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Dies gilt aber nur für jene Bundesländer, die die VOB/A 2019 und/oder die UVgO eingeführt haben. Ohne Teilnahmewettbewerb ist nur sehr selten möglich Für Auftraggeber ist die beschränkte Ausschreibung ohne Teilnahmewettbewerb besonders interessant, weil sie den Kreis der Bieter von vornherein selbst bestimmen dürfen. Die einzigen verfahrensrechtlichen Vorgaben lauten insoweit, dass der Auftraggeber nur geeignete Unternehmen zur Angebotsabgabe auffordern darf und möglichst zwischen den Unternehmen wechseln soll. Weil der Auftraggeber die Bieter selbst auswählt und dadurch den Wettbewerb erheblich einschränkt, darf diese Verfahrensart nur ausnahmsweise in den ausdrücklich normierten Fällen gewählt werden. BMWK - Verfahrensarten. Beispiel: Zulässig ist die beschränkte Ausschreibung ohne Teilnahmewettbewerb, wenn in einer vorangegangenen öffentlichen Ausschreibung kein oder kein wertungsfähiges Angebot eingegangen ist. Zulässig ist sie etwa auch bei kleineren Aufträgen, wenn konkret festgelegte Wertgrenzen eingehalten werden.
| Zitierangaben: vom 26/03/2020, Nr. 43554 Die Anforderungen an eine ordnungsgemäße Auftragsvergabe steigen stetig. Vor dem Hintergrund bestehender Berichtspflichten der einzelnen Mitgliedstaaten gegenüber der EU-Kommission (vgl. u. a. Art. 83 der Richtlinie 2014/24/EU), übermittelt die Bundesrepublik Deutschland u. Informationen zu den häufigsten Ursachen von Rechtsunsicherheiten bzw. einer falschen Anwendung des Vergaberechts (vgl. § 114 Abs. 1 GWB). Bei genauer Betrachtung der einzelnen Meldungen auf Ebene der Länder sowie Erfahrungswerten bei Prüfungen von Auftragsvergaben im Zusammenhang mit Zuwendungen fällt auf, dass Auftraggeber und letztlich auch Bieter besonders häufig denselben Irrtümern im Vergaberecht unterliegen. Freihändige Vergabe - Lexikon - Bauprofessor. Häufiger Irrtum: Die Ausnahmetatbestände für die Zulässigkeit der Freihändigen Vergabe nach VOB/A bzw. Verhandlungsvergabe ohne Teilnahmewettbewerb nach UVgO berechtigen grundsätzlich zu Direktvergaben! Die Annahme zeigt gleich zwei Missverständnisse auf. Zum einen wird der Begriff der Direktvergabe in den Vergabeordnungen nur im Zusammenhang mit ausdrücklich festgesetzten Wertgrenzen verwendet.
Freihändige Vergabe ist ein Vergabeverfahren, das nur bei Aufträgen, deren Wert unterhalb der Schwellenwerte liegt und auch dort nur in Ausnahmefällen zulässig ist. Bei Freihändiger Vergabe werden Aufträge ohne ein förmliches Verfahren vergeben. Allerdings sind auch hier die allgemeinen Grundsätze des Vergaberechts wie Förderung des Wettbewerbs, Gleichbehandlung der Bieter usw. anzuwenden. Im Auftragsportal des Deutschen Ausschreibungsblattes können Sie zu beschränkten Verfahren eingeladen werden. Mit dem Hinterlegen eines erhaltenen Einladungscodes können Sie zur Angebotsabgabe bei Freihändigen und Beschränkten Vergaben aufgefordert werden. Einladungscode hinterlegen In der Unterschwellenvergabeordnung – UvgO – wird die freihändige Vergabe als "Verhandlungsvergabe" bezeichnet (§ 8 Abs. 1 u. 4, § 12 UVgO). Beschränkte Ausschreibung - Vergabe24. Freihändige Vergabe von Bauleistungen Bauleistungen werden bei Freihändiger Vergabe ohne ein förmliches Verfahren vergeben (§ 3 Abs. 3 VOB/A). Eine Freihändige Vergabe von Bauleistungen ist zulässig, wenn die öffentliche Ausschreibung oder beschränkte Ausschreibung unzweckmäßig ist, besonders, wenn für die Leistung aus besonderen Gründen (z.
000 €) (Nr. 17) und Beschaffungen von Dienststellen im Ausland (Nr. 18). Vorgaben für die freihändige Vergabe bzw. Verhandlungsvergabe Formelle Anforderungen Wie es bislang bereits § 3 Abs. 1 S. 3 VOL/A und § 17 VgV für die freihändige Vergabe vorsahen, ist der öffentliche Auftraggeber nach § 12 UVgO in der Verhandlungsvergabe relativ ungebunden: So darf er bereits vor Einholung der Erstangebote mit potenziellen Auftragnehmern verhandeln. Umgekehrt kann er gemäß § 12 Abs. 4 auch gänzlich auf Verhandlungen verzichten, ehe er den Zuschlag erteilt. Voraussetzung hierfür ist jedoch, dass er sich dies in der Auftragsbekanntmachung, in den Vergabeunterlagen oder bei der Aufforderung zur Angebotsabgabe vorbehalten hat. Überdies muss der Auftraggeber weitere formelle Anforderungen einhalten: § 12 Abs. 2 der Unterschwellenvergabeordnung schreibt vor, dass außer in begründeten Ausnahmefällen grundsätzlich mindestens drei Unternehmen zur Angebotsabgabe oder zur Partizipation am Teilnahmewettbewerb aufzufordern sind und die Vergabeunterlagen erhalten müssen.
In fast allen Bundesländern gibt es jedoch landeseigene Regelungen, die solche Wertgrenzen – zumeist unterteilt nach Gewerken- vorsehen. Diese Wertgrenzen unterscheiden sich zum Teil ganz maßgeblich. So sieht Bayern für den Tiefbau eine Wertgrenze von 300. 000 € vor, während andere Länder eine solche Wertgrenze gar nicht kennen oder deutlich niedriger liegen. Das gleiche gilt für die so genannten Freihändige Vergabe. Auch dort wird mit der derzeit noch nicht gültigen VOB Fassung 2009 eine Wertgrenze in Höhe von 10. 000 € zuzüglich Mehrwertsteuer eingeführt (§ 4 Abs. 5 Nr. 6 VOB/A). Auch hier ist im Einzelfall zu prüfen, ob das jeweilige Land abweichende Wertgrenzen vorsieht. Weitere Fachartikel im selben Themenfeld