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Buch DBV-Merkblatt Parkhäuser und Tiefgaragen. Fassung Januar 2005. Merkblatt Parkhäuser Deutscher Beton- und Bautechnik-Verein e. V. -dbv-, Berlin (Herausgeber) Artikel aus: DBV-Merkblatt Berlin (Deutschland):Selbstverlag, 2005, 68 S., Abb., Tab., Lit. Serie: DBV-Merkblatt Bitte informieren Sie mich unverbindlich über die Lieferbarkeit dieser Publikation und die Beschaffungskosten: Bitte füllen Sie das folgende Formular aus. *) Pflichtfelder Nutzergruppe * Anrede * Frau Herr Vorname * Nachname * Firma UStId-Nr. Deutscher Beton- und Bautechnik-Verein E.V.. ** ** Pflichtangabe für Unternehmen aus einem EU-Land außer Deutschland. Bestellungen aus dem europäischen Ausland sind aus steuerrechtlichen Gründen nur für Unternehmen mit einer gültigen Umsatzsteuer-Identifikationsnummer möglich. Straße * Hausnr. * PLZ * Ort * Land * E-Mail-Adresse * Telefon Fax Ihre Nachricht Um dem automatisierten Missbrauch der Anfrageformulare vorzubeugen, möchten wir Sie bitten, den angegebenen Kontroll-Code einzutragen – Vielen Dank für Ihr Verständnis!
Ohne Beschichtung sind die Stützensockel hinsichtlich ihrer Expositionsklassen letztlich wie ein Schrammbord zu betrachten. In der Norm DIN 1045-1 findet sich – anders als für Bodenplatten – keine generelle Vorschrift für Zusatzmaßnahmen oder eine Beschichtung. Publication Details - Merkblatt Parkhäuser und Tiefgaragen. Zusammenfassend sind beide Ausführungsvarianten auf Basis der Regelwerke möglich. Aufgrund der zahlreichen und erheblichen Schäden an älteren Tiefgaragen ist auf eine sorgfältige Konzeption und Ausführung unbedingt zu achten. Im Falle von Wänden und Stützen ohne Schutzschicht ist (über die Anforderungen der DIN 1045-1:2008-08 hinaus) besonders auf die Vermeidung und erforderlichenfalls zeitnahe Verpressung der Risse nach ihrer Entstehung zu achten, damit keine Chloridanreicherung erfolgt. Stand: 08/12
13. März 2018 7. Oktober 2018 Kategorie: Aktuelles / Betoninstandsetzung Keine Kommentare Im Januar ist die 3. Dbv merkblatt parkhäuser und tiefgaragen 2018. Auflage des Merkblatts "Parkhäuser und Tiefgaragen" des Deutschen Beton- und Bautechnikvereins (DBV) erschienen. Neben Planungsgrundlagen und Ausführungshinweisen sowie Lösungen für Detailpunkte sind in diesem Maßnahmen zur Sicherstellung der Dauerhaftigkeit von Parkbauten darin geregelt und im Zuge der Neuauflage überarbeitet worden.
Es gelten folgende Anforderungen: ▪ Expositionsklassen: XC4 XD3 XF2 ▪ Feuchtigkeitsklasse nach Alkali-Richtlinie: WA ▪ Mindestbetonfestigkeitsklasse: C35/45, alternativ C30/37 (LP) mit Luftporenbildner ▪ Mindestbetondeckung 40 mm, zuzüglich Vorhaltemaß nominelle (d. zu planende) Betondeckung 55 mm ▪ Überwachungsklasse 2 mit Eigen- und Fremdüberwachung In Abhängigkeit von der zu erwartenden Feuchtebeanspruchung kann im Einzelfall bei nur "mäßiger" Feuchte abweichend eine Einstufung in XD1 (statt XD3) erfolgen, dann ist alternativ eine Betongüte C25/30 (LP) möglich. Parkhäuser und Tiefgaragen - das neue DBV-Merkblatt - Technische Informationsbibliothek (TIB). Die übrigen Parameter bleiben unverändert. Die Fugen zwischen den Wänden bzw. Stützen zu den Fundamenten sind auch in dieser Variante mit einer geeigneten Beschichtung oder Abdichtung zu schützen. Auch wenn das DBV-Merkblatt diese Variante der DIN 1045-1 nicht beschreibt, widerspricht es ihr nicht, denn die Formulierung zur Variante A lautet: "Aufgehende Bauteile (Stützen und Wände) brauchen nicht in XD-Expositionsklassen eingeordnet zu werden, wenn chloridhaltiges Spritzwasser die Bauteile nicht erreichen kann. "