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Was genau bedeutet Bezugsrecht und sollte Versicherte hier klare Regelungen finden? Wir klären die wichtigsten Fragen rund um das Bezugsrecht - und wie Versicherte Rechtsstreitigkeiten vermeiden. Was genau bedeutet Bezugsrecht? Das Bezugsrecht regelt, wem im Versicherungsfall, zum Beispiel dem Tod des Versicherungsnehmers, die vereinbarte Leistung zusteht. Lebensversicherung: Bezugsrechtsänderung bei Insolvenz - Versicherungsmagazin.de. Sie können das Bezugsrecht für den Todes- und Erlebensfall selbst festlegen, um spätere Streitereien zu vermeiden. Achten Sie auf eine klare Festlegung der Leistungsempfänger und eine rechtzeitige Meldung an das Versicherungsunternehmen. Warum gibt es regelmäßig Streit um das Bezugsrecht? Wenn eine Lebensversicherung zur Auszahlung kommt, gibt es oft Streit darum, wer das Geld erhalten soll. Nicht selten muss am Ende ein Gericht über das sogenannte Bezugsrecht entscheiden. Es reicht schon eine ungenaue Formulierung wie zum Beispiel "die gesetzlichen Erben" oder der Verweis auf ein Testament. Das kann dann den Versicherer dazu veranlassen, auf eine Entscheidung eines Nachlassgerichtes zu warten, ehe er die Leistung ausgezahlt.
Lautet das unwiderrufliche Bezugsrecht auf den Ehegatten, "mit dem der Versicherte im Zeitpunkt seines Todes verheiratet ist", ist die unentgeltliche Leistung zum Zeitpunkt der Eheschließung erfolgt. [946] Rz. 576 Übernimmt der Arbeitnehmer mit Ausscheiden aus dem Arbeitsverhältnis den Versicherungsvertrag, schließen § 2 Abs. 2 S. 5 und 6 BetrAVG die Inanspruchnahme des durch Beitragszahlungen des Arbeitgebers gebildeten Deckungskapitals aufgrund einer Kündigung nach § 169 Abs. 1 VVG aus. Dieses Verbot einer Kündigung der Versicherung bindet bis zum Eintritt des Versicherungsfalls auch den Insolvenzverwalter. [947] Rz. 577 Ein im Rahmen der Direktversicherung eingeräumtes sog. Bezugsrecht - So geht das Geld der Versicherung nicht an den Falschen - Finanzen.de. eingeschränkt unwiderrufliches Bezugsrecht soll nach der Rechtsauffassung des BGH bei insolvenzbedingter Beendigung des Arbeitsverhältnisses vor Ablauf der gesetzlichen Unverfallbarkeitsfristen unwiderruflich werden. [948] Dem Arbeitnehmer stünden in diesem Fall die Rechte aus dem Vertrag schon vor Eintritt der gesetzlichen Unverfallbarkeit zu.
Mancher Versicherungsnehmer entscheidet zu spät über die mögliche Änderung des Bezugsrechts seiner Lebensversicherung(en). Wichtig ist es daher, sich frühzeitig über die möglichen Folgen Gedanken zu machen. Die Autoren haben auf sieben spezielle Fallstricke verwiesen. (Red. ) Beauftragt der Versicherungsnehmer seinen Makler mit der Änderung des Bezugsrechts kommt es darauf an, dass dies nach den Versicherungsbedingungen regelmäßig schriftlich erfolgt. 1. Wettlauf zwischen Bezugsberechtigtem und Erben Ist der Versicherungsnehmer bei Eingang der Anzeige beim Versicherer bereits verstorben, geht der Änderungswunsch ins Leere. Dann hat der ursprünglich widerruflich Bezugsberechtigte mit dem Tode des Versicherten das unentziehbare Recht auf die Versicherungsleistung bereits erworben (LG Dortmund, Urteil vom 28. Februar 2008 – 2 O 214/07). Hat der Makler die Verzögerung der Änderungsanzeige zu verantworten, schuldet er oftmals dem "neuen" Bezugsberechtigten die Versicherungssumme als Schadensersatz.
Oft hat der Versicherungsnehmer der Versicherungsgesellschaft einen (widerruflich) Bezugsberechtigten benannt. Weiß der Bezugsberechtigte aber von seinem Glück noch gar nichts, so kommt gleichsam eine Schenkung nach dem Todesfall erst dadurch zustande, dass der Versicherer als Bote des Verstorbenen die Versicherungsleistung anbietet. Weiß der Erbe vor dem Versicherer dass ein Todesfall eingetreten ist, so kann er gegenüber dem Versicherer den Botenauftrag und gegenüber dem Bezugsberechtigten das Schenkungsangebot wirksam widerrufen, sodass der Bezugsberechtigte die Herausgabe des Bezugsrechts schuldet (OLG Hamm, Urteil vom 3. Dezember 2004 – 20 U 132/ 04). 2. Widerruf im Testament Ähnlich liegt der Fall, wenn der Bezugsberechtigte vor Zugang des Angebotes durch den Versicherer als Bote, vom Widerruf des Bezugsrechts im Testament erfährt (BGH Urteil vom 14. Juli 1993 – IV ZR 242/92). Wie sich der Fall am Ende darstellt, mag vom Zufall abhängen. Hatte der Versicherungsnehmer den Bezugsberechtigten jedoch bereits zu Lebzeiten über das Bezugsrecht selbst informiert, liegt darin ein Schenkungsvertrag, sodass ein späterer Widerruf in jedem Falle zu spät käme.