiSchG), Strafgesetzbuch (StGB) Jugendschutz, Führungszeugnisse, erweitertes Führungszeugnis, polizeiliches Führungszeugnis, Ehrenamt, Bundeskinderschutzgesetz, Kinderschutz, Vereinbarung § 72a SGBVIII, Empfehlung nach § 72a Abs. 4 SGBVIII, Prävention, Missbrauch
Voraussetzung hierfür sind der elektronische Personalausweis mit freigeschalteter Online-Ausweisfunktion und ein Kartenlesegerät. Den online-Antrag finden Sie hier. Führungszeugnis für Ehrenamtliche Mit dem am 01. Mai 2010 in Kraft getretenen 5. Gesetz zur Änderung des Bundeszentralregistergesetzes (BZRG) vom 16. Juli 2009 ist in §§ 30a, 31 BZRG ein "erweitertes Führungszeugnis" eingeführt worden, welches über Personen erteilt werden kann, die beruflich, ehrenamtlich oder in sonstiger Weise kinder- oder jugendnah tätig sind oder tätig werden sollen. Wer einen Antrag auf Erteilung eines erweiterten Führungszeugnisses stellt, hat eine schriftliche Aufforderung vorzulegen, in der die Person, die das erweiterte Führungszeugnis verlangt, bestätigt, dass die Voraussetzungen nach Absatz 1 vorliegen. Im Übrigen gilt § 30 entsprechend. Gleichzeitig kann in diesem Schreiben eine evtl. ehrenamtliche Tätigkeit bestätigt werden. Die Jugendämter im Kreis Soest haben gemeinsam die " Bestimmung zur Umsetzung des §72a SGB VIII " bzgl.