actionbrowser.com
danke für ihre kooperation. 12. 2010, 07:44 # 5 Hallo Michaela, das ist mir schon klar, aber dieser Prozeß dauert ja und ist mir auch bekannt, welchen Weg man da gehen kann. Wichtiger sind mir die Möglichkeiten der schnellen Hilfe bei einem kalten Entzug ohne Arzt, denn daran kann man sterben. Also konkret gefragt, wer kann jemanden zum Krankenhausaufenthalt "zwingen", um dort den Entzug zu machen. Alkoholismus allein rechtfertigt keine zwangsweise Unterbringung | Recht | Haufe. Vielleicht gehört das auch nicht hier ins Forum, weil es ja dann keine längerfristige Betreuung ist, sondern nur für wenige Tage eine Entscheidungshilfe, weil er oder sie während des Entzuges vielleicht nicht richtig entscheiden kann, ob er oder sie sein Leben gefährdet. Gruß Karsten 12. 2010, 08:36 # 6 Zitat: Zitat von Arno Also konkret gefragt, wer kann jemanden zum Krankenhausaufenthalt "zwingen", um dort den Entzug zu machen.... keiner. ausser in den Fällen, die Michaela beschrieben hat. D. h., wenn jemand durch die Folgen des Alkohols - mal klar gesagt - soweit runter ist, dass er selbst nicht mehr erkennen kann, was los ist, geht handeln gegen dessen Willen.
Denn der Alkoholkranke sei nicht mehr in der Lage, seine Zahlungsverpflichtungen zu überblicken, so dass eine Privatinsolvenz erfolgte. Lesen Sie mehr: SOZIALRECHT Der BGH hat entschieden: Je länger Kranke in der Psychiatrie sind, desto genauer müssen Gerichte bei der Verlängerung ihrer Unterbringung hinsehen. | weiter 16. 04. 2018 | ©Juragentur SOZIALRECHT Dem BVerfG nach muss man sich in seiner Wohnung nicht wegen einer möglichen Einweisung psychiatrisch begutachten lassen. Die Wohnung ist unverletzlich. Unterbringung bei Alkoholmissbrauch - Forum Betreuung. | weiter 04. 2018 | ©Juragentur GESUNDHEIT Neben Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht gibt es die Betreuungsverfügung. Wir zeigen Ihnen, worauf Sie bei einer Betreuungsverfügung achten sollten. | weiter 24. 2018 | ime ©Juragentur
Vielen Dank für Eure Hilfe und Antworten! 28. 2014, 11:03 # 2 Admin/ Berufsbetreuerin, Dipl. Pädagogin, Registriert seit: 22. 2005 Ort: Darmstadt Beiträge: 13, 640 So bißchen auf die Schnelle fällt mir dazu nur ein, dass wir nicht dazu da sind absurde Ideen unserer Betreuten auch in Taten umzusetzen. Was heisst in diesem Zusammenhang "zu spät"? Zu spät scheint es ja jetzt schon zu sein. Das dauernde Hin und Her zwischen Suff und Nüchternheit birgt in sich, dass jeder Suff die Gesamtsituation insgesamt weiter verschlechtert. Wenn er trinken will dann muss er trinken. Wenn er etwas gegen sein Problem machen will dann muss er in eine Therapie oder langfristig mal für ein Jahr ganz vom Alkohol weg. "Dazwischen" ist nicht viel an Möglichkeiten. Auf so Spiele wie, ich mache was ich will und was mir schadet und "vorher" (??? was soll das bedeuten??? Einweisung nur bei psychischer Erkrankung. ) will ich aber gerettet werden, kann man sich nicht wirklich einlassen. Wenn sich jemand für das Saufen entscheiden kann und das möchte, dann kann der Betreuer immer nur dann eingreifen wenn tatasächlich Gefahr besteht oder soll er sich am Anfang von der Saufphase hinsetzen und mit dem Kunden um jede Flasche Bier stundenlang ringen?
3 Wochen Suff können durchaus ausreichen, daß jemand nicht nur seinen Verstand dauerhaft versäuft, sondern auch mittelfristig nicht mehr laufen kann. fwu
Das Landgericht genehmigte eine einjährige Unterbringung; dies hob der BGH nun jedoch auf. Auch eine zulässige und medizinisch sinnvolle Unterbringung dürfe nicht gegen den freien Willen des Betreuten angeordnet werden. Alkoholismus sei für sich genommen weder eine psychische Krankheit noch eine geistige oder seelische Behinderung. Auch die bloße Rückfallgefahr begründe keine Unterbringung. Hier sei nicht ausreichend geprüft worden, inwieweit der 51-Jährige noch einen freien Willen bilden könne. Bestehe ein freier Wille, stehe es ihm auch frei, "Hilfe zurückzuweisen", betonten die Karlsruher Richter. Dies soll das Landgericht nun näher klären. (fl/mwo) Bundesgerichtshof Az. : XII ZB 95/16 Vorteile des Logins Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps. Jetzt anmelden » Kostenlos registrieren » Die Newsletter der Ärzte Zeitung » kostenlos und direkt in Ihr Postfach Am Morgen: Ihr individueller Themenmix Zum Feierabend: das tagesaktuelle Telegramm Newsletter bestellen » Top-Meldungen © Robert Kneschke / Alamy / Alamy Stock Photos / mauritius images Studie bestätigt Hohes Risiko für psychische Erkrankung bei COVID-19-Patienten Sehr viele Patienten, die wegen COVID-19 im Krankenhaus behandelt wurden, haben danach mit Langzeitfolgen zu kämpfen.
Nach den gesetzlichen Bestimmungen ist eine Zwangs-Unterbringung zulässig, wenn dies zum Wohl des Betreuten erforderlich ist und er wegen einer psychischen Krankheit oder geistigen oder seelischen Behinderung sich selbst töten oder verletzen könnte. Zwangsuntergebrachter wehrt sich vor Gericht Im entschiedenen Rechtsstreit wollte sich ein 55-jähriger unter Betreuung stehender Westfale gegen seine zwangsweise Unterbringung in der Psychiatrie gerichtlich wehren. Der schwer alkoholkranke Mann war in der Vergangenheit immer wieder gestürzt. Ein Sturz hatte den teilweisen Abbau von Hirnmasse zur Folge. Wegen der hochgradigen Alkoholabhängigkeit leidet er auch an epileptischen Anfällen. Die behandelnden Ärzte gingen zudem vom Beginn eines Korsakow-Syndroms aus, einer alkoholbedingten Demenz. Das Amtsgericht Lübbecke hatte zunächst für ein Jahr die Unterbringung in der geschlossenen Psychiatrie angeordnet. Außerdem wurde ein Einwilligungsvorbehalt des Betreuers in Vermögensangelegenheiten festgelegt, da der Alkoholkranke "die Übersicht über seine Zahlungsverpflichtungen krankheitsbedingt verloren hat" und er mittlerweile sich in Privatinsolvenz befinde.
Für die Lieferung dieses Artikels berechnen wir einen Aufpreis von 23, 60 € inkl. MwSt. Zusätzlich berechen wir für die Lieferung in einem Umkreis von 25 km um unseren Firmensitz eine Grundgebühr in Höhe von 83, 30 € inkl. je benötigtes Fahrzeug. Bei weiteren Anfahrten berechnen wir zwischen 0, 71 und 1, 19 € inkl. Bluetooth Audio Empfänger – Musikanlage Mieten Hamburg. pro gefahrenen Kilometer je benötigtes Fahrzeug (abhängig vom gewählten Fahrzeug oder Anhänger) Bei weiten Anfahrten benötigen wir eine Hotelübernachtung. Wir berechnen je Mitarbeiter zwischen 107, 10 und 142, 80 Euro inkl. Selbstverständlich kann dieses Hotelzimmer auch vom Mieter bereitgestellt werden. Als Standard erwarten wir je Mitarbeiter ein Einzelzimmer mit eigener Dusche und WC. Standort 30173 Hannover Lieferung im Umkreis von 200 km möglich Dieses und ähnliche Inserate finden Sie auch in: Das könnte Sie auch interessieren
Vermieter kontaktieren Zurück zur Inseratsansicht Beschreibung Sie haben mit dieser Musikanlage die Möglichkeit, Ihre Veranstaltung musikalisch zu begleiten, oder mit gezielten Durchsagen auf sich aufmerksam zu machen. Sie erhalten einen Profi-Powermixer mit zwei wetterfesten 400 Watt-Lautsprechern, zwei Stative, einen Doppel-CD-Player, USB-Anschluss und zwei Mikrofone, wovon eines mit Funkübertragung arbeitet. Nur die Tonträger müssen Sie selber mitbringen. Sie können unsere Vermietartikel selbst abholen oder wir können Ihnen unsere Vermietartikel liefern und mit Ihnen zusammen den Auf- und Abbau durchführen. Das angegebene Angebot bezieht sich auf die Selbstabholung der Aktion aus unserem Lager in Hannover und die Durchführung der Aktion in Eigenregie des Mieters. Beschallungsanlagen mieten hamburg hamm. Bei der Vermietung ab dem Standort Bremen oder Hamburg ist keine Selbstabholung der Aktion in Bremen oder Hamburg möglich. Hier bieten wir Ihnen die Lieferung unserer Attraktionen mit Auf- und Abbau an. Nähere Informationen zu den Lieferkosten finden Sie unter Lieferung, Auf- und Abbau.
8 Boxen Breitband mit abgewinkelter Schallwand... 01465 Langebrueck (375 km) Gestern, 19:11 Beschallungsanlage / Moderationsanlage Hi Leute, verkaufe hier Musikequipment meines verstorbenen Bruders. Es handelt sich hierbei um eine... 1. 200 € VB
Sprachalarmierungsanlagen und Telekommunikations-Lösungen vom Systemlieferanten mit jahrzehntelanger Erfahrung.