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01. 04. 2005 | Höferecht von RA und Notarin Felizita Söbbeke, Gronau-Epe Bei Nachfolgeregelungen, die einen landwirtschaftlichen Betrieb betreffen, sind Aspekte des Notfallvorsorgetestaments eines jungen Betriebsinhabers, des Altenteilsrechts und des Übergabevertrags zu Lebzeiten zu beachten. Der Beitrag stellt diese als Checklisten für Sie dar (zu dem Thema J. Mayer, Der Übergabevertrag, zu den Prüfpflichten des Anwalts Söbbeke, EE 05, 52). Höfeordnung erbe kein landwirtschafts. Weder das BGB noch die HöfeO können den Bedürfnissen bei der Nachfolgeregelung voll gerecht werden. Die Nachfolgeregelung des jungen Landwirts, der nur eine Vorsorge trifft, wird anders sein, als der geplante Generationenwechsel. Die Regelung steht im Spannungsverhältnis zwischen dem Fortbestand des Betriebs und einer gerechten Verteilung unter den Kindern. Checkliste: Notfallvorsorgetestament eines noch jungen Betriebsinhabers Hofeserben/Nachfolger bestimmen: Hof i. S. der Höfeordnung: Sofern noch kein Hofeserbe benannt werden kann, weil die Abkömmlinge noch zu jung sind, Kriterien festlegen, nach denen die Auswahl des Hofeserben erfolgen soll.
B. der § 2049 BGB und der § 2312 BGB. Damit kommt man ggf. gar nicht in die Situation, dass die Schwester auf Pflichtteilsansprüche verzichten müsste. Im Detail sollte der Notar hierzu beraten. # 6 Antwort vom 24. 2017 | 14:44 Wie könnte das Ganze denn aus steuerrechtlicher Sicht ausschauen? Würden das Löschen des Hofvermerkes womöglich eine hohe Steuerzahlung mit sich führen? Höfeordnung erbe kein landwirt in online. Aber wie Sie schon sagen, eine detaillierte Beratung durch einen Notar und auch durch einen Steuerberater ist hier natürlich unumgänglich. # 7 Antwort vom 24. 2017 | 15:20 Würden das Löschen des Hofvermerkes womöglich eine hohe Steuerzahlung mit sich führen? Das Löschen des Hofvermerkes hat keine steuerrechtlichen Auswirkungen. Und jetzt? Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut. Anwalt online fragen Ab 30 € Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden Keine Terminabsprache Antwort vom Anwalt Rückfragen möglich Serviceorientierter Support Anwalt vor Ort Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
Aktuell besteht zwar Einigkeit über die Verteilung des Erbes, da aber der Erbfall bestenfalls erst in 20+ Jahren eintritt, könnte/sollte man dies notariell beglaubigt festhalten, sodass im Erbfall keine Pflichtansprüche mehr geltend gemacht werden könnten? Warum sollte die Übertragung ausdrücklich als Landgut erfolgen? Ich hoffe meine Fragen sind als juristischer Volllaie nicht allzu blöd und nochmals vielen Dank # 5 Antwort vom 24. 2017 | 10:14 Zunächst einmal sollte ein Testament ohnehin durch einen Notar erstellt werden. Das kostet zwar zunächst einmal Geld, jedoch spart man sich im Erbfall die Kosten für den Erbschein. Die Kosten heben sich dadurch wieder auf. Wenn die Regelung so aussieht, dass die Schwester weniger als den Pflichtteil bekommen soll, dann ist ein notarieller Pflichtteilsverzicht erforderlich. Höfeordnung erbe kein landwirt in 2019. In dem Fall empfiehlt sich der Abschluss eines notariellen Erbvertrages zwischen allen Beteiligten. Warum sollte die Übertragung ausdrücklich als Landgut erfolgen? Für ein Landgut gelten Sonderregelungen bezüglich der Bewertung, z.
Zum Hoferben kann nicht bestimmt werden, wer wegen Wirtschaftsunfähigkeit nach § 6 Abs. 6 Satz 1 und 2 als Hoferbe ausscheidet; die Wirtschaftsunfähigkeit eines Abkömmlings steht jedoch seiner Bestimmung zum Hoferben nicht entgegen, wenn sämtliche Abkömmlinge wegen Wirtschaftsunfähigkeit ausscheiden und ein wirtschaftsfähiger Ehegatte nicht vorhanden ist. Für eine Lebzeitige Übergabe müsste mindestens ein Elternteil verstorben sein, da andernfalls ein wirtschaftsfähiger Ehegatte vorhanden wäre. Abgesehen davon könnte man ja auch einfach den Hofvermerk im Grundbuch löschen lassen und nach der Übertragung wieder eintragen. Das setzt aber voraus, dass in der Familie Einigkeit über die Verteilung des Erbes besteht, da andernfalls Pflichtteilsansprüche nach dem normalen Erbrecht drohen. Die Übertragung sollte im Übrigen ausdrücklich als Landgut erfolgen. Zu dieser Umgehung der Höfeordnung siehe BGH-Urteil vom 28. Höfeordnung – was Landwirte und weichende Erben wissen sollten / Teil II | Agrarrecht, Erbrecht, Landwirtschaft. 11. 2008 (Az. : BLw 11/08) # 4 Antwort vom 24. 2017 | 10:00 Super, danke! Dies war so die Wunschantwort, die wir uns erhofft haben.