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Bildnachweis: chinaview/ iStock/ Thinkstock Einen Prämiengutschein abzurechnen ist einfach. Wir empfehlen Ihnen: Sammeln Sie ab der Annahme eines Gutscheins alle für die Abrechnung benötigten Unterlagen zu diesem Gutschein. Das erleichtert Ihnen später die Bearbeitung. Wichtig: Prämiengutscheine können grundsätzlich erst nach Abschluss der Weiterbildung abgerechnet werden. Ausnahmen gelten nur für Weiterbildungen, die über einen längeren Zeitraum laufen (mehr zur vorzeitigen Abrechnung weiter unten). Bitte reichen Sie nur vollständige Antragsunterlagen ein! So vermeiden Sie Nachfragen und Verzögerungen in der Antragsbearbeitung. Abrechnung im Endspurt des Förderprogramms Bis zum 31. 12. 2022 können Anträge auf Erstattung der Prämiengutscheine gestellt werden. Für eine fristgerechte Antragstellung sind erforderlich: der digitale Eintrag der Antragsangaben im Online-Tool (nach Abschluss der Weiterbildung) und die Übersendung des vollständigen, handschriftlich unterschriebenen Antrags, idealerweise mit entsprechenden (Original-)Unterlagen.
Zweck Die Gewinnung von qualifizierten Fachkräften ist eine der großen künftigen gesellschaftlichen und volkswirtschaftlichen Herausforderungen. Der Freistaat Bayern setzt daher mit dem Meisterbonus einen Anreiz, sich beruflich weiterzubilden und die eigene Qualifikation zu stärken. Begünstigte Den Meisterbonus erhalten Personen die die Meisterprüfung oder eine gleichwertige öffentlich-rechtliche Fortbildungsprüfung in gewerblichen und kaufmännischen Berufen, im Bereich des öffentlichen Dienstes, in den Berufen der Landwirtschaft und der Hauswirtschaft bestanden haben. Er wird auch bei erfolgreich abgelegten staatlichen Fortbildungsprüfungen in diesen Fachrichtungen an Fachschulen und Fachakademien gewährt. Absolventinnen und Absolventen anderer Fachrichtungen an Fachschulen und Fachakademien in Bayern mit staatlichen Abschlussprüfungen zum Techniker, Meister, Dolmetscher, Betriebswirt, Erzieher u. a. (Abschlüsse im Geschäftsbereich des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus) erhalten einen Meisterbonus auf Basis der Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus vom 12. Juni 2019, Az.