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15, 05 € inkl. MwSt* Condor MDR 2/11 4 - 12 bar F4 1/2" GEA BAAA 070A090 XAA XXX Wechselstromausführung Schaltvermögen 2, 2 kW max. Ausschaltdruck 12 bar 2-polig (öffner) nach EN 60947 Flanschmaterial=Aluminium-Druckguss Technische Daten: Bemessungsisolationsspannung 500V Mototrschaltvermögen (AC 3) 2, 2 kW... Inhalt 1 Stück 95, 50 € zzgl. 113, 65 € inkl. Condor Druckschalter MDR 2/11 bar / 226895. MwSt* Condor MDR 2/11-EA 1, 5 - 7 bar G1/4" GEA AAAA 070A090 XAA XXX Wechselstromausführung Schaltvermögen 2, 2 kW max. MwSt* Condor MDR 2/11 4 - 12 bar F4 3/8" GFA BAAA 070A090 XAA XXX Wechselstromausführung Schaltvermögen 2, 2 kW max. MwSt* Diese Website benutzt Cookies, die für den technischen Betrieb der Website erforderlich sind und stets gesetzt werden. Andere Cookies, die den Komfort bei Benutzung dieser Website erhöhen, der Direktwerbung dienen oder die Interaktion mit anderen Websites und sozialen Netzwerken vereinfachen sollen, werden nur mit Ihrer Zustimmung gesetzt. Diese Cookies sind für die Grundfunktionen des Shops notwendig.
Artikel-Nr. : 212164 67, 24 € Versandgewicht: 0, 4 kg Mögliche Versandmethoden: Standardzustellung, Selbstabholung Frage stellen Druckbereich: 1, 5-7 bar Anschluss: 1/4" Gewicht: 300 g 2-poliger Druckschalter mit Drehknopf zur Ein- und Ausschaltung. < Weitere technische Informationen entnehmen Sie hier (PDF-Format)! Anmerkung Die Schaltpunkte des Druckschalters MDR 2/6 sollten immer mit Hilfe eines Manometers eingestellt werden. Durch die Auswahl eines Wertepaares von Einschalt- und Ausschaltdruck wird im Diagramm (siehe technische Informationen) ein Schnittpunkt ermittelt. Liegt dieser Punkt innerhalt der markierten Fäche, so ist dieses Wertepaar am Druckschalter einstellbar. Druckschalter von Condor - MDR 2. Liegt dieser Punkt außerhalb der markierten Fläche, so können diese Werte nicht eingestellt werden. Kunden, die dieses Produkt gekauft haben, haben auch diese Produkte gekauft * Preise inkl. MwSt., zzgl. Versand Auch diese Kategorien durchsuchen: Druckschalter MDR 2, Startseite
Aber wenn man jung ist muss man halt schon auf sein Geld achten - so ist das nunmal =) Trotzdem vielen Dank # 3 Antwort vom 7. 2008 | 21:10 Neben der Möglichkeit, sich bei unvollständiger Lieferung von dem Vertrag wieder zu lösen (damit können Sie ja zuerst einmal nur drohen), können Sie immer - unabhängig von der Rechtslage - kundenfreundliches Verhalten einfordern. Ich kann schon nachvollziehen, dass es ärgelich ist, aus dem Koffer zu leben. Klagen Sie nicht nur hier im Forum, sondern vor allem der Geschäftsleistung des Mögelhauses Ihr Leid, - vielleicht gibt's ja einen Nachlass aus Kulanz. # 4 Antwort vom 28. 2008 | 11:48 Guten Tag, den Schrank habe ich immer noch nicht und wir kommen uns verarscht vor. Lieferverzug | Arbeiterkammer Oberösterreich. Bezahlt ist der Schrank. Nun, nach über 2 Monaten haben wir zur Geschäftsleitung gesagt, dass sie den Schrank behalten können und wir unser Geld wieder wollen, denn eigentlich haben wir den Schrank gekauft, in der Annahme, dass dieser vorrätig ist. Der Mann meinte, das macht er nicht.
Sie entscheiden, ob der Preisnachlass der beschädigten Ware im Verhältnis steht. Bleiben Sie aber realistisch und freuen Sie sich über einen Nachlass beim Kaufpreis. Für beschätigte Ware einen Nachlass erwirken Nicht jeden Preisnachlass bei beschädigter Ware sollten Sie akzeptieren. Ist der Preisnachlass des Produkts erheblich zu niedrig bezüglich des Fehlers, verlangen Sie, mit dem Vorgesetzten selbst reden zu wollen. Äußern Sie diesen Wunsch sachlich und bleiben Sie gelassen. Dem Filialleiter erklären Sie dann, weshalb Ihnen der vorgeschlagene Preisnachlass der beschädigten Ware nicht zusagt. Lieferverzug und verspätete Lieferung – Gratis Vorlagen und Musterbriefe für Reklamationen - Reklamationszentrale Schweiz. Sollte Ihr Gesprächspartner dann noch etwas mehr Preisnachlass für die beschädigte Ware gewähren, bedanken Sie sich. Sind ihm für weitere Nachlässe die Hände gebunden, sollten Sie die Unterhaltung höflich beenden. Sie haben nun die Entscheidung, die Ware mit dem erst gewährten Preisnachlass zu kaufen oder nicht. Der Preisnachlass bei beschädigter Ware kann teuer werden Denken Sie bitte daran, dass ein gewährter Preisnachlass bei beschädigter Ware zu Einschränkungen im Umtausch- wie im Garantierecht kommen kann.
Viele Grüße Judith Mitglied seit 04. 2002 598 Beiträge (ø0, 08/Tag) Hallo stefan, auf jeden Fall mußt du den Lieferanten schriftlich in Lieferverzug setzen hält er den dann auch nicht ein könntest du theoretisch auf jeden Fall einen Abzug machen. Schau doch mal unter Wiso oder Ratgeber Recht in die Service-Seiten nach. tappie Gelöschter Benutzer Mitglied seit 11. 2002 226 Beiträge (ø0, 03/Tag) Bei dem Kauf meiner Sofaecke und Kleiderschrank gab es auch solchen Hickhack. Lieferschwierigkeiten angebl. Die waren bloß zu blöde nachzusehen, daß die sachen längst seit wochen im Lager waren. Hab dann richtig auf den Tisch gehauen und hab die Kosten für die Lieferung und Aufstellung usw. nicht bezahlen müssen (ca. 50 Eur) und weitere 2% Rabatt bekommen als ich gesagt habe, unter diesen Umständen könne ich nur noch Negativwerbung von mir geben, wenn es so läuft in diesem Unternehmen.. Da der Ruf eh schon nicht der Beste war, sind sie dann darauf eingegangen, mir die 2% auch noch anzubieten. Versuch macht klug, probiers mal.
Sie hatten einen festen Liefertermin, also sollten Sie sich nicht länger hinhalten lassen. Schreiben Sie das Möbelhaus an und setzen Sie diesem einen Termin. Kündigen Sie auch an, dass Sie sich vorbehalten vom Vertrag zurückzutreten, wenn der Termin nicht eingehalten wird. Dass das Möbelhaus Probleme mit seinen Lieferanten hat ist nicht Ihr Problem. Schicken Sie das Ganze aus Beweisgründen am besten per Einschreiben. Das Möbelhaus hat Ihnen verbindlich eine Lieferung für die erste Woche im April zugesagt. Das konnte nicht eingehalten werden, damit befindet sich das Möbelhaus in Verzug, genau gesagt in Lieferverzug. Eine Kaufpreisminderung kommt für Sie nicht in Betracht, weil kein Mangel an der Sache vorliegt, Sie können also nicht z. B. sagen: "Wir ziehen jetzt pauschal einen Betrag X ab. Wenn Ihnen durch die Nichteinhaltung der Vereinbarung des Vertrags ein Schaden entsteht, können Sie diesen Schaden geltend machen und mit dem Kaufpreis verrechnen. Ich kann mir jedoch nur schwer vorstellen, dass das Möbelfachgeschäft keine AGB (Allgemeine Geschäftsbedingungen) haben sollte.