actionbrowser.com
W. A. F. Forum für Betriebsratswahlen Alle Beiträge Neueste Antworten Beiträge ohne Antwort Folgende Sachlage: Wir haben einen Kollegen auf die Wählerliste aufgenommen (aktives und passives Wahlrecht) der bis 30. 06. 2022 freigestellt ist und danach nicht mehr für den Betrieb arbeitet. Jetzt wurden wir (Wahlvorstand) darauf hingewiesen, dass dies fehlerhaft sei und er nur ein aktives Wahlrecht - also wählen darf aber er darf sich nicht mehr für die Wahl aufstellen, da sein Arbeitverhältnis zum 30. 22 endet. Die Wahl findet Anfang April statt. Ist dies richtig und wir müssen ihm das passive Wahlrecht entziehen - Wahlliste korrigieren? Und falls der Kollege sich für die Wahl aufstellen lassen würde und gewählt wird, kann er dann wieder in den Betrieb "aufgenommen"/arbeiten, da als Betriebsratsmitglied wieder Kündigungsschutz besteht? Oder endet das Arbeitsverhältnis/Betriebsratsmitgliedschaft mit Ende der Freistellung? BR-Forum: Freigestellter Mitarbeiter aktives und/oder passives Wahlrecht | W.A.F.. Drucken Empfehlen Melden 11 Antworten Erstellt am 22. 03. 2022 um 09:50 Uhr von Relfe wenn er definitiv nicht mehr in den Betrieb zurückkommt, dann verliert er das aktive und passive Wahlrecht Erstellt am 22.
Sie wollen mehr? Dann testen Sie hier live & unverbindlich Deutsches Anwalt Office Premium 30 Minuten lang und lesen Sie den gesamten Inhalt.
Rz. 8 Gem. § 7 BetrVG sind alle Arbeitnehmer des Betriebs, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, wahlberechtigt. Somit sind auch Teilzeitbeschäftigte und insbesondere auch geringfügig Beschäftigte im vollen Umfang wahlberechtigt. Aktives und passives wahlrecht betriebsrat youtube. Die Stimme eines Teilzeitbeschäftigten zählt nicht etwa entsprechend seiner Arbeitszeit weniger als die eines Vollzeitbeschäftigten. Es gilt im Betriebsverfassungsrecht der Grundsatz der allgemeinen und gleichen Wahl, das heißt, jeder wahlberechtigte Arbeitnehmer hat die gleiche Stimme mit der gleichen Wertigkeit. 9 Maßgeblich für die Wahlberechtigung ist die Arbeitnehmereigenschaft am Tag der Betriebsratswahl. Dies hat zur Konsequenz, dass auch kurzfristig beschäftigte Arbeitnehmer und teilzeitbeschäftigte Aushilfen wahlberechtigt sind, so sie am Tag der Betriebsratswahl Arbeitnehmer sind. Wird dagegen ein Arbeitnehmer mehrfach kurzfristig beschäftigt und hat zum Zeitpunkt der Betriebsratswahl gerade keinen Vertrag, so ist er auch nicht wahlberechtigt. [4] Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Deutsches Anwalt Office Premium.
Dies hat zur Konsequenz, dass für diese Beschäftigten in ihren privatrechtlichen Einsatzbetrieben die Wahlberechtigung und die Wählbarkeit (vgl. § 61 BetrVG) gegeben sind, und dass sie auch bei den Schwellenwerten zur Bestimmung der Größe der JAV (vgl. § 62 BetrVG) mitzuzählen sind. Wer darf gewählt werden? Wählbar sind alle Arbeitnehmer des Betriebes, die das 25. Aktives und passives wahlrecht betriebsrat den. Lebensjahr noch nicht vollendet haben (§ 61 Abs. 2 BetrVG). Dabei spielt es keine Rolle, ob sie zur Berufsausbildung beschäftigt werden oder nicht. Stichtag ist hierbei – anders als bei der Frage der Wahlberechtigung – nicht der Tag der Wahl, sondern der Beginn der Amtszeit der JAV. Auch Arbeitnehmer, deren Arbeitsverhältnis ruht, können gewählt werden, z. während des Mutterschutzes oder der Elternzeit. Zeigt das gewählte JAV-Mitglied an, dass es während der Dauer des Mutterschutzes oder der Elternzeit nicht an Sitzungen teilnehmen will, ist es zeitweilig verhindert. Eine Mindestzugehörigkeit zum Betrieb – ist anders als bei Betriebsratswahlen – nicht Voraussetzung für die Kandidatur zur JAV.
Liebe Nutzer, für ein optimales und schnelleres Benutzererlebnis wird als Alternative zum von Ihnen verwendeten Internet Explorer der Browser Microsoft Edge empfohlen. Microsoft stellt den Support für den Internet Explorer aus Sicherheitsgründen zum 15. Juni 2022 ein. Für weitere Informationen können Sie sich auf der Seite von -> Microsoft informieren. Liebe Grüße, Ihr ifb-Team Mara81 5. Februar 2018 Geschlossen Erledigt #1 Hallo, wir organisieren zum ersten Mal eine Betriebsratswahl und haben eine Nachfrage zur Erstellung der Wählerliste (der öffentlichen, die zusammen mit dem Wahlausschreiben und der Wahlordnung aushängt). Aktives und passives wahlrecht betriebsrat 2. Muss aus dieser Liste hervorgehen, welche Arbeitnehmer wahlberechtigt (also aktives Wahlrecht haben) und welche auch wählbar sind? Wenn ja, gibt es Regeln in welcher Form? Reicht es, einfach eine dritte Spalte neben dem Namen und dort eintragen passives und / oder aktives Wahlrecht? Vorab schon mal danke für eure Antworten! #2 Hallo. Aktiv wahlberechtigt sind ja alle auf der Liste.