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Sachverhalt Ein Ehepaar eröffnet ein gemeinschaftliches Sparkonto bei der Bank. Ausdrücklich vereinbart wurde dabei, dass jeder Ehegatte berechtigt ist, einzeln über das Konto zu verfügen. Vereinbart wurde außerdem, dass im Todesfall der überlebende Ehegatte als Kontoinhaber das Konto auflösen oder auf seinen Namen umschreiben lassen kann. Der Mann errichtet außerdem ein Testament. Darin bestimmt er seinen Sohn zum Vor- und seinen Enkel zum Nacherben. Der Mann verstirbt, hinterlässt seine Ehefrau, seinen Sohn und den Enkel. Die Ehefrau löst das gemeinschaftliche Sparkonto daraufhin auf. Das Guthaben von 13. 000 EUR wird an sie ausbezahlt. Es kommt zum Streit. Der Sohn tritt seine Ansprüche gegen die Ehefrau an den Enkel ab. Der Enkel beansprucht nun die Hälfte der ausgezahlten 13. 000 €, sie gehöre zum Nachlass. Oberlandesgericht (OLG) Bamberg, Hinweisbeschl. v. Vertrag zugunsten dritter auf den todesfall in der. 25. 06. 2018 (3 U 157/17): Nein, entschied das OLG, das Sparkonto gehört nicht zum Nachlass. Aufgrund des Testaments hat der Sohn und dann später der Enkel Anspruch auf den gesamten Nachlass.
Ist der Bezugsberechtigte auch Erbe, könnte er, selbst wenn er die Erbschaft ausschlagen würde, die Lebensversicherung bekommen und behalten. Der Berechtigte erwirbt den Anspruch auf die Versicherungssumme un-mittelbar gegenüber der Versicherung aufgrund eines Vertrags zugunsten Dritter auf den Todesfall. Vertrag zugunsten dritter auf den todesfall youtube. Anordnungen wie Testamentsvollstreckung, Vor- und Nacherbfolge etc. erfassen den Anspruch gegen den Versicherer demnach ebenfalls nicht. Dies wird häufig bei der Nachfolgeplanung übersehen. Kerstin Löbe
Fehlt beim Abschluss eines Lebensversicherungsvertrags die Benennung eines Bezugsberechtigten für den Sterbefall, handelt es sich um einen Vertrag zu eigenen Gunsten mit der Folge, dass der Anspruch auf die Versicherung dem Versicherungsnehmer selbst zusteht und aufgrund seines Todes auf seine Erben oder sonst Bedachten übergeht (§ 1922 BGB). Die Erben haben gem. § 3 Abs. 1 ErbStG die Versicherungssumme zusammen mit den anderen Erwerben vom Erblasser zu versteuern (Erwerb durch Erbanfall). In aller Regel wird aber im Deckungsverhältnis eine bezugsberechtigte Person benannt, der das Recht auf die Versicherungsleistung gem. § 328 Abs. 1 BGB zugewendet wird, ohne dass sie hieran mitzuwirken hätte. Vertrag zugunsten dritter auf den todesfall movie. Einräumung der Bezugsberechtigung Mit Einräumung der Bezugsberechtigung erhält der Bezugsberechtigte bei Eintritt des Versicherungsfalls einen Anspruch gegen den Versicherer auf Auszahlung der Versicherungssumme. Die Einräumung der Bezugsberechtigung ist noch keine steuerbare Schenkung, sondern ein aufschiebend bedingter Erwerb gem.