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Alle Beteiligten würden auf den Sachverhalt und die Sorgfaltspflicht hingewiesen. Einmaliges Versehen oder eine Tat mit Vorsatz? Wie sind solche Fehlzustellungen von Patienteninformationen rechtlich zu beurteilen? Zunächst kommen die einschlägigen Paragrafen 203 Strafgesetzbuch (Verletzung von Privatgeheimnissen) und 9 Berufsordnung-Ärzte (Schweigepflicht) in Betracht, erklärt Rechtsanwalt Rainer Kuhlen aus dem nordhessischen Vellmar. Allerdings setzt das Strafrecht einen Vorsatz voraus, der beim Irrläufer, nicht gegeben ist. Auch eine involvierte Ärztekammer wird i. d. Was tun, wenn Krankenhäuser falsche Patientenunterlagen herausgeben?. R. bei einem einmaligen Versehen nicht reagieren. Sollte ein Arzt oder ein Krankenhaus allerdings innerhalb einer kürzeren Zeitspanne vermehrt und trotz entsprechender Korrekturhinweise falsche Empfänger informieren, könnte ihm strafrechtlich ein "bedingter Vorsatz" unterstellt werden und die Ärztekammer würde sehr wahrscheinlich ein berufsrechtliches Verfahren einleiten. Verschwiegenheit (auch gegenüber anderen Ärzten) ist eine Nebenpflicht des Dienstleistungsvertrages zwischen Patient und Arzt bzw. Krankenhaus.
Im Befund steht folgende Zusammenfassung, welche ich gerne nher erklrt bekommen wrde, da mir absolut das Hintergrundwissen fehlt, um diesen Befund in die einfache Sprache zu bersetzen. Bitte um eine einfache Antwort, die... von radda23 10. 2012 Frage und Antworten lesen Stichwort: Befund Befund Kinderkardiologe Sehr geehrter Herr Doktor Busse! Wegen Feuermalen unseres 7 Wochen alten Sohnes wurden wir vom KH zum Kinderkardiologen (ausfhrlicher Organ-US) weitergeschickt. Zum Glck nichts in den Organen, scheint nur oberflchlich zu sein. Er meinte nur, der Kreislauf habe sich noch... von christl31 27. 10. 2012 Mikrobiologischer Befund Hallo Dr. Busse, unsere Tochter bekam im Urlaub vor ca 3 Wochen einen Hautauschlag. Wir gingen vor Ort zum Arzt (Allgemeinmedizin). Dort sagte man uns, dass es wohl von einem Infekt her kme da auch Pickelchen im Rachen vorhanden waren. Die rztin machte einen Abstrich.... von KarinaK73 18. 08. Falsche angaben im arztbrief 10. 2012 Nochmals Befund Guten schreibe jetzt den genauen Befund vom Ultraschall rein, vielleicht kann mir jemand Auskunft geben?
Erläuterungen zu den im Krankenhaus vorgenommenen Veränderungen in der Arzneimitteltherapie sind nicht üblich. In einer Umfrage unter Hausärzten im Einzugsgebiet eines akademischen Lehrkrankenhauses in Amsterdam wurden der Status quo zum Informationsfluss bei der Krankenhaus-Entlassung erfasst und die Wünsche und Bedürfnisse der Hausärzte abgefragt. 75% von 149 an der Umfrage teilnehmenden Hausärzten berichteten über eine zeitliche Verzögerung zwischen Entlassung und Erhalt der Entlassungsinformation. Zu Beginn der hausärztlichen Weiterbetreuung lag also bei den meisten Patienten keine Information über die aktuelle Medikation vor. Rechtsreport: Arztbrief muss nur bei falschen Tatsachen korrigiert werden. Dies sorgt für Verstimmung, denn nur mit einer aktuellen Information bei Entlassung sind die weiterbetreuenden Ärzte in der Lage, mit den Patienten und den Angehörigen das Prozedere zu besprechen. Nur 13% gaben an, dass sie hierfür einen kompletten Arztbrief benötigen, die Mehrzahl wäre mit einer kurzen Benachrichtigung zufrieden. Fast die Hälfte (44%) würde am liebsten auf elektronischem Wege informiert werden.