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Eine Anstellung im Rahmen der 70-Tage-Regelung hat Vorteile für Mitarbeiter und Arbeitgeber. Allerdings werden die Voraussetzungen nicht immer eingehalten und Arbeitnehmer doch länger oder in wiederkehrender Regelmäßigkeit eingesetzt. In diesem Fall greift die 70-Tage-Regelungen nicht mehr und das Arbeitsverhältnis wird nicht mehr als kurzfristige Beschäftigung gewertet. In einem solchen Fall besteht die übliche Sozialversicherungspflicht, die möglicherweise auch rückwirkend nachgezahlt werden muss. Wie funktioniert die 70-Tage-Regelungen bei mehreren Jobs? Wer nur kurzfristig bei einem Arbeitgeber beschäftigt ist, kann innerhalb von einem Jahr möglicherweise auch noch für einen kurzen Zeitraum bei einem anderen Unternehmen angestellt sein. Vertragsmuster für kurzfristig beschäftigte Aushilfen - experto.de. Dabei ist jedoch zu beachten, dass die maximale Beschäftigungsdauer über alle Beschäftigungen hinweg an die 70-Tage-Regelung gebunden ist. Ein Beispiel: Sie haben bereits im Rahmen einer 70-Tage-Regelung für insgesamt 50 Tage bei einem Unternehmen gearbeitet.
Entgegen der Auffassung der Beklagten stehe es der Zeitgeringfügigkeit auch nicht entgegen, wenn Rahmenarbeitsverträge für die Dauer von einem Jahr abgeschlossen worden seien, zwischen einem alten Rahmenarbeitsvertrag und einem neuen, inhaltlich gleichen Arbeitsvertrag aber kein Zeitraum von mehr als zwei Monaten liege. Die Arbeitsvertragsparteien seien sich hier einig gewesen, die für Zeitgeringfügigkeit geltende Grenze von 50 Arbeitstagen je Kalenderjahr einzuhalten. Faktisch sei es insoweit auch nie zu einer Überschreitung gekommen. Das eine Geringfügigkeit ausschließende Kriterium der "Berufsmäßigkeit" sei nicht gegeben, …" Das bedeutet das BSG-Urteil für die Praxis zur Rahmenvereinbarungen Das BSG-Urteil (BSG, Urteil vom 7. 2014, Urteil Kurzfristigkeit – Az: B 12 R 5/12 R –) besagt, dass eine kurzfristige Beschäftigungen auch bestehen kann, wenn Rahmenvereinbarungen sich wiederholende Arbeitseinsätze über mehrere Jahre vorsehen und folgende Voraussetzungen erfüllt sind. Das heißt, es können auch Rahmenvereinbarungen aneinander anschließen, ohne dass eine 2-monatige Unterbrechung vorliegt, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind: bei den einzelnen Arbeitseinsätzen besteht keine Abrufbereitschaft, die Einsätze erfolgen unvorhersehbar und zu unterschiedlichen Anlässen, sie verfolgen keinen erkennbaren Rhythmus, sie sind auf maximal 70 Arbeitstage im Kalenderjahr befristet und der Betrieb des Arbeitgebers ist nicht strukturell auf den Einsatz solcher Arbeitskräfte ausgerichtet.
Kurzfristige Aushilfen nicht regelmäßig beschäftigen Sie dürfen kurzfristige Aushilfen nicht regelmäßig beschäftigen. Stuft der Betriebsprüfer Ihre kurzfristigen Aushilfen nämlich als regelmäßig Beschäftigte ein, drohen empfindliche Nachzahlungen. Das musste auch eine Spedition erleiden, die rund 50 Aushilfen als kurzfristig Beschäftigte mit einer Rahmenvereinbarung beschäftigt haben. Leider erkannte der Betriebsprüfer dies nicht an und stufte die Aushilfstätigkeiten als regelmäßig ein. Mit der bitteren Folge, dass 90. 000 € Pauschalbeiträge für Minijobber nachgezahlt werden mussten ( Landessozialgereicht Bremen, Urteil vom 14. 9. 2016, Az: L 2 R 5/16). Denn hier liegt genau der Vorteil der kurzfristigen Beschäftigungen, es fallen keine Sozialversicherungsbeiträge an. Entfällt jedoch die Kurzfristigkeit, können die Betriebsprüfer oft Pauschalbeiträge für Minijobber von 30% nachfordern. Anzeige: Stundenzettel online bestellen Dauerhaft wiederkehrende Tätigkeiten – kurzfristige Aushilfen nicht regelmäßig beschäftigen Tätigkeiten, die auf längere Sicht von vornherein auf eine Ausübung an mehreren Tagen im Monat ausgelegt sind, sind laut Urteilsbegründung als regelmäßig einzustufen.