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WoFG § 10 Wohnungsgrößen (1) Bei Bestimmungen der Länder über die Grenzen für Wohnungsgrößen sind folgende Grundsätze zu berücksichtigen: Die Größe der zu fördernden Wohnung muss entsprechend ihrer Zweckbestimmung angemessen sein. Besonderheiten bei Maßnahmen im Gebäudebestand und bei selbst genutztem Wohneigentum sowie besonderen persönlichen oder beruflichen Bedürfnissen von Haushaltsangehörigen und einem nach der Lebenserfahrung in absehbarer Zeit zu erwartenden zusätzlichen Raumbedarf ist Rechnung zu tragen. (2) Bei der Berechnung der Wohnfläche ist § 19 Abs. Betreutes wohnen für blinde und sehbehinderte nrw 6. 1 anzuwenden. ( WoFG § 19 Wohnfläche, Betriebskosten) Hinweise des kommunalen Trägers zu § 22 SGB II - Leistungen für Unterkunft und Heizung Angemessenheitskriterien nach Wohnflächenobergrenze und Haushaltsgröße 1 Personenhaushalt 47 m² 2 Personenhaushalt 62 m² 3 Personenhaushalt 77 m² 4 Personenhaushalt 92 m² 5 Personenhaushalt 107 m² Für jede weitere Person zusätzlich 15 m² Für Personen, die nachweislich auf die Benutzung eines Rollstuhles dauerhaft angewiesen sind, ist eine Überschreitung der angemessenen Wohnflächenobergrenze um 15 m² zulässig.
Das Treffen der Taubblindengruppe Sachsen findet in den Gemeinschaftsräumen der Dreikönigskirche in Dresden statt. Insgesamt sind 35 Personen gekommen – von Mal zu Mal werden es mehr, stellt Manuela Müller vergnügt fest. Die Nordrheiner und Westfalen stellen ihre Aktivitäten vor. Es gibt viele Rückfragen aus dem Publikum, vor allem zu der für alle Betroffenen zentralen Frage: Wie steht es mit der Assistenz? Wann endlich wird der besondere Bedarf taubblinder Menschen anerkannt? Die Assistentinnen aus Nordrhein-Westfalen berichten über die acht Monate dauernde Ausbildung in Recklinghausen und die von dem taubblinden Diakon Peter Hepp durchgeführte Qualifikationsmaßnahme in Rottweil. Am folgenden Tag lernen die taubblinden Besucher aus Nordrhein-Westfalen das ambulant betreute Wohnen in Radeberg kennen. Nullbarriere - Wohnflächen - Wohnungsgrößen. Eine neu eingerichtete Vibrationsampel lässt uns die Pillnitzer Straße sicher überqueren; nach 200 Metern stehen wir vor dem zweistöckigen, frisch renovierten Wohnhaus. Peter R., ein Bewohner des Hauses, zeigt uns stolz die von ihm selbst mit leuchtend orangefarbenen Blumen bepflanzte Rabatte vor dem Haus.
Altenheim Gerade bei einer notwendigen stationären Betreuung im fortgeschrittenen Alter kommt es für blinde und sehbehinderte Menschen darauf an, ein Umfeld vorzufinden, das auf ihre speziellen Bedürfnisse ausgerichtet und weitgehend barrierefrei ist. Woran erkennen Sie eine Einrichtung, die für blinde oder sehbehinderte Menschen besonders geeignet ist? Grundsätzlich gelten für die Beurteilung der Qualität dieselben Kriterien wie für nicht behinderte Menschen. Allein wohnen - in Gemeinschaft leben - www.taubblindendienst.de. Es sind aber zusätzlich weitere wichtige Fragen zu prüfen: Wie werden die Bewohner/innen an der Gestaltung ihres Wohnumfeldes beteiligt? Wie individuell wird auf ihre Bedürfnisse eingegangen? Ermöglicht ihnen die Einrichtung eine ihren Fähigkeiten entsprechende Eigenständigkeit? Gerade in Bezug auf die individuellen Bedürfnisse und die Möglichkeiten der Selbstbestimmung kommt es für blinde und sehbehinderte Menschen auf zwei zentrale Aspekte an: Ist das Personal im Umgang mit blinden und sehbehinderten Menschen und deren besondere Bedürfnisse im Alltag geschult?