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Ja darfst du fahren, die Klasse B beinhaltet die Klasse AM, laut Fahrerlaubnisverordnung ist eine S50/S51 durch die Klasse AM abgedeckt, darfst du also fahren. Du darfst die S 51 mit der Klasse AM Einigungsvertrag und Fahrerlaubnisverordnung §§ 76 FeV, Nr. 8 § 6 Abs. 1. Du darfst jedes Moped fahren, welches nicht über 50 ccm hat und nicht schneller als 50 kmh fährt. Also S51 darfst Du schon mal nicht fahren Fahrerlaubnisverordnung §§ 76 FeV, Nr. Simson s51 mit klasse b.s. 1 @Daguett nicht falsch ^^ - Ich habe meinen Lappen ( B) 1993 gemacht und bekam die Mopedfleppen gleich mit dazu. Und ich fahre seitdem im Sommer eine s50. Ganz legal. Noch Fragen? 0 @beast Er meinte, dass man auch die S51 fahren darf. Das ist richtig! Wurde extra als Sonderreglung in die FeV eingebaut. Des Weiteren darfst du nur Mopeds über 45 km/h und unter 50 km/h fahren, die vor 2001 erstmalig zugelassen wurden. 2 @asdundab Auch falsch Man darf zwar nur bis 50kmh fahren, aber die simson hat eine Sonderregelung mit 60kmh und darf mit dem m bzw, Auto Führerschein gefahren werden 0
Dürfte ein 16-jähriger, der jetzt den M-Schein macht die Simson fahren? Die Paragraphen, die ich finde deuten jedenfalls nicht darauf hin, dass das einen Unterschied macht. Bin für jegliche Hilfe dankbar. Grüße #2 Wenn dem wirklich so wäre, hätte eine große Anzahl von Simsonfahrern urplötzlich massive Probleme. Simpson s51 mit klasse b . Geh also davon aus, dass die gute Dame tatsächlich falsch informiert wurde. MfG Ralf #3 Vielen Dank für die schnelle Antwort. Bin mir eben nicht sicher, wie ich das wirklich handhaben soll wenn die grünen mich dann mal rausziehen. Hatte eigentlich vor, mir vom Landratsamt bescheinigen zu lassen, dass ich das Ding fahren darf aber das fällt wohl jetzt flach Habe eine kleine Reise geplant und da hauens die 60km/h statt 45 eben schon raus. Diese Bürokratie raubt mir meine Seele^^ Gibt es denn jemanden hier, der seinen Schein nach der Führerscheinreform gemacht hat und ne Simson fährt, der berichten kann, wie das abläuft, wenn da mal jemand die Fahrerlaubnis für das Teil in Frage stellt?
Welche Gesetzeslcke? Steht doch in Nr. 8 des 76 FeV. Das steht aber auch schon in Beitrag #2. -------------------- Gru Mr. T Gegen den Strom zu schwimmen ist deshalb so schwierig, weil einem so viele entgegenkommen. 13. 2016, 10:18 #5 Hallo Mr. T im Forum gibt es viele Beitrge wegen frisierter 50ccm Mopeds und damit verbunden den Straftatbestand: Fahren ohne Fahrerlaubnis. Wenn ein modernes 50ccm Moped knapp 70km/h fhrt dann gibt es fr den Fahrer jede Menge rger. Mit einem alten DDR Moped z. B. Simson oder Schwalbe ist dies bedingt durch den Einigungsvertrag legal. Simson S51 Mit Papieren, Simson gebraucht kaufen | eBay Kleinanzeigen. Von der Physik und den Unfallfolgen macht es fr mich kein Unterschied ob ich 70km/h mit einem alten 50ccm DDR-Moped oder einem aktuellen Moped Modell fahre. Ob man jetzt von einer Gesetzeslcke oder Chaos im Fahrerlaubnisrecht spricht ist mir als Dipl. Ing. egal. Von der technischen Seite her kann ich mich ber die Deutsche Regelungswut nur wundern. 13. 2016, 10:35 #6 Nachdem ich hier ber ein Jahrzehnt lang Beitrge gelesen habe, wundert mich berhaupt nichts mehr.