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Dass es sich bei der Warmlauffunktion um eine unzulässige Abschalteinrichtung handelt, werde auch dadurch gestützt, dass das KBA im Oktober 2018 noch einen verbindlichen Rückruf für rund 9. 000 VW T5 mit einem DSG-Automatikgetriebe angeordnet hat. Das Fahrzeug des Klägers war davon nur nicht betroffen, weil das Software-Update hier schon zuvor installiert wurde, führte das LG Baden-Baden aus. VW sei durch die Bereitstellung dieses Updates nur einem behördlichen Rückruf zuvorgekommen. Der Kläger kann seinen T5 zurückgeben und die Erstattung des Kaufpreises abzüglich einer Nutzungsenzschädigung für die gefahrenen Kilometer verlangen. Rechtanwalt Gisevius: "Die Urteile zeigen, dass auch beim T5 gute Aussichten bestehen, Schadenersatz durchzusetzen. VW kann sich nicht hinter der Argumentation verstecken, dass eine unzulässige Abschalteinrichtung beim T5 zwar verbaut aber nicht eingesetzt wurde. " Das hat auch das Landgericht Regensburg in einem von BRÜLLMANN Rechtsanwälte geführten Verfahren bestätigt (Az.
Volkswagen T5/T6 Abgasskandal Alle News und Infos um Ihre Ansprüche durchzusetzen. 1. Prüfen Sie sofort kostenlos ob Ihr Fahrzeug betroffen ist. 2. Ihre Ansprüche berechnen? Was sind meine Ansprüche wert? Jetzt Schadensersatz berechnen. Ihre Möglichkeiten prüfen. Fahrgestellnummer eingeben Prüfen Sie sofort und kostenfrei ob Ihr Fahrzeug vom Abgasskandal betroffen ist. 2. Wir informieren Sie kostenlos Wir informieren Sie kostenlos per Mail über Ihre Ansprüche und Chancen. Bei Bedarf steht ein Anwalt zur Beratung zur Verfügung. 3. Sie entscheiden Sie entscheiden ob und welche Ansprüche Sie durchsetzen möchten. Bei Beauftragung kümmern wir uns um alles. Welche Modelle des VW T5/T6 sind betroffen? Um welche Baureihe handelt es sich bei dem betroffenen VW T5/T6? Der VW T5 bzw. T6 ist ein Fahrzeug der Klassen Kleintransporter und Kleinbus von Volkswagen. Der T5 kam 2003 auf den Markt und wurde nach dem zweiten Facelift im Juli 2015 in VW T6 umbenannt. Der T5/T6 wird in verschiedene Modelle gegliedert.
Das Gericht zeigte sich überzeugt davon, dass schon vor Durchführung des Software-Updates das Auto über ein Thermofenster verfügte. Der Kläger sei dadurch vorsätzlich und sittenwidrig geschädigt worden. Er kann das Auto an Volkswagen zurück geben und erhält den Kaufpreis (abzüglich einer Nutzungsentschädigung für die gefahrenen Kilometer) erstattet. Am 17. 09. 2020 folgte das nächste Urteil, diesmal durch das Landgericht Wuppertal. Die pauschale Behauptung von VW, dass die bereits vom BGH bestätigte illegale Umschaltlogik im T5 nicht zum Einsatz komme, genügte dem Gericht nicht. Es zeigte sich nicht überzeugt davon, dass ausgerechnet in diesem einen Modell die unzulässige Abschalteinrichtung nicht genutzt worden sein soll. Die Klägerin kann ihren 2014 als Gebrauchtwagen gekauften T5 deshalb gegen Erstattung des Kaufpreises und unter Anrechnung einer Nutzungsentschädigung zurückgeben. Mit Urteil vom 19. 2020 sprach als nächstes das Landgericht Köln bei einem VW T5 Schadensersatz zu. Ursächlich war hierfür das unstreitig im Wagen vorhandene Thermofenster.
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