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Aus eins mach zwei So klappt die Grundstücksteilung 20. 01. 2020, 07:19 Uhr Streitende Erben oder Verkaufsabsichten: Gründe für eine Grundstücksteilung gibt es einige. Das gilt allerdings auch für mögliche Hindernisse. Was Eigentümer beachten sollten. Mal angenommen, ein Grundstück ist riesengroß, aber der Eigentümer benötigt längst nicht die gesamte Fläche. Aus eins mach zwei: So klappt die Grundstücksteilung - n-tv.de. Was tun in einem solchen Fall? Der Besitzer kann das Grundstück teilen - aber er muss es nicht. "Grundsätzlich kann ein großes Baugrundstück mit mehreren Wohnhäusern bebaut werden", sagt Inka-Marie Storm, Chefjustiziarin beim Eigentümerverband Haus & Grund in Berlin. Eine Teilung ist hier nicht zwingend nötig. Sie kann aber sinnvoll sein, zum Beispiel wenn das Baugrundstück für das eigene Bauvorhaben zu groß ist und der Eigentümer die Belastungen nur für ein kleineres Grundstück tragen will. Nach der Teilung kann das nicht benötigte Grundstück an Dritte verkauft werden. Durch den Verkauf des abgetrennten Teils muss man weniger Grundsteuer zahlen.
Dieses Recht wird meist gegen eine Nutzungsentschädigung eingeräumt. Das alles sollte allerdings direkt im Vertrag geklärt und richtig festgehalten werden. Zudem ist es notwendig, die festgehaltenen Rechte auch im Grundbuch zu vermerken. Wichtig: Es gibt ein sogenanntes Notwegerecht. Das wird per Gesetz zugesichert und gilt unter anderem dann, wenn noch keine Zufahrt zum Grundstück besteht, der Bau aber schon begonnen hat. Hier muss ebenfalls eine Entschädigung gezahlt werden. Wann sollte von einer Teilung abgesehen werden? Grundsätzlich ist es immer die Entscheidung des Grundstückinhabers, ob er eine Teilung durchführen möchte. In den meisten Fällen geht es tatsächlich um familiäre Voraussetzungen, da jemand aus der Familie zusätzlich auf dem Grundstück bauen möchte. Grundstücksverkauf: Wer zahlt Vermessungskosten?. Auch dann, wenn es sich um die Kinder oder die Enkel handelt, sollten immer alle Bedingungen und Vorgaben klar im Vertrag festgehalten werden. Das bietet Sicherheit für beide Seiten. Wer sein Grundstück teilen und einen Teil verkaufen möchte, der sollte sich informieren, welche Möglichkeiten er hat.
Zum Abschluss noch einige Impressionen zum Thema aus unseren Projekten:
In vielen Fällen ist es tatsächlich so, dass der Nachwuchs ein Haus auf dem eigenen Grundstück baut und auf diese Weise dann näher an den Eltern ist. Aber auch die Teilung von großen Grundstücken zum Verkauf ist möglich. Gerade in Großstädten, in denen Grund sehr gefragt ist, kann das eine gute Möglichkeit sein, um Geld zu verdienen. Immobilienmakler in Köln oder anderen Großstädten sind oft auf der Suche nach Grundstücken zum Teilen. Interessant ist vor allem die Frage, was dabei eigentlich beachtet werden muss. Genehmigung und Vermessung im Fokus Normalerweise ist es möglich, ein Grundstück zu teilen, ohne dafür eine Genehmigung einholen zu müssen. Grundstücksanteile ohne Grundst.teilung erwerben? Baurecht. Allerdings ist es nicht verkehrt, sich an die zuständige Gemeinde zu wenden und hier kurz nachzufragen, ob wirklich keine Genehmigung benötigt wird. Zudem sollte daran gedacht werden, alles zu vermessen. Meist werden Grundstücke geteilt, damit sie ein weiteres Mal bebaut werden können. Das wird aber dann schwierig, wenn durch die Teilung baurechtswidrige Verhältnisse entstehen.
Im Anschluss an den Grenztermin erfolgt die Einreichung der Vermessungsunterlagen bei der jeweiligen Katasterbehörde. Jetzt folgt eine Einspruchsfrist von vier Wochen. Danach werden sie geprüft. Ist die Prüfung positiv, nimmt das Katasteramt die Grenzverläufe auf und lässt sie ins Grundbuch eintragen. Grundstück verkaufen: Wer zahlt die Vermessungskosten? Die Hauptfrage dieses Artikels steht nicht ohne Grund am Schluss. Die Beantwortung lässt sich aus den oben stehenden Ausführungen herleiten. So kann ganz nach Einzelfall eine unterschiedliche Interessenlage bezüglich der Vermessung bestehen. Manchmal benötigt bereits der Verkäufer eine Grundstücksvermessung, manchmal jedoch erst der Käufer. Wer die Vermessungskosten zahlt, hängt daher vom Einzelfall ab. Grundsätzlich gilt die Pauschalregel: "Wer die Musik bestellt, zahlt sie. Grundstück teilen ohne vermessung dich. " Wer die Vermessung wünscht, kommt für die Vermessungskosten auf. Die Praxis bestätigt dies: Haben beide Parteien ein Interesse an der Vermessung, können sie sich die Kosten teilnehmen.
Nun könnte man doch sagen, wenn von Seiten des Eigentümer B (oder irgendwann z. B. dessen Erben) irgendwann mal Probleme auftreten wegen Grenze/Vermessung oder ähnlichem, könnte man dann ja immer noch sagen "Ok, lassen wir es offiziell vermessen und machen halbe halbe beim Preis". Was meint ich??? Gruss Tim # 1 Antwort vom 15. 2009 | 14:30 Upps, soll natürlich heissen "Was meint ihr??? ":-) # 2 Antwort vom 15. 2009 | 15:38 Von Status: Master (4821 Beiträge, 1807x hilfreich) Bei der Eintragung zu je 1/2 handelt es sich um einen ideellen Anteil. Weder A noch B können daher ihren Anteil in der Wirklichkeit, noch auf einem amtlichen Lageplan bezeichnen. Man kann zwar den unabgeteilten 1/2 Anteil an einem Grundstück Frage bleibt aber offen, (links, rechts, oben, unten? ) # 3 Antwort vom 15. 2009 | 16:04 Ja da hast Du wohl recht. Grundstück teilen ohne vermessung gott. Man könnte dann also den ideellen Anteil kaufen und die Seite "bewirtschaften" die der alte Eigentümer A auch hatte. Der andere Eigentümer B auf "seiner" Seite kommt nur alle paar Jahre mal dort hin, von daher wäre wohl momentan Ruhe.
Häufig gestellte Fragen zum Thema Grundstücksvermessungen Was ist ein Flurstück? Ein Flurstück ist ein amtlich vermessenes, abgegrenztes Landstück, welches als kleinste Einheit im Liegenschaftskataster aufgeführt ist. Es wird in der sogenannten Flurkarte des Liegenschaftskatasters mit einer Flurstücksnummer dargestellt. Ein Grundstück ist in der Regel deckungsgleich mit einem Flurstück, kann aber auch aus mehreren Flurstücken bestehen. Grundstück teilen ohne vermessung fotos. Was passiert beim Grenztermin? Ein Grenztermin ist immer dann erforderlich, wenn die Grenzen eines Grundstücks neu vermessen werden. Nach Abschluss der Vermessungen werden den beteiligten Parteien beim Grenztermin bestehende oder neue Grenzen präsentiert. Neben dem VermessungsingenieurIn sind die EigentümerInnen des Grundstücks vor Ort, ebenso die BesitzerInnen der Nachbargrundstücke. Nur wenn alle Anwesenden die festgelegten Grenzen anerkennen, wird der Sachverhalt in einer Grenzniederschrift beurkundet. Mit offiziellen Grenzzeichen wie zum Beispiel Grenzsteinen, werden die Grenzen markiert.