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Wohngeld beantragen Sie erhalten Wohngeld, wenn Sie nicht über ausreichendes Einkommen verfügen, um Ihren Wohnraum zu bezahlen. Das Wohngeld für Mieterinnen und Mieter heißt Mietzuschuss, das Wohngeld für Eigentümerinnen und Eigentümer von selbst genutztem Wohnraum heißt Lastenzuschuss. Höhe: Abhängig vom Einzelfall. Es orientiert sich an der Haushaltsgröße, dem Einkommen und der Miete beziehungsweise Belastung. Dauer: In der Regel für 12 Monate. Im Einzelfall kann dieser Zeitraum länger oder kürzer sein. Wollen Sie Wohngeld nach diesem Zeitraum weiter beziehen, müssen Sie es neu beantragen. Ihr Gesamteinkommen liegt nicht über einer bestimmten Grenze. Bei kurzarbeit wohngeld beantragen. Die Einkommensermittlung orientiert sich am Einkommensteuergesetz, das heißt maßgebend sind Ihre individuellen steuerpflichtigen positiven Einkünfte, ergänzt um einen Katalog zu berücksichtigender steuerfreier Einnahmen. Sie tragen die Kosten für den Wohnraum selbst. Wenn sie durch Dritte übernommen werden, können Sie kein Wohngeld erhalten.
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Eine Antragsstellung schadet schließlich nicht, so dass sich der zusätzliche Aufwand durchaus lohnen kann. Wenn das Einkommen aus dem ALG 1 jedoch unter dem Hartz IV-Satz liegt, kann man mit Arbeitslosengeld II aufstocken und kein Wohngeld beziehen. Es ist also durchaus möglich, dass man zu wenig Geld für einen Wohngeldanspruch hat. Warum erhalten Hartz IV-Empfänger kein Wohngeld? Auf den ersten Blick erscheint es vollkommen paradox und irrsinnig, dass Hartz IV-Empfänger keinen Anspruch auf Wohngeld haben. Überstunden während Kurzarbeit – ist das erlaubt?. Wer Arbeitslosengeld II bezieht, lebt schließlich am Existenzminimum und kann jede finanzielle Unterstützung zum Lebensunterhalt gut gebrauchen. Nichtsdestotrotz ist Wohngeld hier kein Thema, was dem Umstand geschuldet ist, dass Hartz IV-Empfänger bei den Kosten der Unterkunft finanzielle Unterstützung erhalten. Folglich bleiben die Wohnkosten keineswegs außen vor, sondern werden lediglich anders gehandhabt. Dass die Kosten für die Wohnung nicht doppelt bezahlt werden, dürfte wohl eine Selbstverständlichkeit sein.