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Für Mehrfamilienhäuser, Wohnblöcke, öffentlichen Gebäude, Unternehmen und Fabriken gibt es jeweils einen sogenannten Brandschutzbeauftragten. Je größer die EInrichtung desto mehr Personen müssen dieses Amt übernehmen um die Sicherheit der darin lebenden und arbeiten Personen zu gewährleisten. Der Brandschutzbeauftragte übernimmt Aufgaben der Brandprävention (Überprüfung der Fluchtwege, Meldung und Beseitigung von Gefahrenquellen, regelmäßige Funktionsprüfung der Löschmittel, etc. ) und dient als zentraler Ansprechpartner für alle Brandschutzfragen im Gebäude. Eine Pflicht zur Bestellung von Brandschutzbeauftragten besteht in Deutschland nicht. Brandverletztenzentren - DGV | Deutsche Gesellschaft für Verbrennungsmedizin e. V.. Allerdings können die Bundesländer in ihrem jeweiligen Baurecht die Bestellung vorschreiben. Dies trifft insbesondere bei Krankenhäusern, größeren Verkaufsstätten und Industriebauten zu. Außerdem sollte darauf geachtet werden, dass die Lehrgangsinhalte sich an dem Ausbildungsmodell der CFPA-Europe, den Berufsgenossenschaftlichen Informationen (BGI), beziehungsweise an den Leitlinien der vfdb Richtlinie orientieren.
Maßgeschneiderte Brandschutzmaßnahmen im Gesundheitswesen für Kränkenhäuser und Pflegeeinrichtungen In der jüngsten Vergangenheit haben Modernisierung, Sanierung sowie Neubau im Gesundheitswesen von Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen stark zugenommen. Die hierfür notwendigen baulichen Anforderungen sind in der Muster-Krankenhausbauverordnung (KhBauV) aus dem Jahr 1976 festgelegt. Diese Krankenhausbauverordnung gilt wie auch die Krankenhausgesetze für das jeweilige Bundesland und stellt eine Rechtsnorm dar. Klinik wirtschaftlich modernisiert durch Bestandserhalt - Hoyer Brandschutz GmbH. Der Betreiber ist verantwortlich für den sicheren Betrieb und die hiermit verbundenen Maßnahmen. In Zusammenarbeit mit der Vereinigung zur Förderung des Deutschen Brandschutzes e. V. (vfdb), der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG), der Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW) sowie fachkompetenten Sachverständigen wurde eine Richtlinie erstellt, die für die Bereiche Planung, Bau, Umbau und Betrieb von Krankenhäusern, Senioren- und Pflegeheimen, Fach-, Reha- und Kurkliniken sowie Sanatorien gelten.
Im Vordergrund steht die psychosoziale Betreuung von Patienten sowie ihrer Angehörigen während eines Klinikaufenthaltes oder einer ambulanten Therapie.
Kostenersparnis durch rechtzeitige Planung Um Folgekosten zu vermeiden, ist eine umfassende und professionelle Planung unverzichtbar. Zusammen mit den zuständigen Gutachtern und Architekten klären wir bereits im Vorfeld eines Bau- oder Sanierungsverfahrens, wie der vorbeugende bauliche Brandschutz erfolgen muss und legen hierbei großen Wert auf Kosteneffizienz. Somit werden von Anfang an Fehlplanungen durch nicht im Vorfeld berücksichtigte Faktoren vermieden und teure, später anfallende Sonderlösungen bleiben aus. Aktuelle Richtlinien für den Brandschutz im Krankenhaus Damit Sie Gewissheit haben, ob in Ihrer Einrichtung alle aktuellen Brandschutzvorschriften hinsichtlich des vorbeugenden baulichen Brandschutzes erfüllt wurden, bieten wir Ihnen an, gemeinsam mit Ihnen und Ihrem Brandschutzbeauftragten bzw. dem zuständigen Brandschutzgutachter anhand vorliegender Pläne eine Bestandsaufnahme durchzuführen. Gerne schauen wir uns die entsprechenden Gegebenheiten persönlich vor Ort an und unterstützen Sie bei der Klärung folgender wichtiger Punkte: Sind die Vorgaben des Brandschutzkonzepts hinsichtlich der baulichen Anlage und Nutzung erfüllt?