actionbrowser.com
So musst du nicht sicherstellen, dass die Inhalte aktuell sind, dass du konform handelst und die Informationen auf deiner Website mit unserem Angebot übereinstimmen. #2 Auch privat Krankenversicherte profitieren davon, da sie einerseits einen möglichen Selbstbehalt nicht erbringen müssen und sich andererseits möglicherweise ihre Beitragsrückerstattung der privaten Krankenversicherung erhalten. Das sieht in der Realität aber anders aus bzw. wird anders gehandhabt. Mein Mann hatte einen Arbeitsunfall aufgrund dessen er 3 Monate liegen musste und anschliessend langsam in den Beruf zurückkehrte. Katalog von Engelbert Strauss. Die rechnungsabwicklung ist wie folgt: Rechnung vom Arzt wird bei der BG eingereicht und Anteil der BG (meist sehr zeitverzögert - inzwischen muss die Rechnung an den Arzt ausgeglichen werden) wird dem Patienten überwiesen. Rechnung wird von der BG abgestempelt. Restbetrag kann nun bei der PKV eingereicht werden. Dieser Betrag wird behandelt, als sei es ein normaler Rechnungsbetrag d. h. erst wenn der Selbstbehalt überschritten ist, wird an den Patienten ausbezahlt.
Auch freie Mitarbeiter müssen sich bei der Berufsgenossenschaft anmelden Was jedoch viele Praxisinhaber nicht wissen: Auch freie Mitarbeiter, die ja ebenfalls Unternehmer in selbstständiger Tätigkeit sind, müssen sich zu Beginn ihrer freien Mitarbeit bei der BGW anmelden! Selbstständigkeit 2009 Wirtschaftsflaute? Finanzkrise? Wir sagen Ihnen, was jetzt für Sie wichtig ist! Testen Sie "Selbstständig heute" 4 Wochen gratis! Es wird zwischen gesetzlich pflichtversicherten Personen und freiwillig Versicherten unterschieden. Als Heilpraktiker selbständig machen: So geht’s! – firma.de. Gesetzlich pflichtversichert in der Berufsgenossenschaft sind: 1. Alle Arbeitnehmer, also Angestellte und auch Minijobber, egal welche Tätigkeit sie ausüben. 2. Mitarbeitende Familienangehörige, die in der Praxis beschäftigt sind, nämlich dann, wenn sie: einen schriftlichen Arbeitsvertrag haben, tatsächlich in der Praxis mitarbeiten, wie alle anderen Arbeitnehmer weisungsgebunden und organisatorisch in den Betrieb integriert sind, ein tatsächlich ausgezahltes versteuertes Gehalt bekommen und dies als Betriebsausgabe gebucht wird, das sozialversicherungspflichtige Beschäftigungsverhältnis offiziell anerkannt ist.
Berufsgenossenschaften und Unfallkassen verschicken die Zeitschrift kostenfrei an die bei ihnen versicherten Unternehmen. Berufsgenossenschaft - für wen müssen Sie als Praxisinhaber zahlen? - wirtschaftswissen.de. Die auflagenstärkste Präventionszeitschrift der gesetzlichen Unfallversicherung erscheint sechsmal im Jahr. Pressekontakt: Stefan Boltz Pressesprecher Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) Spitzenverband der Berufsgenossenschaften und Unfallkassen Tel. : +49-30-130011414
Wichtig ist hierbei betr. Gebäudeversicherung. die Risikoeinstufung: gewerblich genutzte Immobilien sind unterliegen einer anderen Gefahreneinstufung als das "Privat genutzte Wohngebäude". Für den Inhalt ist eine saubere Trennung zwischen privat (Hausratversicherung) und gewerblich (betriebl. Inhaltsversicherung) notwendig, um nicht ggf. etwas davon nicht- oder unterversichert zu haben. #15.... Wichtig ist hierbei betr. die Risikoeinstufung: gewerblich genutzte Immobilien sind unterliegen einer anderen Gefahreneinstufung als das "Privat genutzte Wohngebäude"... Laut Information meiner Versicherung ist die Praxis kostenfrei in beiden Versicherungen mitversichert, wenn der prozentuale Anteil < 20%. In dem Fall wird das einfach nur aufgenommen, es kommt aber zu keiner anderen Einstufung. #16 Dann ist das Teil der Risikoeinstufung bzw. der Tarifkalkulation. Sie sparen sich so ja auch Verwaltungsaufwand. #17 Ja, von Anfang an. #18 Klar, seit dem ersten Tag. Der Schwob macht alles was nix koscht #19 Versicherungstechnisch wäre auch ein Blick beim VFP interessant.
Aufgaben, Rechte und Leistungen Die Aufgaben der Berufsgenossenschaften bestehen darin, mit allen geeigneten Mitteln Arbeits- und Wegeunfälle sowie Berufskrankheiten zu vermeiden sowie eine wirksame Erste Hilfe in den Betrieben zu überwachen. Wenn ein Unfall passiert ist beziehungsweise eine Berufskrankheit vorliegt, müssen sie Rehabilitationsleistungen, beispielsweise Kuren, Wiedereingliederungsmaßnahmen, und Entschädigungsleistungen, beispielsweise Renten, erbringen. Seit 1996 haben sie zudem den Auftrag, für die Verhütung arbeitsbedingter Gesundheitsgefahren zu sorgen (erweiterter Präventionsauftrag). Berufsgenossenschaften haben jeder Zeit Zutrittsrecht zu den Betrieben und führen regelmäßig Betriebsbegehungen durch. Um erforderliche Maßnahmen für Sicherheit und Gesundheitsschutz durchzusetzen, können Sie entsprechende Anordnungen treffen. Sie verfügen auch über eine eigene Rechtskompetenz. Unfallversicherungsträger (UVT) erstellen meist branchenorientierte Unfallverhütungsvorschriften und Regeln für Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz und kontrollieren, ob Betriebe diese einhalten.