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Zudem ist er verpflichtet auf Verlangen der JAV die zur Erledigung Ihrer Aufgaben erforderlichen Unterlagen zur Verfügung stellen. Wichtig: Die JAV ist vom Personalrat nicht unabhängig. Die Interessenvertretung für die Belegschaft gegenüber dem Arbeitgeber ist allein der Personalrat. Demzufolge erfolgt die Erfüllung der Aufgaben der JAV ausschließlich gegenüber dem Personalrat. Betriebsrat und jav 18. Teilnahmerechte Zu allen Personalratssitzungen kann die JAV einen Vertreter entsenden. Im Falle der Behandlung speziell jugendliche ArbeitnehmerInnen und Auszubildende betreffende Angelegenheiten, dürfen alle Mitglieder der JAV an der Sitzung teilnehmen. Betreffen die zu fassenden Beschlüsse überwiegend die jugendlichen ArbeitnehmerInnen und Auszubildenden hat die JAV volles Stimmrecht (§ 67 Abs. 2 S. 1 BetrVG). Wenn die Mehrheit der JAV-Vertreter einen Beschluss des Personalrats als erhebliche Beeinträchtigung wichtiger Interessen jugendlicher ArbeitnehmerInnen und Auszubildender erachtet, so ist auf Antrag hin der Beschluss eine Woche auszusetzen um in dieser Zeit zu versuchen eine Verständigung zu erreichen.
Die Wahl selbst wird von einem Wahlvorstand vorbereitet und durchgeführt, der spätestens acht Wochen – bzw. vier Wochen im vereinfachten Wahlverfahren – vor dem Ablauf der Amtszeit der alten JAV vom Betriebsrat bestellt wird. Mindestens ein Mitglied des Wahlvorstands muss zum Betriebsrat wählbar sein, also volljährig sein und mindestens sechs Monate dem Betrieb angehören. Bei der JAV-Wahl gibt es, wie auch bei der Betriebsratswahl, zwei Wahlverfahren: das vereinfachte und das normale. Gibt es im Betrieb fünf bis 50 jugendliche Arbeitnehmer und Azubis unter 25, wird das vereinfachte Wahlverfahren angewendet (§§ 63 Abs. 4 Satz 1, 14a Abs. 3 BetrVG). Bei 51 bis 100 Wahlberechtigten können Wahlvorstand und Arbeitgeber das vereinfachte Wahlverfahren vereinbaren (§§ 63 Abs. 5, 14a Abs. 5 BetrVG). Mitarbeiterüberwachung - immer nur negativ? - Betriebsrat 2022. In Betrieben mit mehr als 100 jugendlichen Arbeitnehmern und Azubis unter 25 findet das normale Wahlverfahren Anwendung (§§ 63 Abs. 2 Satz 2, 14 Abs. Die regelmäßigen JAV-Wahlen finden alle zwei Jahre in der Zeit von 1. Oktober bis 30. November statt, nämlich immer in den Jahren mit einer geraden Jahreszahl.
Lebensjahr noch nicht vollendet haben beziehungsweise unter 25 Jahre alt sind und sich noch in der Berufsausbildung befinden. Alle Arbeitnehmer unter 25 Jahren dürfen gemäß § 61 Abs. 2 auch gewählt werden, sofern sie zusätzlich folgende Voraussetzungen erfüllen: Sie sind nicht Angehörige des Betriebsrates Sie sind mindestens sechs Monate in dem Betrieb beschäftigt Sie haben infolge strafrechtlicher Verurteilung die Fähigkeit verloren, Rechte aus öffentlichen Wahlen zu erlangen Bei der Wahl ist zudem zu beachten, dass gemäß § 62 Abs. Betriebsrat und java.sun. 2 BetrVG die JAV möglichst aus Vertretern der verschiedenen Ausbildungsarten und Beschäftigungsberufen der jugendlichen Arbeitnehmer zusammensetzt. Weitere Regelungen bezüglich der Art und des Turnus der Wahl der JAV finden sich in den §§ 63 und 64 BetrVG. So findet diese immer geheim und unmittelbar alle zwei Jahre in der Zeit vom 01. Oktober bis 30. November statt. Die jeweilige Amtszeit beträgt zwei Jahre, wobei diese mit der Bekanntgabe des Wahlergebnisses beziehungsweise mit dem Ende der vorherigen JAV beginnt.