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Wegen Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte gemäß § 113 Abs. 1 StGB macht sich strafbar, wer einem Amtsträger oder Soldaten, der zur Vollstreckung von Gesetzen, Rechtsverordnungen, Urteilen, Gerichtsbeschlüssen oder Verfügungen berufen ist, bei der Vornahme einer solchen Diensthandlung mit Gewalt oder mit Drohung mit Gewalt Widerstand leistet oder ihn dabei tätlich angreift. Ziel dieser Vorschriften ist es, die staatliche Autorität dem Bürger gegenüber zu gewährleisten, indem er es unter Strafe stellt, sich gegen Vollstreckungsbeamte in deren Amtsausübung zur Wehr zu setzen. Der Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte ist ein sehr ernstzunehmender Tatvorwurf, da er sich gegen die Autorität staatlicher Vollstreckungsakte richtet und daher grundsätzlich von Polizei und Staatsanwaltschaft rigoros verfolgt und entsprechend geahndet wird. Voraussetzungen Die in § 113 Abs. 1 StGB geschützten Personen sind deutsche Amtsträger und Soldaten. Amtsträger sind gemäß § 11 Abs. 1 Nr. 2 StGB Personen, die Beamte oder Richter sind, oder in einem sonstigen öffentlich-rechtlichen Amtsverhältnis stehen, beziehungsweise in behördlichem Auftrag Aufgaben der öffentlichen Verwaltung wahrnehmen.
Inhaltsverzeichnis: Was kosten Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte? Wann ist es Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte? Was ist Widerstand gegen die Staatsgewalt? Was gilt als Widerstand? Was ist Widerstand gegen einen Staat? Was ist Widerstand gegen den Staat? Was war der Widerstand im Zweiten Weltkrieg? Was versteht man unter aktiver Widerstand? Was ist der passive Widerstand 1923? Was bedeutet das Recht auf Widerstand gegen Unterdrückung? Das Strafmaß bei Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte bewegt sich von einer Geldstrafe bis hin zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren. Über § 115 StGB n. F. werden der Widerstand gegen sowie der tätliche Angriff auf Personen, die Vollstreckungsbeamten gleichstehen erfasst. Diese sind beispielsweise Jagdaufseher, bei Unglücksfällen, Gefahr oder gemeiner Not auch Hilfeleistende der Feuerwehr, des Katastrophenschutzes oder eines Rettungsdienstes. Gesetzliche Überschrift in § 113 StGB: Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte. Inhalt des Straftatbestands: Widerstand gegen in rechtmäßiger Amtsausübung vollstreckende Amtsträger oder Hilfspersonen durch Gewalt, Bedrohung mit Gewalt oder tätlichen Angriff.
Daher ist es im Falle des Vorwurfs Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte geleistet zu haben sehr ratsam, sich anwaltlich beraten zu lassen und den Tatvorwurf genauestens zu prüfen! II Was ist Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte? Der Tatbestand des Widerstandes gegen Vollstreckungsbeamte ist juristisch gar nicht so einfach zu erklären, denn es gilt vor allem zu wissen was genau der Begriff "Widerstand" alles an Handlungen umfasst, wann es sich um eine Vollstreckungshandlung im Sinne des Gesetzes handelt und vor allem wann ein Widerstand sogar rechtmäßig sein kann, sodass er gar nicht strafbar ist! a) Wer ist Vollstreckungsbeamter? Zunächst relativ einfach gestaltet sich dabei die Frage, welche Personen unter einen Vollstreckungsbeamten fallen, da die Praxis zeigt, dass es sich hierbei in 99% der Fälle um Polizeibeamte und Gerichtsvollzieher handelt gegen die Widerstand verübt werden. b) Was ist eine Vollstreckungshandlung? Schon etwas schwieriger ist aber die Frage, was genau eine Vollstreckungshandlung ist: Eine Vollstreckungshandlung sind Diensthandlungen, die den staatlichen Willen umsetzen bzw. ggf.
Sexualstrafverfahren sind äußerst sensibel und in der Regel mit sehr hohen Strafen bedroht ( 80% aller Verurteilungen im Sexualstrafrecht sind Freiheitsstrafen). Gleichzeitig drohen dem Beschuldigten einer Sexualstraftat aber auch schwere außergerichtliche Konsequenzen wie öffentliche Negativpresse oder gravierende Auswirkungen auf Berufs- und Privatleben (Stichwort: Eintrag ins Führungszeugnis, Durchsuchung am Arbeitsplatz, Festnahme, oder Abkehr von Familie und Freunden). Es empfiehlt sich daher dringend vor einer Aussage bei der Polizei unbedingt einen speziaisierten Anwalt zu Rate zu ziehen, um verfahrensentscheidende Nachteile zu verhindern! Denn ein positiver Ausgang eines Strafverfahrens setzt neben einem Höchstmaß an fachlicher Kompetenz vor allem besondere Erfahrung des Anwaltes im Umgang mit Polizei, Staatsanwaltschaft und Gericht voraus. RA Stephens ist langjähriger Strafrechtler, der neben seiner Tätigkeit als Anwalt auch an der Universität Strafrecht unterrichtet und durch seine enge strafrechtliche Spezialisierung den Mandanten optimale Leistungen und eine bestmögliche strafrechtliche Vertretung garantieren kann.