actionbrowser.com
Hinweis: Bei der Art der Kindeswohlgefährdungen können von den Fachkräften in den Jugendämtern mehrere Angaben gemacht werden. Dieser Befund schließt an die Ergebnisse einer Studie von Münder u. (2000) an, die das Ausmaß von psychischer Kindesmisshandlung in Fällen, in denen die Anrufung des Familiengerichts erforderlich war, untersucht. Psychische Misshandlung stellt auch hier die zweithäufigste Gefährdungsform nach Kindesvernachlässigung und vor physischer Misshandlung und sexuellem Missbrauch von Kindern dar. Darüber hinaus zeigen sich relativ hohe Überlappungsraten zwischen verschiedenen Formen der Kindeswohlgefährdung. Dieser Befund spiegelt sich auch international wider (z. B. Kindeswohlgefährdung. Jonson-Reid u. 2003). Abb. 1: Anteil von psychischen Misshandlungen bei akuten und latenten Kindeswohlgefährdungen in verschiedenen Altersgruppen (Deutschland; 2020, in Prozent) Quelle: Statistisches Bundesamt (2021): Statistiken der Kinder- und Jugendhilfe. Gefährdungseinschätzungen nach § 8a SGB VIII 2020
Was tun bei Verdacht auf Kindeswohlgefährdung? Kontakt zum Kind Jede Fachkraft, die etwas an einem Kind beobachtet, was ihr Sorgen bereitet, sollte sich nach Austausch mit Kollegen zuerst Zeit für das Kind bzw. den Jugendlichen nehmen. Eine gute Beziehung zum Kind ist der wichtigste Schlüssel, um als vertrauensvolle Bezugsperson ein sicherer Ort für Kinder und Jugendliche in Not zu sein. Akute und latente kindeswohlgefährdung en. In einem vertrauensvollen Gespräch mit dem Kind oder dem Jugendlichen unter vier Augen geht es darum eigene Beobachtungen und Sorgen mitzuteilen, allerdings nicht die eigenen Vermutungen zu äußern. Austausch mit Kollegen oder Kolleginnen und ein Elterngespräch Merkt die Fachkraft nach einem Gespräch mit dem Kind bzw. dem Jugendlichen, dass die Sorge um das Wohl des Kindes sich bestätigt oder neue Fragen sich aufdrängen, ist es ratsam sich erneut mit Kollegen und Kolleginnen auszutauschen. Anschließend bietet sich an ein Elterngespräch zu führen und ebenso offen über eigene Beobachtungen und Sorgen, nicht aber über Bewertungen und Vermutungen zu sprechen.
Gibt es überhaupt ein Bedarfsmerkmal, das keine "latente" Gefährdung des Kindeswohls darstellt? Schließlich hat der § 1666 BGB Pate gestanden, bei der Formulierung der §§ 27 ff. SGB VIII. (3) Häufigkeit, Dauer und Gravidität beobachteter oder mitgeteilter Merkmale bestimmen oft die Grauzone zwischen akuter und latenter Kindeswohlgefährdung, die gerade auch für Fachleute schwer auszuhalten ist. Offensichtliche Befunde stellen Ärzte, Richter und Jugendämter seltener vor Probleme, ihren Entscheidungs- und Handlungsverpflichtungen nachzukommen. Anders sieht das bei Gefährdungen, erst recht bei sogenannten "latenten Kindeswohlgefährdungen" aus, ein Begriff bzw. Umstand, an dem auch das Deutsche Institut für Jugendhilfe und Familienrecht zu kapitulieren scheint. 2020 wurden in NRW mehr Fälle auf Kindeswohlgefährdung bearbeitet | Landesbetrieb IT.NRW. (4) Die Fragen, ob (chronische) Erziehungsmängel "schon" als Kindeswohlgefährdungen gewertet werden müssten oder im Kontext der Anwendung des § 27 SGB VIII festgestellte Hilfebedarfe in einen Gefährdungstatbestand umschlagen könnten, seien eine fachliche Herausforderung, der nicht durch rechtliche Hinweise begegnet werden könne.
Das schwierige Schicksal der Kinder während der Corona-Pandemie wurde im letzten Jahr und wird immer noch vielerorts diskutiert. Bereits in den ersten Wochen der Krise und der Kontaktbeschränkungen meldeten sich besorgte Experten zu Wort mit Hinweisen auf ein erhöhtes Risiko von häuslicher Gewalt, Kindesmisshandlungen und Kindesmissbrauch. Ausfälle beim bereits vor Corona deutlich überlasteten Jugendamtpersonal würden zu erheblichen Einschränkungen der Kinderschutzmaßnahmen sowie zu reinem Abarbeiten von Kinderschutzmeldungen führen, so z. B. Frau Prof. Dr. Maud Zitelman (Frankfurt University of Applied Sciences) in einem HR Info Interview am 29. Akute und latente kindeswohlgefährdung online. 03. 2020. Im Laufe des Jahres gab es dann mehr laute Schlagzeilen als konkrete Zahlen. Eine kurze Meldung im Ärzteblatt gab die (kommunalen) Erfahrungswerte der Gewaltschutzambulanz der Charité in Berlin wieder. Dort sah man sich gerade in den Sommermonaten mit einem deutlichen Anstieg der Fallzahlen konfrontiert (z. Juni 2020 mit +30% ggü. Juni 2019).
(Jedoch sind die Vergleichswerte aus den Jahren 2017 – 2019 geschätzt. ) Bei kommunaler Betrachtung lässt sich diese Aussage allerdings so nicht unbedingt durchgehend aufrechterhalten. Es gibt teils deutliche Unterschiede. Die insgesamt fast überraschend konstante Entwicklung der Zahlen stimmt nachdenklich bzw. lässt durchaus einige Theorien bzgl. des wachsenden "Dunkelfeldes" zu. Die interessierten Leser sollten sich mit dem Bericht, den Ergebnissen und der Methodik ausführlich beschäftigen und ihre eigenen Schlüsse ziehen. Wir möchten an dieser Stelle lediglich ein paar aus unserer Sicht wesentliche Punkte herausarbeiten und kurz kommentieren. Akute und latente Kindeswohlgefährdungen 2020 bis 2015 nach ausgewählten Merkmalen sowie Anzahl und Art(en) der Kindeswohlgefährdung - Statistisches Bundesamt. Im Bezug auf die Gesamtentwicklung der Zahlen wird in diesem Schaubild die Abweichung der Werte aus 2020 von den Werten des Vorjahres 2019 und von dem Mittelwert der Jahre 2017-2019 dargestellt. Die Werte stehen für die absolute Anzahl der 8a-Verfahren pro 10. 000 unter 18-Jährige. Auffällig sind hier auf den ersten Blick lediglich die Monate Juni und Oktober mit +15% bzw. +14, 15%.
In gut 27 500 weiteren Fällen gab es zwar ernstzunehmende Hinweise auf eine Gefährdung, der Verdacht konnte aber nicht endgültig bestätigt werden. Diese "latenten" Kindeswohlgefährdungen sind 2019 ebenfalls angestiegen, allerdings etwas schwächer als die akuten Fälle (+8%). Infolge dieser Entwicklungen hat erstmals seit Einführung der Statistik im Jahr 2012 die Zahl der akuten die der latenten Kindeswohlgefährdungen überschritten. Akute und latente kindeswohlgefährdung in youtube. Die Jugendämter sind in beiden Fällen verpflichtet, der Gefährdung entgegenzuwirken: So schaltete das Jugendamt in 20% aller Fälle von Kindeswohlgefährdung das Familiengericht ein, in 16% der Fälle nahm es die gefährdeten Kinder zu ihrem Schutz vorübergehend in Obhut. Bei weiteren rund 59 100 Kindern und Jugendlichen hatte die Prüfung durch das Jugendamt zwar keine Kindeswohlgefährdung, aber weiteren Hilfe- und Unterstützungsbedarf ergeben (+12%). Nicht bestätigen konnten die Jugendämter dagegen den Verdacht auf eine Gefährdung in rund 58 400 Fällen (+8%), hier folgten auch keine weiteren Hilfen.