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Inwiefern kann der Arbeitnehmer dagegen vorgehen? Vielen Dank Mit freundlichen Grüßen # 1 Antwort vom 8. 2020 | 12:32 Von Status: Wissender (14432 Beiträge, 5607x hilfreich) /// geplant war laut Schichtplan eine 7-Tage Woche Mo-So, mit anschließendem Freizeitausgleich Wenn ' geplant war ' heißen soll, dass der Schichtplan veröffentlicht war (Aushang oder wie immer), durfte der AG den Plan nicht einfach so ändern. Denn mit der Veröffentlichung hatte der AG sein Direktionsrecht ausgeübt gehabt und Änderungen wären i. d. Schichtänderung während Krankheit Arbeitsrecht. R nur einvernehmlich möglich. # 2 Antwort vom 8. 2020 | 12:41 Hallo, danke für die schnelle Antwort, ja der Schichtplan ist über ein Arbeitszeitsystem (ADP) festgelegt und war auch jedem Mitarbeiter über das Intranet-Portal zugänglich.... -- Editiert von Funnyrecht123 am 08. 08. 2020 12:42 # 3 Antwort vom 8. 2020 | 12:54 Von Status: Praktikant (769 Beiträge, 113x hilfreich) Warum sollte der AG den Schichtplan nicht ändern dürfen. Wenn z. B, auf einer Schicht fünf Leute gebraucht werden und zwei fallen krankheitsbedingt kurzfristig aus, dann hat der AG doch ein berechtigtes Interesse daran den Schichtplan kurzfristig umzustellen indem zwei andere Kollegen einspringen.
Der Arbeitgeber kann auch trotz Krankheit bzw. gerade aufgrund der Krankheit kündigen. An dieser gesetzlichen Möglichkeit ändert auch die Krankschreibung durch Ihren Arzt nichts. Dementsprechend gibt es zwar keine "Kündigungssperre", die krankheitsbedingte Kündigung ist aber auch nicht ohne weiteres möglich. Erschwert wird die Kündigung z. B. durch das Kündigungsschutzgesetz (KSchG), sofern dieses in dem jeweiligen Fall zum Tragen kommen. Änderung arbeitsvertrag während krankheit fur. 2. Kündigungsschutz durch Kündigungsschutzgesetz Es gibt also keine "Kündigungssperre" bei Krankheit und auch ein ärztliches Attest kann die Kündigung nicht verhindern. Trotzdem genießen Arbeitnehmer in Deutschland natürlich einen gewissen allgemeinen Kündigungsschutz nach dem KSchG. Verstößt eine Kündigung gegen das KSchG, ist sie unwirksam. Damit das Kündigungsschutzgesetz Anwendung findet, müssen im Wesentlichen zwei Voraussetzungen gegeben sein: 1. Betriebsgröße bei Arbeitsverhältnissen, die nach dem 31. 12. 2003 aufgenommen worden sind, müssen i. d.
I. Arbeitsvertrag: Der Arbeitgeber ist bei Arbeitsunfähigkeit des Arbeitnehmers während der ersten 6 Wochen zur Entgeltfortzahlung bei wirksamen Arbeitsvertrag verpflichtet. Soweit, so klar, der Arbeitnehmer ist solange jedenfalls finanziell abgesichert. Bei Langzeiterkrankung zahlt im Anschluss die Krankenkasse Krankengeld in Höhe von 70% des Bruttomonatsgehaltes. Entscheidend ist für das Krankengeld, dass der Arbeitnehmer am Tag der Entstehung versicherungspflichtig beim Arbeitgeber beschäftigt war. Änderungen bei der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung und dem Anspruch auf Krankengeld. II. Arbeitslosigkeit: Ob die Krankenkasse auch nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses Krankengeld zahlen muss, hängt maßgeblich von dem Zeitpunkt ab, an dem die Arbeitsunfähigkeit des Arbeitnehmers festgestellt wird, mithin ist entscheidend, wann bei einem Arbeitnehmer, der arbeitslos ist oder wird, eine Arbeitsunfähigkeit eintritt. Grundsätzlich gilt es drei Fälle zu unterscheiden: 1. Fall: Wird der Arbeitnehmer noch vor der Arbeitslosmeldung während der Dauer des Beschäftigungsverhältnisses krank, erhält er auch während der Arbeitslosigkeit Krankengeld für die Dauer der Arbeitsunfähigkeit, höchstens für 78 Wochen und daneben kein Arbeitslosengeld.