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Darüber hinaus sind die waffenrechtlichen Bestimmungen zum Umgang näher erläutert. Welche Bereiche des Waffengesetzes werden näher betrachtet? Die Anlage 2 definiert beispielsweise genauer, was unter verbotenen Waffen zu verstehen ist und welche Voraussetzungen für den Waffenschein oder die Waffenbesitzkarte zu beachten sind. Was ist bestimmt, wenn eine Waffenbesitzkarte bereits vorhanden ist? In der Anlage 2 ist unter anderem auch festgelegt, dass beim Vorliegen einer Waffenbesitzkarte, bestimmtes Zubehör zu bereits eingetragenen Waffen erlaubnisfrei erworben werden kann. Anlage 2 WaffG im Detail Hier finden Sie weiterführende Informationen zu Anlage 2 WaffG: WaffG: Was die Anlage 2 beinhaltet Die Anlage 2 ist Teil des Waffengesetzes in Deutschland und unter Abschnitt 6 in diesem zu finden. § 2 WaffG - Grundsätze des Umgangs mit Waffen oder Munition,... - dejure.org. Sie wurde gemeinsam mit der Anlage 1 2002 in das Waffengesetz aufgenommen. Während Anlage 1 Begriffe, die in Paragraphen Anwendung finden, sowie Waffen näher definiert, betrachtet die Anlage 2 zum WaffG die waffenrechtlichen Bestimmungen eingehender.
Wie zuvor bereits erwähnt, definiert die ins WaffG integrierte Anlage 2 verbotene Waffen, waffenrechtliche Erlaubnisse (wie Waffenschein oder Waffenbesitzkarte) sowie Ausnahmen von diesen und vom Waffengesetzt im Allgemeinen näher. Dafür ist diese Anlage 2 zum WaffG in drei Abschnitte mit mehreren Unterabschnitten und Unterpunkten aufgeteilt.
Darüber hinaus ist auch von Bedeutung, welche waffenrechtliche Erlaubnis für welche Art von Waffe benötigt wird. Die betreffenden Regelungen sind in der Anlage 2 im WaffG detaillierter ausgeführt, sodass eine Anwendung im Umgang mit Waffen rechtlich eindeutiger gestaltet werden kann. Abschnitt 1 der Anlage 2 zum WaffG Der Abschnitt 1 der Anlage 2 WaffG befasst sich gleich als Einstieg mit den verbotenen Waffen. Für die hier aufgeführten Gegenstände ist der Umgang in Deutschland untersagt. Waffengesetz anlage 2 abschnitt 2. Das heißt, sowohl der Erwerb als auch der Besitz sowie die Nutzung sind nicht zulässig. Verbotene Waffen sind in der Anlage 2 zum Waffengesetz genauer definiert. Neben Kriegswaffen, vollautomatischen Schusswaffen und deren Zubehör wie zum Beispiel Laserzielvorrichtungen oder Nachtsichtgeräte sind hier unter anderem auch Präzisionsschleudern, Einhand- oder Butterflymesser, Wurfsterne, Schlagringe oder Reizstoffe aufgeführt. Darüber hinaus wird explizit definiert, dass Gegenstände, die einen anderen vortäuschen wie zum Beispiel ein Schusskugelschreiber oder ein Schwert im Gehstock, grundsätzlich verboten sind.