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Sofern der Auftraggeber für den geltend gemachten Gewährleistungsanspruch keinerlei verjährungshemmende Maßnahmen ergreift, ist er nach Eintritt der Gewährleistungsverjährung zur Rückgabe der Bürgschaft an den Bürgen verpflichtet, wenn zu diesem Zeitpunkt der Zweijahreszeitraum bereits abgelaufen ist. Denn die Verjährung des Gewährleistungsanspruchs hat zur Folge, dass sich der Sicherungszweck der Bürgschaft erledigt hat. Vor dem Hintergrund, dass die Gewährleistungsfrist nach VOB/B 4 Jahre beträgt und nach BGB sogar 5 Jahre, ist davon auszugehen, dass bei Eintritt der Gewährleistungsverjährung der Zweijahreszeitraum des § 17 Nr. 1 VOB/B (2002) bereits abgelaufen ist. Hieran ändert sich nach den Ausführungen des BGH auch nichts dadurch, dass die Vorlage einer "unbefristeten" Bürgschaft vereinbart gewesen ist. Denn § 17 Nr. Vob 2002 gewährleistung full. 4 VOB/B (2002) bestimmt gerade, dass die übergebene Bürgschaft nicht auf bestimmte Zeit begrenzt sein darf. Vor dem Hintergrund, dass der jetzt gültige § 17 Abs. 8 Nr. 1 VOB/B (2012) ebenfalls eine Rückgabe der Sicherheit für Mängelansprüche nach 2 Jahren vorsieht, sofern kein anderer Rückgabezeitpunkt vereinbart worden ist, kann nur angeraten werden, innerhalb der Bau-/Werkverträge mit dem Auftragnehmer gegenüber dem Bürgen darauf zu bestehen, dass dessen Gewährleistungsansprüche nicht vor Ablauf der Gewährleistungsfrist des Auftragnehmers verjähren und die Bürgschaftsurkunde auch erst nach Ablauf der Gewährleistungsfrist zurückzugeben ist.
Probleme gibt es aber immer wieder bei der Frage, ob die Regeln der VOB/B überhaupt rechtswirksam in den Vertrag einbezogen wurden; gerade wenn Laien beteiligt sind, wird dies von den Gerichten häufig verneint, dann gelten, zum Schutz der Kunden, wiederum die allgemeinen Regelungen aus dem BGB-Werkvertragsrecht. Rechtsanwalt Ralf Thormann, Recklinghausen
Architekturwettbewerb BEP Die Baugenossenschaft des eidgenössischen Personals (BEP) beauftragte das Amt für Hochbauten (AHB) mit der Durchführung eines anonymen, einstufigen Projektwettbewerbs im selektiven Verfahren. Harder Spreyermann Architekten mit Landschaftsarchitekt Martin Klauser entschieden den Wettbewerb für sich. In der Jury bestand grosse Einigkeit darin, dass das Projekt PINARELLO von Harder Spreyermann Architekten (Zürich) und dem Landschaftsarchitekten Martin Klauser (Rorschach) die überzeugendsten Antworten auf die Summe der heterogenen Ziele des Wettbewerbs einlöste. "Die besondere Ausformulierung des Blockrands, der Innenhof, die Erschliessungen und die Organisation des Gebäudes wirken selbstverständlich, logisch und überzeugend. Die Bespielung des Erdgeschosses im Innen- wie im Aussenraum lässt ein lebendiges Zusammenleben mit hoher Aufenthaltsqualität erwarten", urteilte das Preisgericht. Martin klauser landschaftsarchitekt de. Siedlung Seebahn der BEP: Visualisierung des Siegerprojekts «Pinarello» Auf Wunsch der Bauherrschaft überarbeitete das Architekturbüro das Projekt hinsichtlich der Erstellungskosten, um das Kostenziel zu erreichen.
Das Napoleonmuseum in Arenenberg am Bodensee, Kanton Thurgau, Schweiz, ist in Deutschland nicht allen bekannt. Das vorliegende interessante Buch kann das ändern. Schon Pückler war dort und plante mit Louis Napoleon den Bois de Boulogne um. Das Buch begleitet eine Gartenausstellung des Napoleonmuseums, welche wiederum im Zusammenhang mit der erfolgten Wiederherstellung des dortigen Parks steht. Autoren sind im wesentlichen der Leiter des Museums, der Historiker Dominik Gügel, und seine Stellvertreterin, die Kunsthistorikerin Christina Egli. Gastautoren mit kleineren Beiträgen sind der französische Kunsthistoriker Bernard Chevalier, die Archäologin Regula Gubler, der Landschaftsarchitekt Martin Klauser und der Journalist Thomas Walliser Keel. Von Begeisterung für die Familien Bonaparte und Beauharnais ist der einleitende Artikel von Egli über die Gärten und das übrige grünplanerische Werk von Napoleon und seinen Verwandten geprägt. Diverses | Veranstaltungen und Tickets - Shop-Navigation. Es reicht naturgemäß über ganz Europa bis St. Helena und wurde bislang noch nie im Zusammenhang dargestellt.
Die Pfosten seien baufällig und müssten deshalb ersetzt werden. Wie umfassend sie saniert werden könne, hänge noch von den finanziellen Möglichkeiten ab. «Ende Mai ziehen wir die Bilanz der bisherigen Kosten und sehen, welche Optionen offenstehen. » Ende Mai wieder zugänglich Die Gesamtkosten der Erneuerung des Botanischen Gartens belaufen sich auf 480 000 Franken, finanziert durch die Stadt St. Gallen, den kantonalen Lotteriefonds, die Freunde des Botanischen Gartens und durch Eigenleistungen des Botanischen Gartens und des Gartenbauamts. «Ich bin sehr zufrieden mit dem Ergebnis der Neugestaltung», sagt Martin Klauser und lässt seinen Blick über die Gartenanlage schweifen. Ende Mai werden die Arbeiten abgeschlossen und die erneuerten Teilgebiete wieder für alle Besucher zugänglich sein. Kirchgemeindehaus Grabs – Oestreich + Schmid. Bis alle frischgesetzten Pflanzen wachsen und sich die Neugestaltung in ihrer vollen Pracht zeigt, werden aber noch Monate und Jahre vergehen.
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