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Nach h. genügt, dass der Täter seinen Tatvorsatz endgültig aufgibt und eine Rettungshandlung wählt, die er für geeignet hält, um die Tatvollendung zu verhindern. 15 Argument: Anders als Abs. 2 fordert Satz 1 ein ernsthaftes Bemühen gerade nicht. Der Täter bemüht sich ernsthaft, die Vollendung zu verhindern, wenn er alles tut, was aus seiner Sicht zur Abwendung des drohenden Erfolgs notwendig und geeignet ist (einzelfallabhängig). 16 Erforderlich ist alternativ: Vollendungsverhinderung (§ 24 Abs. Meineid, § 154 Abs. 1 StGB - Schema - Jura Individuell. 2 S. 1 StGB) Vollendungsverhinderungsbemühungen bei nicht vollendeter Tat (§ 24 Abs. 2 Alt. 1 StGB) Vollendungsverhinderungsbemühungen bei vollendeter Tat (§ 24 Abs. 2 StGB) Klausurproblem: Anwendbarkeit von § 24 Abs. 2 StGB auf den mittelbaren Täter 17 Nach h. ist auf den mittelbaren Täter Absatz 2 anwendbar. Dies gilt unabhängig davon, ob eine Konstellation eines "Täters hinter dem Täter" vorliegt und der Tatmittler daher selbst auch Täter ist oder nicht. Argument: Durch den Einsatz eines Tatmittlers gibt der Täter das Geschehen zumindest teilweise aus der Hand.
Folglich lässt er von B ab. Bleibt A nun straffrei oder ist ein Rücktritt, zumindest vom ersten Akt, ausgeschlossen, da dieser Versuch fehlgeschlagen ist? Die sogenannte Einzelaktstheorie stellt hierbei auf den Zeitpunkt des einzelnen Aktes ab. Demnach wäre der Täter bereits nach dem Fehlschlag des Anzündens unumkehrbar strafbar, da er nicht von einem fehlgeschlagenen Versuch zurücktreten kann. Rücktritt schema stgb. Lediglich vom Versuch des Erschlagens könnte er hier noch zurücktreten. Diese Ansicht argumentiert damit, dass andernfalls ein intelligenter Täter, der sich durchweg neue Tötungsmöglichkeiten überlegen würde, bevorzugt werde. Die herrschende Meinung ist demgegenüber die Gesamtbetrachtungslehre. Diese fasst alle Handlungen zu einer gemeinsamen natürlichen Handlungseinheit zusammen, sofern sie räumlich und zeitlich zusammenhängen. Abgestellt wird hierbei auf die letzte Ausführungshandlung, mit dem Argument, dass es so am Täter- und Opfer Freundlichsten sei. Dem Täter ist bis zum Schluss die Möglichkeit eines Rücktritts gegeben, also auch die Chance, dass er durch die Rückkehr zur Legalität, straffrei werde, wodurch wiederum auch das Opfer verschont wird.
: Parallele zu § 26 StGB aA: Unmittelbares Ansetzen des Werkzeuges; Arg. : Wortlaut des § 25 I 2. Alt. StGB hM: Wie bei Alleintäterschaft; Arg. : Parallele zu § 25 I 1. StGB Problem: Unmittelbares Ansetzen bei unechten Unterlassungsdelikten aA: Verstreichenlassen der ersten Rettungsmöglichkeit; Arg. : Handlungspflicht aA: Verstreichenlassen der letzten Rettungsmöglichkeit; Arg. : Sonst begrifflich kein Unterlassen hM: Aus Sicht des Täters muss das Rechtsgut bereits in konkrete Gefahr gebracht worden sein; Arg. : Entspricht Unmittelbarkeitserfordernis in § 22 StGB Problem: Unmittelbares Ansetzen bei Regelbeispielen aA (hL): (-); Arg. : Wortlaut des § 22 StGB aA (BGH): (+); Arg. : Tatbestandsähnlichkeit/Struktur III. Rechtswidrigkeit/Schuld IV. Strafe 1. Rücktritt bei mehreren Beteiligten § 24 II StGB - juraLIB - Mindmaps, Schemata. Persönlicher Strafaufhebungsgrund: Rücktritt, § 24 StGB a) Kein fehlgeschlagener Versuch Ein fehlgeschlagener Versuch liegt vor, wenn der Täter davon ausgeht, er könne den Erfolg nicht oder nicht mehr ohne Zäsur herbeiführen. Problem: Mehraktiger Versuch aA (Einzelakttheorie): Fehlschlag bereits nach erstem Akt, soweit der Täter die Erfolglosigkeit erkennt; Arg.
B überlebt. Hier konnte A von der Tat zurücktreten, indem er den Erfolgseintritt verhinderte. Zusatz: In beiden Fällen wird A straffreiheit in Bezug auf §212 bzw §211 StGB gewährt. Selbstverständlich hat er sich im zweiten Fall aber noch der gefährlichen Körperverletzung nach §224 I 2 StGB strafbar gemacht. Letztlich muss unser Täter, wenn er denn in den Genuss der Straffreiheit kommen möchte, die eben geprüften objektiven Voraussetzungen noch freiwillig erfüllen. Rücktritt schema stgb chart. Auch hier gibt es wieder drei Theorien, die in der Klausur diskutiert werden sollten. Nach der Frank'schen Formel ist ein Rücktritt freiwillig, wenn der Täter den Erfolg herbeiführen konnte, aber nicht wollte und unfreiwillig, wenn der Täter den Erfolg herbeiführen wollte aber nicht mehr konnte. Die Kritik an dieser Formel ist jedoch, dass sie grundsätzlich nur rücktrittstaugliches von rücktrittsuntauglichem Verhalten abgrenzt. Auch deshalb wird diese Formel heutzutage kaum noch diskutiert. Die Theorie der Verbrechervernunft stellt darauf ab, was ein kluger Verbrecher getan hätte.
20 In der Klausur würde ich die grundsätzliche Möglichkeit eines Rücktritts vom erfolgsqualifizierten Versuch in einem eigenen vorgeschobenen Prüfungspunkt zu Beginn der Rücktrittsprüfung diskutieren. Schlusswort Ich hoffe, Du fandest dieses Prüfungsschema zum Rücktritt vom Versuch hilfreich. Wenn Du Verbesserungsvorschläge hast, lass es mich gerne wissen! Ich bin immer bemüht, die Inhalte auf Juratopia weiter zu verbessern. Übrigens habe ich auch einen kostenlosen E-Mail Kurs mit Lerntipps für Jurastudenten – basierend auf wissenschaftlicher Forschung zum effektiven Lernen. Du kannst Dich hier kostenlos anmelden. Quellennachweise: BGHSt 34, 53. BGH, Urt. v. 03. 12. 1982, Az. : 2 StR 550/82; BGH, Urt. 22. 08. 1985, Az. : 4 StR 326/85. Bosch JA 2009, 392, 393 ff. Versuch und Rücktritt | Jura Online. 16. 04. 1953, Az. : 5 StR 978/52. 19. 05. 1993, Az. : GSSt 1/93. : 2 StR 550/82. 07. 1989, Az. : 2 StR 270/89. 01. 2009, Az. : 2 StR 571/08. 14. 1955, Az. : 4 StR 16/55; MüKo, 4. Auflage 2020, § 263 Rn. 91. : GSSt 1/93; Hecker JuS 2020, 368.
Anmerkung: Weiterhin gilt zu beachten, dass Tateinheit ( § 52 StGB) mit der Strafvereitelung ( § 258 StGB) und Prozessbetrug ( § 263 StGB) möglich ist. Benötigst du Hilfe? In unserem Einzelunterricht gehen wir auf all deine Fragen ein und bereiten dich effektiv auf anstehende Prüfungen vor. Schreib uns bei WhatsApp und erfahre mehr.