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Schulung nach Kap. 11. 3. 9 (Kombi-/Umschulung) Als Luftsicherheitsbeauftragter benötigen Sie auch die Schulung nach Kap. 9. der VO (EU) 2015/1998, sofern Sie Sicherheitskontrollen durchführen. Im Rahmen einer sogenannten Kombischulung können Sie diese in 2 Unterrichtseinheiten (à 45 Min. ) gleich im Anschluss an die Schulung zum Luftsicherheitsbeauftragten durchführen. Hierzu buchen Sie bitte die entsprechende Schulung in der Kategorie 11. 9 für Luftsicherheitsbeauftragte (2 UE). Übersicht alle Seminare Luftsicherheit Unterkategorien Termine Kurs: Level: Anzahl pro Seite Kurs-Nr. Kurstitel Beginn Ende Ort Preis * WBT-1125 11. 5 (33 UE online & 4 UE Präsenz/Web-Seminar) - Schulung zum Luftsicherheitsbeauftragten inkl. Sicherheitskultur 3. Nov 2021 31. Dez 2030 ONLINE & Präsenz/Web-Seminar 999, 00 EUR pro Platz Jetzt buchen LSB22-25c 11. 5 (37 UE) - Schulung zum Luftsicherheitsbeauftragten inkl. Sicherheitskultur 20. Jun 2022 23. Schulung gemäß kapitel 11.2 3.9.8. Jun 2022 Frankfurt-Kelsterbach 1390, 00 EUR pro Platz Jetzt buchen BPL22-25c 11.
Grundsätzlich kann jeder an der Ausbildung teilnehmen, der über eine gültige Zuverlässigkeitsprüfung gem. §7 LuftSiG besitzt und nicht von der Rot -Grün-Sehschwäche beeinträchtigt ist. Dauer und Format Dauer: mit Flughafenausweis: 9 Unterrichtseinheiten à 45 Minuten ohne Flughafenausweis: 7 Unterrichtseinheiten à 45 Minuten Format: Präsenzseminar Wann startet die nächste Schulung? Schulung gemäß kapitel 11.2 3.9 5. Termin: Anfragen Preis pro Teilnehmer: Mit Flughafenausweiß: 110€ Ohne Flughafenausweiß: 90€ Abschluss Lernzielkontrolle, Schulungsbescheinigung Gültig für 5 Jahre. Vor Ablauf der 5 Jahren erfolgt eine Wiederholung der Schulung.
Schulung nach Kapitel 11. 2. Schulung gem. Kapitel 11.2.3.9 – M&A Transporte. 3. 9 gemäß der DVO (EU) 2015/1998 inkl. Sicherheitskultur Preis: 54, 50 EUR / Teilnehmer Onlineschulung nach Nummer 11. 9 der DVO (EU) 2015/1998 Schulung von Personen, die bei Fracht, Post oder Material von Luftfahrtunternehmen andere Sicherheitskontrollen als Kontrollen durchführen, für Bekannte Versender, Reglementierte Beauftragte, Transporteure Voraussetzung: Zuverlässigkeitsüberprüfung nach §7 Luftsicherheitsgesetz Zur Anmeldung klicken Sie bitte auf unten stehendes PDF.