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Auch wenn die Vertrauensperson der (schwer-)behinderten Menschen selbst dem Betriebsrat als Mitglied angehört, ist es regelmäßig erforderlich, dass sich ein weiteres Betriebsratsmitglied Kenntnisse im Schwerbehindertenrecht aneignet (vgl. Webinar Webinar: Schwerbehindertenvertretung Teil 1. Hessischer Verwaltungsgerichtshof vom 15. 1989 - HPV TL 2960/87 = DB 19990, 1243). Für Mitglieder der Schwerbehindertenvertretung erfolgen Freistellung und Kostenübernahme durch den Arbeitgeber nach § 179 Abs. 4 SGB IX.
Vorsorglich darf ich darauf hinweisen, dass die Schwerbehindertenvertretung ungeachtet der Sprechstunde weiterhin berechtigt ist, einzelne Kolleginnen und Kollegen auch an ihren Arbeitsplätzen außerhalb der Sprechstunde aufzusuchen und dort Gespräche zu führen. Freundliche Grüße [Ort], [Datum], [Vertrauensperson] __________ Anwaltstipps: Neben dem Betriebsrat darf (und sollte! ) auch die Schwerbehindertenvertretung eine regelmäßige Sprechstunde einrichten. Die Einrichtung einer Sprechstunde ist nicht genehmigungspflichtig (häufiger Arbeitgeberirrtum! ), sie sollte allerdings mit Rücksicht auf das Gebot der engen vertrauensvollen Zusammenarbeit dem Arbeitgeber rechtzeitig mitgeteilt werden. Seminar Schwerbehindertenvertretung Teil 2. Dabei bietet es sich an, Sinn und Zweck der Sprechstunde wie hier vorgeschlagen zu erläutern, um späteren Konflikten nach Möglichkeit vorzubeugen.
Die in diesem Seminar vermittelten Kenntnisse sind nach § 37 Abs. 6 BetrVG für die Betriebsratsarbeit erforderlich: "Das allgemeine Arbeitsrecht ist mit dem Betriebsverfassungsrecht als der gesetzlichen Grundlage für die Tätigkeit des Betriebsrats eng verflochten. Das zeigt sich insbesondere im Bereich der personellen Mitbestimmung. Deshalb sind Grundkenntnisse des allgemeinen Arbeitsrechts für alle Betriebsratsmitglieder unerlässlich" (BAG vom 16. 10. 1986 - 6 ABR 14/84). Dies trifft auch für Ersatzmitglieder zu, die vorübergehend ein verhindertes Betriebsratsmitglied vertreten (BAG vom 15. 05. 1986 - 6 ABR 64/83). Dieses Seminar ist nach § 179 Abs. 4 SGB IX auch für die Schwerbehindertenvertretung erforderlich, da eine konstruktive Mitarbeit der Schwerbehindertenvertretung im Betriebsrat Grundkenntnisse im Arbeitsrecht erfordert. Waf seminare schwerbehindertenvertretung con. Seminar-Empfehlungen für Sie Teilnehmer dieses Seminars haben auch folgende Seminare besucht: Finden Sie einen anderen Termin Ich interessiere mich für Juni 2022 20.
Sofern die Schwerbehindertenvertretung nicht beteiligt wurde, ist dies innerhalb von sieben Tagen nachzuholen, um dann endgültig zu entscheiden. Weiter ist die SBV bei Verfahren nach § 164 Abs. 1 und vorliegenden Vermittlungsvorschlägen der Bundesagentur für Arbeit zur beteiligen, ebenso wie bei Bewerbungen von schwerbehinderten Menschen. Waf seminare schwerbehindertenvertretung l. Sie hat das Recht auf Einsicht in entscheidungsrelevante Teile der Bewerbungsunterlagen und nimmt an den Vorstellungsgesprächen teil. Einsichtrecht in die Personalakte Nach § 178 Abs. 3 SGB IX haben schwerbehinderte Arbeitnehmer das Recht auf Einsichtnahme in ihre Personalakte oder sie betreffende Daten des Arbeitgebers sowie auf die Hinzuziehung eines Schwerbehindertenvertreters. Sofern der betroffene Arbeitnehmer sie nicht von ihrer Verpflichtung entbindet, hat die SBV über die Inhalte Stillschweigen zu waren. Teilnahmerecht an Sitzungen Nach § 178 Abs. 4 SGB IX ist die Schwerbehindertenvertretung dazu berechtigt, an allen Sitzungen von Präsidial-, Staatsanwalts-, Richter-, Personal- oder Betriebsräten sowie deren Ausschüssen und des Arbeitsschutzausschusses beratend teilzunehmen.
Aufgaben und Möglichkeiten der Schwerbehindertenvertretung Für einen erfolgreichen Start in Ihre Amtszeit als Schwerbehindertenvertretung brauchen Sie praxisnahes Wissen. Denn nur so können Sie von Anfang an die Interessen Ihrer (schwer-)behinderten Kollegen wirkungsvoll vertreten. Welche Rechte habe ich als SBV? Wie gelingt eine effektive Organisation? Welche Aufgaben habe ich und wer sind meine Ansprechpartner? Bereiten Sie sich mit diesem Seminar rechtssicher für die Praxis vor! Seminar BR221-7964 vom 27.06.2023 bis 30.06.2023 in Frankfurt am Main. Nomos Praxiskommentar SGB IX Sozialgesetzbuch IX Umfangreiche Seminarunterlagen Praktische Tasche Preise 1. Teilnehmer 2. Teilnehmer Jeder weitere Teilnehmer Alle Preise zzgl. Hotel und MwSt. Ihr Teilnehmerkreis Dieses Seminar eignet sich für alle Mitglieder der Schwerbehindertenvertretung und Betriebsräte, die mit den besonderen Problemen (schwer-)behinderter Arbeitnehmer und den speziellen Schutzvorschriften befasst sind. Wichtige Dokumente & Formulare Informationen zum Schulungsanspruch Das Seminar ist nach § 179 Abs. 4 SGB IX für die Mitglieder der Schwerbehindertenvertretung erforderlich.