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Weiterentwicklung des Statusfeststellungsverfahrens Der Gesetzgeber hat mit Wirkung zum 01. 04. 2022 das Statusfeststellungsverfahren durch folgende Regelungen weiterentwickelt: Die Einführung einer Prognoseentscheidung ermöglicht die Feststellung des Erwerbsstatus schon vor der Aufnahme der Tätigkeit und damit frühzeitiger als bisher. Anstelle der Versicherungspflicht wird künftig der Erwerbsstatus festgestellt. Statusfeststellung wird vereinfacht - BKK W&F. Damit sollen die Beteiligten und die Clearingstelle von bürokratischem Aufwand entlastet und soll das Verfahren vereinfacht und beschleunigt werden. Es wird eine Gruppenfeststellung für gleiche Vertragsverhältnisse ermöglicht. Dies soll insbesondere den Auftraggeber bei gleichen Aufträgen entlasten; er muss hierfür nicht mehr separate Statusfeststellungsverfahren durchführen. Zukünftig können bestimmte Dreieckskonstellationen geprüft werden. Auch damit sollen separate Statusfeststellungsverfahren vermieden werden können. Im Widerspruchsverfahren ist eine mündliche Anhörung möglich.
Dabei geht es vorrangig um die Abgrenzung von Arbeitnehmerüberlassung gegenüber einem "echten" Werk- oder Dienstvertrag. Monatsfrist nach Aufnahme der Tätigkeit In jedem Fall sollte auch weiterhin der Antrag auf Feststellung des Erwerbsstatus innerhalb eines Monats nach Aufnahme der Tätigkeit gestellt werden. Soweit diese Frist eingehalten wird, tritt die mögliche Versicherungspflicht erst mit der Bekanntgabe der Entscheidung ein. Der Eintritt der Versicherungspflicht kann hier also teilweise um mehrere Monate "nach hinten" verschoben werden. Eine solche Entscheidung erfordert die Zustimmung des Beschäftigten und den Nachweis einer gleichartigen Versicherung für den Zwischenzeitraum. Widerspruchs- bzw. Klageverfahren Weiterer Vorteil ist auch, dass Widerspruch und Klage gegen die Entscheidungen im Rahmen des Statusfeststellungsverfahrens aufschiebende Wirkung haben. Dies bedeutet, dass für den Unternehmer der Gesamtsozialversicherungsbeitrag erst zu dem Zeitpunkt fällig wird, zu dem die Entscheidung, dass eine Beschäftigung vorliegt, unanfechtbar geworden ist.