actionbrowser.com
Auf diese Weise lassen sich erhebliche stille Reserven des Privat- oder Betriebsvermögens auf eine gemeinnützige Stiftung steuerfrei übertragen und dort für gemeinnützige Zwecke dauerhaft nutzen. Erbe an stiftung o. Etwas anderes gilt beispielsweise bei der Einbringung von steuerverstricktem Privatvermögen nur dann, wenn − etwa bei Grundbesitz − die Stiftung gleichzeitig auch damit zusammenhängende Verbindlichkeiten übernimmt. Dies führt zur Teilentgeltlichkeit der Übertragung und damit gegebenenfalls zur steuerpflichtigen Realisierung stiller Reserven. " Quelle: Wigand, Andersson, Martin: Generationen- und Stiftungsmanagement für Kreditinstitute und Finanzdienstleister, Köln 2012
Hierbei ist zu bedenken, dass sich aus diesem Wert die Erbschaftssteuer berechnet, die dann ggf. eine Belastung für eine Stiftung darstellen kann. Die Freibeträge für eine derartige Einrichtung sind andere als die für Verwandte. Hier kann es durchaus Sinn machen, zu Lebzeiten die Wertpapiere zu Geld zu machen, welches dann weitergegeben wird. Stiftung Ein Erbe für Jeden ...auf dem Weg zur Chancengleicheit. Um böse Überraschungen vorzubeugen, können aber auch Limits und damit verbundene Verkaufsorders im eigenen Depot vorbeugende Wirkung haben. Hier muss dann im eigenen letzten Willen klargestellt werden, dass es nicht nur die Aktien, sondern im Zweifelsfall auch deren Surrogat, also das, was man beim Verkauf für sie erhält, weitergegeben werden soll. Gerne beraten wir Sie in Fragen der Vermögensweitergabe, sei es von Todes wegen, zu Lebzeiten oder in einer ganz anderen Konstellation. Wir haben Erfahrung mit der Überführung von verschiedenen Vermögensgütern in Stiftungen, sowie mit der Stiftungsverwaltung. Gerne beraten wir Sie in dieser Situation umfassend, transparent und ehrlich.