actionbrowser.com
# 5 Antwort vom 7. 2009 | 22:37 Also nach geltender Rechtsprechung muss das Sondereigentum a) in der Teilungserklärung als solches erwähnt sein und b) auch im Aufteilungsplan Beides ist beim Grundbuchamt hinterlegt Fehlt die Erwähnung in a oder in b dann ist regelmässig kein Sondereigentum entstanden. Begriffserklärung: Sondereigentum ist das Eigentum an zu Wohnzwecken dienenden Räumen Teileigentum ist das Eigentum an nicht zu Wohnzwecken dienenden Räumen # 6 Antwort vom 7. 2009 | 22:43 Hmm, das hört sich ja nicht gerade gut an! Ich finde es allerdings komisch, dass der Notar dies in einem Atemzug gemacht hat. Es wurde mittels der Teilungserklärung alles in Sondereigentum aufgeteilt aber im Vertrag selbst steht Teileigentum. Aber ich werde mir nun mal die aktuelle Teilungserklärung und den Aufteilungsplan besorgen, denn so hat es keinen sinn. Umwandlung von Teileigentum in Wohnungseigentum | MDR - Monatsschrift für Deutsches Recht. Wenn ich nur wüsste, wie ich die letzten 3 Leute dazu bewege die unterschrift zu machen wäre das ganze kein Problem. Aber wenn es da keinen Ausweg gibt bin ich ja ein leben lang gestraft...
Steht das mit dem Wohneigentum in der Teilungserklärung? Wenn nämlich nicht, dann müßten alle Eigentümer zu einem Notar und dort unterschreiben, dass sie mit der Änderung der Teilungserklärung einverstanden sind (Kostenübernahme). Ganz ehrlich, ich würde nicht zu einem Notar gehen, damit unsere Teilungserklärung geändert wird - und zwingen kann man mich nicht - und so werden auch die anderen Eigentümer denken. Das du eine baurechtliche Genehmigung hast, das in deinem Keller Wohnraum eingerichtet werden dürfte, heißt ja nicht, dass die anderen Eigentümer damit einverstanden sind - und das Recht geht hier vor Baurecht. Meine Einschätzung - du wirst keine Zustimmung zur Änderung der Teilungserklärung erhalten. Daher würde ich alles so lassen, wie es ist. # 2 Antwort vom 7. Umwandlung teileigentum in wohnungseigentum muster lebenslauf. 2009 | 21:53 Hi, danke für deine Antwort, auch wenn Sie mich nicht beruhigt. Aber was mir gerade aufgefallen ist: Die Teilungserklärung wurde scheinbar damals geändert. Ich finde meine Wohnungsnummer bezeichnet als Sondereigentum.
Begriffserklärungen Der Eigentümer eines Grundstücks ist automatisch auch Eigentümer des darauf stehenden Hauses. Sind Ehegatten je zu ½-Anteil Miteigentümer eines Grundstück mit einem vierstöckigen Mietshaus, so gehören nicht etwa jedem Ehegatten zwei Etagen; vielmehr gehören alle vier Stockwerke beiden gemeinsam zu ideellen Bruchteilen. Das Wohnungseigentumsgesetz (WEG) erlaubt jedoch, das Eigentum an einem Grundbesitz dergestalt aufzuteilen, dass ein Miteigentümer des Grundstücks Alleineigentümer einer Wohnung wird. Hierbei ist sogar möglich, neben der Wohnung selbst auch einen Kellerraum, einen Tiefgaragenplatz und den Balkon als Alleineigentum zuzuordnen. Es handelt sich dann um sog. Sondereigentum. Demgegenüber bleiben die gemeinsam benutzten Räumlichkeiten (Treppenhaus, Heizungskeller, Dachstuhl etc. ) im Gemeinschaftseigentum aller Miteigentümer. Umwandlung teileigentum in wohnungseigentum master.com. Die Aufteilung in Wohnungseigentum bedarf einer notariellen Teilungserklärung, die in das Grundbuch eingetragen wird. Der Teilungserklärung werden Kopien der Baupläne angefügt, in denen die genaue Aufteilung eingezeichnet wird, nämlich welche Räume zum Sondereigentum und damit zum Alleineigentum werden und welche Gebäudeteile im Gemeinschaftseigentum bleiben.
Davon könne nur abgesehen werden, wenn die Mitwirkungsbefugnis der übrigen Wohnungs- und Teileigentümer durch die im Grundbuch eingetragene Gemeinschaftsordnung mit Bindung für die Sondernachfolger ( § 10 Abs. 3 WEG) ausgeschlossen sei. Daran fehle es. Ausdrücklich angesprochen sei in § 1 Abs. 4 der Gemeinschaftsordnung die Umwandlung von Teil- in Wohnungseigentum durch Änderung der Zweckbestimmung nicht. Auch ihrem Sinn nach beschränke sich die Klausel auf die abstrakte Beschreibung der zulässigen gewerblichen oder sonstigen beruflichen Nutzung des Teileigentums. Umwandlung teileigentum in wohnungseigentum master in management. Zwar sei das Maß der zulässigen Nutzung nach dem Wortlaut der Umschreibung ("jede Art und Form..., soweit diese behördlich genehmigt ist") denkbar weit gefasst, sodass auch eine baubehördlich genehmigte Wohnnutzung von dieser Wendung umfasst sei. Allerdings ergebe sich aus der Klausel in ihrer Gesamtheit, dass der rechtliche Charakter der Einheiten als Teileigentum nicht zur Disposition gestellt sei, denn das zulässige Maß der Nutzung werde ausdrücklich für die "übrigen Teileigentumseinheiten" definiert.