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Dienstreisen können grundsätzlich mit privaten Reisen verbunden werden. (§ 13 BRKG). Hierbei darf der private Aufenthalt vor, während oder nach einer Dienstreise aber nicht mehr als 5 Arbeitstage betragen. 13 brkg verbindung von dienstreisen mit privaten risen 2. Als Arbeitstage zählen alle inländischen Arbeitstage von Montag bis Freitag ohne die gesetzlichen inländischen Feiertage. Sofern Sie eine Dienstreise mit mehr als 5 Arbeitstagen aus privaten Gründen verlängern, verlieren Sie Ihren Anspruch auf Kostenerstattung der An- und Abreisekosten. Dies kann unter Umständen finanzielle Nachteile bedeuten, da nur noch die Kosten des reinen Dienstgeschäftes (Tage- und Übernachtungsgeld, Tagungsgebühren) erstattungsfähig bleiben. In besonderen Fällen kann eine Dienstreise auch mit Beginn oder Ende am vorübergehenden Aufenthaltsort (Urlaubsort) angeordnet werden. Dies ist vom Genehmigenden gesondert festzuhalten und der Genehmigung beizufügen. Für den Fall, dass Sie eine Dienstreise planen und sich hinsichtlich der tatsächlichen Gestaltung und Auswirkung unsicher sind, kontaktieren Sie bitte im Vorfeld der Dienstreise eine*n Sachbearbeiter*in des Servicebereiches Reisekosten.
(1) Werden Dienstreisen mit privaten Reisen verbunden, wird die Reisekostenvergütung so bemessen, als ob nur die Dienstreise durchgeführt worden wäre. Die Reisekostenvergütung nach Satz 1 darf die sich nach dem tatsächlichen Reiseverlauf ergebende nicht übersteigen. Werden Dienstreisen mit einem Urlaub von mehr als fünf Arbeitstagen verbunden, werden nur die zusätzlich für die Erledigung des Dienstgeschäfts entstehenden Kosten als Fahrtauslagen entsprechend den §§ 4 und 5 erstattet; Tage- und Übernachtungsgeld wird für die Dauer des Dienstgeschäfts sowie für die zusätzliche Reisezeit gewährt. (2) Wird in besonderen Fällen angeordnet oder genehmigt, dass die Dienstreise an einem vorübergehenden Aufenthaltsort anzutreten oder zu beenden ist, wird die Reisekostenvergütung abweichend von Absatz 1 nach der Abreise von oder der Ankunft an diesem Ort bemessen. § 13 BRKG, Verbindung von Dienstreisen mit privaten Reisen | anwalt24.de. Entsprechendes gilt, wenn in diesen Fällen die Dienstreise an der Wohnung oder Dienststätte beginnt oder endet. Absatz 1 Satz 2 ist entsprechend anzuwenden.
(3) 1 Wird aus dienstlichen Gründen die vorzeitige Beendigung einer Urlaubsreise angeordnet, gilt die Rückreise vom Urlaubsort unmittelbar oder über den Geschäftsort zur Dienststätte als Dienstreise, für die Reisekostenvergütung gewährt wird. 2 Außerdem werden die Fahrtauslagen für die kürzeste Reisestrecke von der Wohnung zum Urlaubsort, an dem die Bediensteten die Anordnung erreicht, im Verhältnis des nicht ausgenutzten Teils der Urlaubsreise zur vorgesehenen Dauer der Urlaubsreise erstattet. (4) 1 Aufwendungen der Dienstreisenden und der sie begleitenden Personen, die durch die Unterbrechung oder vorzeitige Beendigung einer Urlaubsreise verursacht worden sind, werden in angemessenem Umfang erstattet. TMS-Portal - Homepage - Änderung der BRKGVwV zum 01.05.2019. 2 Dies gilt auch für Aufwendungen, die aus diesen Gründen nicht ausgenutzt werden konnten; hinsichtlich der Erstattung von Aufwendungen für die Hin- und Rückfahrt ist Absatz 3 Satz 2 sinngemäß anzuwenden.
Im Rahmen Ihrer Abrechnung oder eines Antrags auf Abschlagszahlung benötigen Sie zwingend einen Kostenvergleich für die dienstlich notwendigen Hin- und Rückreisekosten. Die An- und Abreise ist abweichend von den aus persönlichen Gründen gewählten tatsächlichen Reisezeiten, dienstlich nur unter Berücksichtigung einer zeitgerechten An- und Abreise im Rahmen der Reisekostenerstattung berücksichtigungsfähig. Die Reise gilt als zeitgerecht, wenn diese unmittelbar vor- bzw. nach dem Dienstgeschäft durchgeführt wird. Grundsätzlich ist als Reisemittel zur Durchführung von Dienstreisen die Bahn zu nutzen. Gleiches gilt für die Bemessung der dienstlich notwendigen Kosten im Rahmen des Kostenvergleiches. Sofern eine Bahnfahrt auf Grund der Entfernung oder anderen Gründen nicht in Anspruch genommen werden kann, ist der Vergleich mit dem entsprechenden Reisemittel zu erstellen (z. B. Auslandsreise i. 13 brkg verbindung von dienstreisen mit privaten reisen – rotel tagebuch. d. R. mit dem Flugzeug zeitlich günstiger). Die Vergleiche sollten Sie zum Zeitpunkt der Buchung Ihrer tatsächlichen Fahrten / Flüge ermitteln, da die Erstattung bis maximal zur Höhe der dienstlich notwendigen Reisekosten für die Strecke vom Wohn- / Dienstort (i. Berlin) zum Geschäftsort (Ort der Tagung / Konferenz etc. ) und zurück ermöglicht werden kann.