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Eigentlich muss das Kind als Proband zustimmen. Kann es das aufgrund seines Alters nicht, muss das stellvertretend der erziehungsberechtigte Elternteil tun. Ist der Vater erziehungsberechtigt, müsste er ebenso seine Einwilligung zu einem Gentest geben. Nachrag: Ah, sehe das hat sich überschnitten 11. 2007, 13:34 @minstrel: der rechtliche Rahmen ist wichtig. Bisher gibt es in Deutschland nur (gerichtliche) Vaterschaftstests im Rahmen einer Anfechtungsklage. Vaterschaftstest ohne zustimmung der mutter holland 5. Anfechten dürfen Vater, Mutter und Kind, die Bedingungen scheinen (nach verlinktem BGB) gleich zu sein. Einen Test "einfach so" gibt es nicht - dies scheint bis 2008 geändert werden zu müssen. Er ist privat allerdings auch (bisher) nicht verboten, hat aber keine rechtlichen Konsequenzen 11. 2007, 13:37 Zitat von Edelherb Jetzt ist mir neu, dass es Fälle gibt in dem die Mutter nicht sorgeberechtigt für ihr eigenes Kind ist. Außer sie ist nicht "zurechnungsfähig" (oder wie das auf amtsdeutsch heißt). Danke! Aber dass da ein Weg geschaffen werden muss zeigt doch, dass es den seither nicht gab!??
Damit ist auch klar, dass ein heimlicher Vaterschaftstest von deutschen Gerichten nicht anerkannt wird. Der Auftraggeber muss stattdessen mit einer Anklage und der Verhängung eines Bußgeldes rechnen. Der heimliche Vaterschaftstest - in Deutschland strafbar | Vaterschaftstest. Wer also nicht mit dem Gesetz in Konflikt kommen möchte, sollte den Test bei einem seriösen deutschen Anbieter durchführen lassen. Quellen 1 Rabbata und Richter-Kuhlmann, Heimliche Vaterschaftstests: Unethisch und bedenklich, Deutsches Ärzteblatt, 2005 ( Link) 2 Deutsches Referenzzentrum für Ethik in den Biowissenschaften, Verletzung des Rechts auf informationelle Selbstbestimmung, August 2019 ( Link) 3 Gesetz über genetische Untersuchungen bei Menschen (Gendiagnostikgesetz - GenDG) ( Link)