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#1 Hallo Forumsgemeinde, wie ich in meinem Faden zuletzt geschrieben habe, musste ich die Anschluss-Reha Ende November wegen einer Corona-Ansteckung in der Klinik abbrechen. Dazu schreibe ich in meinem Stamm-Faden aber noch separat; denn just heute kam der ärztl. Reha-Entlassungsbericht und da habe ich eine konrkete Frage an die erfahrenen Forumsmitglieder. Die betreffende Seite habe ich beigelegt: Wie dort unter A steht, kann ich lt. ärztlicher Meinung meinen zuletzt ausgeübten Beruf nur mehr unter 3 Stunden ausüben. Reha Bescheid falsch, was tun? (Gesundheit und Medizin, Recht, Krankenkasse). Das würde ja eine Erwerbunsfähigkleit zu 100% bedeuten. Unter B steht für den allgemeinen Arbeitsmarkt jedoch 6 Stunden und mehr... Aufgrund meiner persönlichen Situation (59 Jahre alt, bereits 44 Jahre in der Rentenkasse drin usw. ) könnte ich mit einer 100% Erwerbsunfähigkeit leben, selbst wenn die erst einmal befristet genehmigt werden sollte. Der GdB wurde inzwischen auch schon mit 100% und 5 Jahren Heilungsbewährung festgelegt. Das reicht auf jeden Fall bis zur Schwerbehinderten- oder auch meinem normalen Renteneintrit als sog.
Genau aus diesem Grund war es der Krankenkasse ja auch ein Anliegen, Sie in die Reha zu schicken. EM-Rente: versicherungsrechtliche Voraussetzungen Versicherungsrechtliche Voraussetzungen nicht erfüllt: Wer muss jetzt zahlen? Die Krankenkasse ist also raus aus der Gleichung. Eine Erwerbsminderungsrente erhalten Sie aus den oben genannten Gründen auch nicht. Aber wer kommt nun für Ihre laufenden Ausgaben auf? Wenden Sie sich bitte umgehend an das Amt für Grundsicherung. Mancherorts heißt die Behörde auch noch Sozialamt - auf jeden Fall können Sie hier Grundsicherung beantragen. Reha entlassungsbericht über 6 stunden man. Dabei handelt es sich um eine Sozialleistung auf dem Niveau von Arbeitslosengeld II. Umgangssprachlich könnte man die Grundsicherung auch "Hartz IV für Rentner und kranke Menschen" betiteln. Zumindest wird mit dieser Bezeichnung klar, worum es geht. Ein Leben auf "Hartz-IV-Niveau". Fazit Wenn Sie von der Krankenkasse in die Reha geschickt werden, kommt es nur selten vor, dass Sie die versicherungsrechtlichen Voraussetzungen zur EM-Rente nicht erfüllen.
Bedeutet also die KK stellt das KG ein. Liegt denn bei dir ein MdK -Gutachten vor, wonach keine AU mehr vorliegt. Du musst hier aufpassen, denn alleine wegen dem Reha-Abschlussbericht das du ggf. noch 6+ Std. /tägl. leichte Arbeiten verrichten kannst, bedeutet nicht das du deshalb nicht bis auf Weiteres AU sein kannst. Liegebescheinigung Reha - ist das rechtens? (Gesundheit und Medizin, Recht, Krankenkasse). Das entscheidet letzten Endes dein behandelnder Arzt und nicht die KK. Eine fortlaufende AU -Schreibung kann nur eine ärztliche Begutachtung des MdK aufheben. O. K., wenn der behandelnde Arzt da mitspielt. Dann solltest du auch im eigenen Interesse darauf achten, dass zwischen deiner bisherigen AU -Schreibung und nun der neuen wegen psychischer Probleme mindestens 1 Tag ohne AUB liegt, nicht das das ganze sonst als hinzugetretene Erkrankung bewertet wird. Der Vorteil dabei wäre für dich, dass die neue psychische Erkrankung eine neue Blockfrist auslösen würde, womit dir dann bestenfalls nochmals komplette 78 Wochen KG zustehen würden - immer vorausgesetzt der behandelnde Arzt würde dich so lange fortlaufend AU schreiben.