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2004, Az. : 13 A 3802/02). Allein die Bepflanzung des Grundstücks mit einer bestimmten Baumart, hier Eichen, löse keinen besonderen Anreiz für die Anlockung gefahrbegründender, wildlebender Tiere aus. Eine Inanspruchnahme des Klägers wäre nur als sog. Nichtstörer möglich gewesen. Dann hätte er allerdings verpflichtet werden müssen, die auf Kosten der Behörde durchzuführenden Gefahrbeseitigungsmaßnahmen zu dulden. Kostenerstattung für den Grundstückseigentümer bei Bekämpfung des Eichenprozessionsspinners | Anwey | Wirtschaftsprüfer – Steuerberater. Ausschlaggebend für die Entscheidung des VG Magdeburg war, dass es keine Gesetzmäßigkeit gibt, wonach jede Eiche von einem Eichenprozessionsspinner befallen wird. In anderen Gefahrenabwehrsituationen kann die Inanspruchnahme des Grundstückseigentümers als Zustandsstörer möglich sein, wie das Beispiel des vermüllten Grundstücks zeigt, das nahezu zwangsläufig Ratten anlockt. Dr. Normen Crass, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht, SMNG Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Frankfurt am Main. Dieser Artikel erschien in der Ausgabe Stadt+Grün 09/2018. Stadt+Grün Stellenmarkt AdBlocker entdeckt!
In der Nanotechnik werden Partikel oder Oberflächen, die kleiner als 100 Nanometer sind (also 10 Millionstel Meter) hergestellt, untersucht oder angewendet. Das Umweltbundesamt prüft und bewertet umweltrelevante Aspekte der Nanotechnik. Es befasst sich seit 2001 mit dem Thema "Chancen und Risiken der Nanotechnik". In welchen Bereichen kann die Nanotechnik zur Anwendung kommen? Künstlich erzeugte Nanomaterialien besitzen neue Eigenschaften, die gezielt zur Entwicklung neuer Produkte und Anwendungen genutzt werden. Von der Nanotechnik werden zahlreiche innovative Entwicklungen in verschiedenen technischen Bereichen (u. a. Eichenprozessionsspinner: Wer muss die Beseitigung bezahlen? - Haus Aktuell. Energietechnik, chemische Produktionstechnik, Informations- und Kommunikationstechnik) und unterschiedlichen gesellschaftlichen Anwendungsfeldern sowie Wirtschaftszweigen erwartet. Produkte der Nanotechnik, wie kratzfeste Beschichtungen oder organische Solarzellen, erobern in rasch wachsender Zahl den Markt und wirken positiv auf die Wirtschaft. In Deutschland gab es im Jahr 2013 etwa 2.
Da der Befall von Eichen mit dem Eichenprozessionsspinner keine von dem Grundstück ausgehende unmittelbare Gefahr darstellt, muss nicht der Grundstückseigentümer, sondern die Gemeinde die Kosten der Beseitigung tragen. So entschied das VG Magdeburg (Az. 1 A 94/15 MD). Kostenerstattung an den Grundstückseigentümer für Bekämpfung des Eichenprozessionsspinners VG Magdeburg, Pressemitteilung vom 24. 04. 2018 zum Urteil 1 A 94/15 MD vom 24. Nanotechnologie | Umweltbundesamt. 2018 (nrkr) In dem Verfahren streiten die Beteiligten darum, ob der Grundstückseigentümer für den Befall der auf seinem Grundstück stehenden Eichen mit Eichenprozessionsspinnern ordnungsrechtlich verantwortlich ist und die Tiere auf seine Kosten beseitigen lassen musste. Mit Bescheid der beklagten Stadt Arendsee wurde der Eigentümer eines mit Eichen bewachsenen Grundstücks verpflichtet, die dort befindlichen Eichenprozessionsspinner durch Absaugen zu entfernen. Mit seiner Klage wandte sich der Kläger gegen diesen Bescheid und begehrte die Erstattung der durch diese Beseitigungsmaßnahme entstandenen Kosten.
Aktuelle Aktivitäten des Umweltbundesamts Für nähre Informationen über die Aktivitäten und Forschungsvorhaben des Umweltbundesamtes zum Thema Nanotechnik und Nanomaterialien verweisen wir auf die Seiten Wissenswertes und Forschungs- und Entwicklungsvorhaben der Themenseite "Chemikalien".
Das Gericht hob den angefochtenen Bescheid mit Urteil vom 24. 2018 auf. Gleichzeitig verurteilte es die Beklagte zur Erstattung der für die Beseitigung angefallenen Kosten. Zur Begründung führte das Gericht aus, der Befall der Eichen mit Eichenprozessionsspinnern stelle keine von dem Grundstück ausgehende unmittelbare Gefahr dar. Die ordnungsrechtliche Haftung des Grundstückseigentümers sei daher abzulehnen. Dementsprechend seien ihm auch die durch die Beseitigung entstandenen Kosten durch die Beklagte zu erstatten. Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig. Powered by WPeMatico
Diese Plattform ist lediglich geeignet, eine erste Einschätzung zu geben, kann jedoch die persönliche Beratung eines Anwalts vor Ort nicht ersetzen. Rückfrage vom Fragesteller 13. 2007 | 09:19 Hallo Frau RA ´in, vielen Dank für Ihre Informationen, folgende Nachfrage: Kann ich die überhängenden Zweige (ohne zu fragen) selbst und auf meine Kosten entfernen? Was ist mit hereinwucherndem Unkraut, das mit der Wurzel (auf Nachbargrundstück) entfernt werden muss? Der Eichenprozessionsspinner kann nur bis zu einem gewissen Entwicklungsstadium mit Gift bekämpft werden, dafür ist es in diesem Jahr bereits zu spät. Deshalb meine Frage: Was muss mit den Raupen passieren, die sich offentsichtlich noch auf dem Baum befinden? Vielen Dank und Grüße Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt 13. 2007 | 09:44 hinsichtlich der Zweige müssen Sie den Nachbarn erst zur Beseitigung auffordern. Hier können Sie diese nicht einfach selbst entfernen, sondern erst, wenn der Nachbar dem Beseitigungsverlangen nicht nachkommt.